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Die Zeit für notwendige Hecken- und Feldgehölzpflege kommt jetzt!

Pressemitteilung des Landratsamtes Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 21.09.2026

Die Zeit für notwendige Hecken- und Feldgehölzpflege kommt jetzt!

Hecken und Feldgehölze stellen einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten dar. Die ökologische Bedeutung der Hecken liegt vor allem in ihrer Eignung als Brut-, Nahrungs- und Aufenthaltsort für kleine Säugetiere, Vögel und Insekten. Gleichzeitig dienen Sie dem Wind- und Erosionsschutz. Sie sind ein zentrales Element unseres einzigartigen und kleinteiligen Landschaftsbildes.

Zum Schutz dieser wichtigen Funktionen gibt es klare Vorschriften in den Naturschutzgesetzen. Nach Artikel 16 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist es verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder – gebüsche einschließlich Ufergehölze oder – gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße schonende Nutzung und Pflege im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält. Außerdem ist ganzjährig ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses erlaubt sowie Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege oder der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässer erforderlich sind.

In der Praxis bedeutet dies, dass bis Ende Februar der geeignete Zeitpunkt ist, um notwendige Maßnahmen in der freien Natur durchzuführen. Notwendig ist die Pflege dann, wenn die Hecke oder das Feldgehölz überaltern und diese dadurch verkahlen bzw. von innen heraus lückig werden. Je nach Wüchsigkeit der Gehölze empfiehlt sich alle 10 bis 25 Jahre ein Rückschnitt im Winterhalbjahr. Da Hecken einen unverzichtbaren Lebensraum für eine große Anzahl von wildlebenden Tieren darstellen, sollten die Pflegeeingriffe abschnittsweise in Zeitabständen von einigen Jahren durchgeführt werden. Je Abschnitt ist jeweils nur ein Drittel der Hecke auf Stock zu setzen. Der Abstand der Schnittkante zur Bodenoberfläche sollte mindestens 20 bis 30 cm betragen, damit ein rascher Wiederaustrieb sichergestellt ist.

In der Pflegepraxis ist darauf zu achten, Geräte auszuwählen, die einen glatten Schnitt erzeugen, wie zum Beispiel (Motor-)Säge, handgeführte Geräte oder Lichtraumprofilschneider. Ungeeignet hingegen sind beispielsweise hydraulisch angetriebene Schlegler / Mulchköpfe, mit denen die Gehölze nicht geschnitten, sondern abgeschlagen werden. Ebenso ungeeignet sind maschinelle Rückschnitte mit dem Fällkopf, der mit hydraulisch angetriebener Einblattkreissäge oder Einblattkettenkreissäge zum Ausschneiden von Gehölzen verwendet wird. Die Verwendung dieser Geräte steht nicht im Einklang mit dem BayNatschG und ist deshalb verboten. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die vollständige Rodung von Hecken und Feldgehölzen in der freien Natur grundsätzlich verboten ist. Empfänger von Agrarzahlungen müssen zudem die entsprechende Regelung der Konditionalität für Hecken und Feldgehölze beachten. Verstöße dagegen führen in der Regel zu Sanktionen.

Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in privaten Gärten ist ebenfalls von Anfang Oktober bis Ende Februar die passende Zeit für schonende Pflegemaßnahmen. Denn auch in diesen Bereichen ist es nach § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten, diese vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen. Wir empfehlen diese Regelung auch entsprechend für Bäume im eigenen Garten anzuwenden.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gehölzschnitte können durch kommunale Verordnungen und Bebauungspläne weitere Einschränkungen hinsichtlich des Schutzes und der Beseitigung bestehen. Nähere Informationen zu diesem Thema können bei den zuständigen Gemeinden, Märkten und Städten in Erfahrung gebracht werden.

Unabhängig davon gelten bei sämtlichen Gehölzarbeiten oder Fällungen, egal ob in der freien Natur, im eigenen Garten, im Wald oder auf öffentlichen Grünflächen, in jedem Fall die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Insbesondere ist dabei auch zum jetzigen Zeitpunkt darauf zu achten, dass Arbeiten an Gehölzen verboten sind, wenn diese aktuell oder regelmäßig als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren jeglicher Art genutzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.lra-fo.de/naturschutz.

Ebermannstadt, den 21.09.2026

Landratsamt Forchheim
Untere Naturschutzbehörde
Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt

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Gemeinderatssitzung am 23.09.2026

Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Obertrubacher Gemeinderates findet am Mittwoch, den 23.09.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) statt.

