Kategorie Archiv: Aktuelles

Categories 2022, Aktuelles

Ukraine-Hilfe Bayern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist überwältigend, wie schnell und großzügig die Menschen in Bayern bereit sind, im Rahmen der Ukrainekrise Hilfe zu leisten. Die Gemeinden, Landratsämter und auch die Bayerische Staatsregierung erreichen täglich Anfragen, wie man helfen kann. Mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können, erfahren Sie auf HIER.

Im Namen der Gemeinde Obertrubach danke ich Ihnen für Ihr Engagement!

Ihr

Markus Grüner, Erster Bürgermeister

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Erste Änderung des Bebauungsplanes “Wirtswiese”, Geschwand und Erlass einer Teilaufhebungssatzung

Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Mit der ersten Änderung sollen die bisher festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen reduziert und als Bauflächen festgesetzt werden. Das Plangebiet ist über eine Stichstraße mit Wendeanlage, die bereits umgesetzt wurde, ausreichend erschlossen. Eine Durchbindung nach Norden wird nicht mehr für notwendig erachtet.

Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Eingriffe aufgrund der Festsetzungen der Änderung dieses Bebauungsplanes gelten nach § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung zulässig bzw. erfolgt.

Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, und es sind bei der Planung keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Außerdem ist eine Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten (Natura 2000: FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete) aufgrund der geplanten Nutzungen und der Lage des Plangebietes nicht zu erwarten.

Der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Geschwand die Flurstücke Nr. 52/3, 52/7, 52/9, 52/17, 52/18, 52/20, 52/21, 52/22, 52/23, 52/24, 52/25, 52/26, 52/27, 52/28, 52/29, 52/30, 52/32 und 52/33 Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.0,88 ha. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Vorentwurf der Planung liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Freitag, 04.03.2022 bis einschließlich Mittwoch, 23.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Planblatt

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Begründung

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Berichtigung Flächennutzungsplan

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z. B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten, verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister

 

 

Aufstellung der Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Teilaufhebungssatzung und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung einer Teilaufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Wirtswiese“ aus dem Jahr 2018 sah zur Erschließung des Plangebietes eine Verbindung zwischen nördlich verlaufender Kreisstraße FO 21 und der östlich verlaufenden Ortsstraße vor. Aufgrund neuer planerischer Überlegungen für die Entwicklung des Mischgebietes wird der Anschluss in Richtung Norden an die Kreisstraße FO 21 als nicht mehr erforderlich erachtet und wurde daher so auch nicht hergestellt. Die frei werdenden Flächen sollen im Sinne einer flächensparenden Bauweise und Nachverdichtung als Baufläche zur Verfügung stehen. Hierfür erfolgt zum einen eine Änderung des Bebauungsplanes, zum anderen sollen die nördlichen Flächen, die direkt an der FO 21 anliegen, zu diesem Zweck aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes vollständig entlassen werden. Zukünftige Vorhaben werden dort dann wieder gemäß § 34 BauGB beurteilt.

Die Planaufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Teilaufhebungssatzung umfasst die Flurstücke Nr. 52/15 (Teilfläche), 52/19 und 52/31 in der Gemarkung Geschwand, Gemeinde Obertrubach. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt knapp 570 m².

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Entwurf der Planung mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 14.03.2022 bis einschließlich Donnerstag, 14.04.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten  zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Planblatt

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Begründung

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@Obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister

 

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“

Vollzug des Baugesetzbuches, hier: Bekanntmachung über die Aufstellungsbeschlüsse, die Billigungen und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

 

  • 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Neudorf „Solarpark Neudorf“
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“

 

Der Gemeinderat von Obertrubach hat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“ mit Vorhabens- und Erschließungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ sowie die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Gemeindegebiet von Obertrubach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken).

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4,53 ha auf den Flurnummern 644, 644/1, 653, 655, 654, 655, 657, 660 der Gemarkung Obertrubach. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

 

Ausgleichsfläche:

Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 1,2 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.

 

Die Vorentwürfe mit Begründungen und weiteren Anlagen, liegen in der Zeit von Montag, 07.02.2022 bis einschließlich Freitag, 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus und sind digital einsehbar (siehe unten).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus regen wir jedoch eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung an. Wir weisen darauf hin, dass in den oben genannten Räumlichkeiten jederzeit die vorgeschriebenen Hygienevorschriften eingehalten werden.

