Zu den Aufgaben der Gemeinden im sog. eigenen Wirkungskreis gehört nach Artikel 83 der Bayerischen Verfassung auch die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Kraft. Die Versorgung mit Strom ist somit zwar gemeindliche Aufgabe, allerdings muss die Gemeinde diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, sondern kann über Konzessionsverträge Dritte beauftragen. In der Gemeinde Obertrubach wird die Aufgabe des Netzbetriebes – wie in weiten Teilen Bayerns bzw. Oberfrankens – seit Jahren von der Firma Bayernwerk Netz GmbH erfüllt.
Bayernwerk Netz GmbH
Kundencenter Bamberg
Hallstadter Straße 119
96052 Bamberg
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Zu unterscheiden ist zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromlieferanten.
- Der Netzbetreiber sorgt für die Infrastruktur der Stromleitungen bis zu den Stromzählern und kümmert sich um die Sicherstellung der Stromversorgung. Netzbetreiber betreuen eine festgelegte Region, während die Lieferanten diese Infrastruktur nutzen, um den Verbraucher mit Strom zu versorgen.
Der Netzbetreiber ist der Ansprechpartner für die Herstellung von Stromanschlüssen (Baustrom, Hausanschluss, vgl. Bauherrnbroschüre), bei Stromausfällen und bei Fragen zum Stromzähler, auch die Zählerstände des Verbrauchers sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, damit dieser dann die Netznutzungsgebühren mit dem Lieferanten abrechnen kann. - Der Stromlieferant ist im Gegensatz zum Netzbetreiber für jeden Verbraucher frei wählbar! Er ist es auch, mit dem der Verbraucher seine Stromlieferungsverträge abzuschließen hat.
Die Gemeinde Obertrubach bezieht den Strom für die kommunalen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtungsanlagen seit 01.01.2024 von der Stadtwerke Forchheim GmbH.
Stadtwerke Forchheim GmbH
Haidfeldstraße 8
91301 Forchheim
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