 

FNP 5. Änderung Entwurf

FNP 5. Änderung Begründung/Umweltbericht

vBP Entwurf

vBP Feldlerche

Blendgutachten

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Obertrubach, den 03.02.2022

 

gez.

Markus Grüner

Erster Bürgermeister

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Einbeziehungssatzung Linden-Nord

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 01/2022 vom 13.01.2022.

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der einbezogene Bereich umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 307/4, Gemarkung Geschwand (Gemeindeteil Linden) am nördlichen Ortsausgang westlich der Staatsstraße. Die Ausgleichsfläche befindet sich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 307, Gemarkung Geschwand. Ziel der Planung ist es, eine Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2021 außerdem den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit von Montag, den 31.01.2022 bis einschließlich Freitag, den 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus. Den Inhalt dieser Bekanntmachung und den Entwurf mit Begründung finden Sie auch hier:

Entwurf der Einbeziehungssatzung

Begründung


Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Obertrubach, den 28.01.2022
gez.
Markus Grüner, Erster Bürgermeister

Categories 2021, Aktuelles

Weihnachtsgrußwort 2021 des Bürgermeisters

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich finde, der Spruch des deutschen Philosophen Friedrich Nietzsche (1844 – 1900) „Erst am Ende eines Jahres weiß man, wie sein Anfang war“ beschreibt das abgelaufene Jahr 2021 ziemlich gut. Auf kaum etwas trifft die alte Binsenweisheit, wonach man hinterher immer gescheiter sei, besser zu, als auf das Corona-Geschehen. Die hochdynamische Entwicklung bei der Ausbreitung des Virus erforderte eine permanente Nachjustierung der Gegenmaßnahmen. Und völlig egal, welche Entscheidung die Verantwortlichen in Politik und Wissenschaft getroffen hatten, ein mehr oder weniger großer Teil der Hobbyvirologen in Deutschland wusste es im Nachhinein immer besser. In diesem Zusammenhang hat auch die Diskussionskultur in unserem Land ein Niveau erreicht, dass sich vor zwei Jahren kein Mensch hätte vorstellen können.

Die Unbelehrbarkeit, Heftigkeit und Aggressivität, mit der die aktuelle Kontroverse zwischen den Geimpften und freiwillig Ungeimpften geführt wird, macht mir persönlich mehr Sorgen als das Virus selbst. Denn Corona werden wir in absehbarer Zeit soweit in den Griff bekommen, dass der Staat die Verantwortung für Leib und Leben wieder an die Bevölkerung zurückgeben kann. Darüber hinaus kann ich nur hoffen, dass sich die tiefen Gräben, die inzwischen mitten durch unsere Gesellschaft, teilweise durch Familien verlaufen, irgendwann auch wieder schließen lassen.

Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen und um Sachlichkeit in der Diskussion bitten. Akzeptieren wir andere Standpunkte, auch wenn es Minderheitenmeinungen sind. Umgekehrt hat eine Minderheit nicht automatisch recht, nur weil sie lauter ist als die schweigende Mehrheit. Niemand ist im Besitz der einzig gültigen Wahrheit. Denn wenn uns die vergangenen 21 Monate eines gelehrt haben, dann dass es keinen Königsweg zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie gibt.

Beim zweiten wichtigen Ereignis in diesem Jahr, der Bundestagswahl, werden wir uns noch etwas gedulden müssen, bevor wir die Arbeit der neuen Regierung im Nachhinein beurteilen können. Dass sich einiges ändern wird, im Großen wie im Kleinen, kann als sicher betrachtet werden, denn naturgemäß setzt eine neue Regierung andere Schwerpunkte für ihre politischen Ziele und wir werden sehen, wie und wann sich das auf die Arbeit in unserer Gemeinde und auf unser aller Leben auswirkt.

Erfreulich aus Sicht der Gemeinde war, dass weder Corona noch die Bundestagswahl uns abhalten konnte, kontinuierlich an der Weiterentwicklung unserer Kommune zu arbeiten, um sie fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. So konnten wir rechtzeitig zum Jahresbeginn gemeinsam mit dem Träger und dem Kindergartenteam eine zweite Krippengruppe eröffnen. Im kommenden Jahr werden wir dann mit den Planungen für eine permanente Lösung beginnen. Die Mittagsbetreuung in der Schule hat jetzt mit den Johannitern ein professioneller Träger übernommen. Auch hier gilt es im nächsten Jahr die Planungen für eine offene Ganztagsschule einzuleiten. Es ist uns gelungen, nach dem Weggang unserer Hausärztin mit Herrn Adrian Lenhardt einen äußerst kompetenten Nachfolger zu finden. In Wolfsberg konnten die Bauarbeiten am Dorfplatz vor dem Wintereinbruch zum größten Teil durchgeführt werden und die Planungen für ein Gemeinschaftshaus stehen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ist die Bürgerschaft der Gemeinde dabei, sich eine Leitlinie für die Entwicklung während der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre zu geben. Und in der Dezembersitzung hat der Gemeinderat den nächsten wichtigen Schritt für eine flächendeckende Breitbandversorgung beschlossen. Wir werden im Laufe der nächsten drei bis vier Jahre Glasfaser in möglichst jedes Haus verlegen lassen. Das ist für unsere kleine Gemeinde ein Großprojekt mit einem Volumen von gut sechs Millionen Euro. Für die Umsetzung eines „digitalen Rathauses“ wurde im abgelaufenen Jahr die nötige technische Basis geschaffen, damit wir 2022 möglichst viele kommunale Dienstleistungen online anbieten können. Man sieht also, dass neben dem alltäglichen Tagesgeschäft auch im kommenden Jahr wieder viele Aufgaben darauf warten, zusammen mit Ihnen durchgeführt zu werden. Ich jedenfalls freue mich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im neuen Jahr 2022.

Am Ende eines Jahres ist auch ein Wort des Dankes angebracht. Allen voran danke ich Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, für das Vertrauen, dass Sie im abgelaufenen Jahr dem Gemeinderat, der Verwaltung und mir, Ihrem Bürgermeister, entgegengebracht haben. Dankbar bin ich auch für die ungezählten Stunden und Tage, die Sie selbstlos, freiwillig und ehrenamtlich in irgendeiner Form oder Position, egal ob in der Kirche, im Kindergarten, in der Schule, in Vereinen oder in anderen Organisationen für das Wohl unserer Gemeinde und der Allgemeinheit geleistet haben. Dies gilt umso mehr, weil die Arbeit auch 2021 unter erschwerten Bedingungen geleistet werden musste. Unserem Pfarrer Florian Stark, seinen Mitbrüdern, der Kirchenverwaltung, der Kirchenstiftung und dem Pfarrgemeinderat danke ich für die Seelsorge und für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.

Ich danke meinen beiden Stellvertretern Bernd Reichel und Stefan Lang für ihre vorbehaltlose Unterstützung sowie dem ganzen Gemeinderat für die kollegiale und sachliche Zusammenarbeit bei vielen wichtigen Entscheidungen für das Wohl unserer Gemeinde. Allen Mitarbeitern der Gemeinde, egal ob in der Verwaltung, im Bauhof oder in anderen Aufgabenbereichen, danke ich für ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Bevölkerung, für ihre Loyalität zu ihrem Bürgermeister und für das gute Arbeitsklima in unserer Gemeinde. Ich hoffe, ihnen macht es genau so viel Spaß, für unsere Gemeinde zu arbeiten, wie mir. Im Namen aller Kinder und deren Eltern danke ich der Leitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kindergartens und der Schule sowie der Mittagsbetreuung. Sie bereiten unsere Kinder bestens auf ihre weitere Zukunft vor. Bei ihnen wissen wir unsere Kinder in guten Händen. Ich danke den Jugend- und Seniorenbeauftragten, auch wenn sie im zweiten Jahr in Folge nur wenige Veranstaltungen durchführen konnten.

Vom britischen Dichter Alfred Tennyson (1809 – 1892) stammt der Spruch „An der Schwelle des neuen Jahres lacht die Hoffnung und flüstert, es werde uns mehr Glück bringen.“ In diesem Sinne wünsche ich Ihnen auf diesem Weg friedvolle und gesegnete Weihnachten und für das neue Jahr 2022 alles Gute, viel Glück, viel Erfolg, vor allem Gesundheit und Gottes Segen. Bitte bleiben Sie gesund.

Ihr

Markus Grüner
Erster Bürgermeister