 

Tagesordnung

I.     Öffentliche Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 03.08.2026
  2. Bericht des ersten Bürgermeisters
  3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
    3.1 Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Mobilfunkturmes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 644/3, Gmkg. Wolfsberg (Nähe Gemeindeteil Sorg)
    3.2 Antrag auf Genehmigung des Einbaus eines Büros in eine bestehende Scheune und der Errichtung einer Terrassenüberdachung am Anwesen Geschwand 121 (Grundstück Fl.-Nr. 45, Gmkg. Geschwand, Gemeindeteil Geschwand)
    3.3 Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Anwesen Geschwand 218 (Grundstück Fl.-Nr. 213/16, Gmkg. Geschwand, Gemeindeteil Geschwand)
    3.4 Formlose Bauvoranfrage bzgl. der Genehmigung der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 257, Gmkg. Geschwand (Gemeindeteil Geschwand)
    3.5 Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes „Wirtswiese II“, hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
    3.6 Bauleitplanung der Stadt Betzenstein, Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe II“, Mergners; Beteiligung der Gemeinde Obertrubach gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
    3.7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufforstung des Grundstückes Fl.-Nr. 133, Gmkg. Geschwand
  4. Kommunales Rechnungswesen – Vorlage der vorläufigen Jahresrechnung 2025
  5. Steuern, hier: Grundsteuer – Antrag auf Erlass der Grundsteuerforderung für Sportanlagen nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz
  6. Sportförderung – Dritte Behandlung des Antrages der Schützengilde Trubachtal Obertrubach 1979 e. V. auf Erweiterung der Investitionsförderung zur Errichtung eines Schießstandes
  7. Anfragen gemäß § 29 der Geschäftsordnung und Sonstiges

 

II.     Nicht-öffentliche Sitzung

 

Obertrubach, den 17.09.2026
Gemeinde Obertrubach

Dr. Alexander Lang
Erster Bürgermeister

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Unterbrechung der Wasserversorgung in Dörfles und Sorg am 14./15.09.2026

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe informiert:

Sehr geehrte Einwohner von Dörfles und Sorg,

am Montag, den 14.09.2026 wird die neue Leitung am Pumpwerk Wolfsberg in unser Netz eingebunden. Hierfür muss die Versorgungsleitung in Richtung Dörfles und Sorg vom Netz genommen und
entleert werden. Da die Einbindung mit der Entleerung einige Zeit beansprucht, werden wir die Ortschaften Dörfles und Sorg mit einem Tankwagen notversorgen. Die Notversorgung wird Montagfrüh eingerichtet und bis Dienstagvormittag in Betrieb bleiben. Der desinfizierte Tankwagen wird am Pumpwerk Wolfsberg mit Trinkwasser befüllt.

Das Wasser muss trotzdem vor Verwendung abgekocht werden.

In der Umschaltphase kann dem Trinkwassernetz eventuell kurzfristig kein Wasser entnommen werden.

Hinweis für die Einwohner im Ortsteil Sorg: Druckschwankungen sind möglich.

Nach der Wiederinbetriebnahme der Versorgungsleitung wird das Wasser beprobt. Das Ergebnis der Wasseranalyse können Sie dann auf unserer Homepage einsehen.

Fragen? Wir beantworten sie gerne.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

ZVW der Betzensteingruppe
Werner Otto, Verbandsvorsitzender

Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe
https://www.zvw-betzensteingruppe.de/

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Alte Obstbäume: Seltene Sortenschätze gesucht

Pressemitteilung des Landratsamtes Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 03.09.2026

Alte Obstbäume: Seltene Sortenschätze gesucht

Im Rahmen des Bayerischen Streuobstpakts suchen die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken und die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim gemeinsam nach alten und seltenen Apfel- und Birnensorten. Dabei bitten wir Sie um Unterstützung.

Auf Streuobstwiesen, in alten Gärten oder entlang von Wegen stehen noch vereinzelt Apfel- und Birnbäume, deren Sorten heute möglicherweise nicht mehr im Handel erhältlich sind. Ziel der gemeinsamen Aktion ist es, diese besonderen Sorten zu finden, und anhand ihrer Früchte zu bestimmen. Besonders seltene und erhaltenswerte Sorten sollen anschließend durch Vermehrung langfristig gesichert
werden.

Von besonderem Interesse sind:

  • sehr alte Apfel- und Birnbäume, insbesondere über 100 Jahre alte Exemplare,
  • Bäume mit einer besonderen Geschichte oder Herkunft
  • Bäume mit auffälligen oder außergewöhnlichen Früchten.

Eine Bestimmung der Bäume ist möglich, wenn diese zumindest einige Früchte (5-10 reichen) tragen. Ende September wird der Pomologe Hans-Joachim Bannier – einer der erfahrensten Experten für die Bestimmung von Obstsorten – für einen Tag im Landkreis Forchheim sein. Kennen Sie Standorte mit solchen Bäumen? Dann melden Sie sich gerne bis 20.09.2026 bei uns. Teilen Sie uns den genauen Standort mit, wenn möglich gerne mit einem Foto des Baums und seiner Früchte. Auch Hinweise zum Alter, zur Herkunft oder zur Geschichte des Baums sind hilfreich. Bitte geben Sie außerdem Ihre Kontaktdaten für Rückfragen an.

Am 23.09.2026 wird Herr Bannier gemeinsam mit der uNB im Bereich Kunreuth und Dobenreuth/Gosberg unterwegs sein. Bei weiter entfernten Standorten im Landkreis möchten wir einige wenige Früchte vorher einsammeln und dem Pomologen zur Sortenbestimmung vorlegen.

Ihre Hinweise nimmt Herr Dominik Frieling von der höheren Naturschutzbehörde unter dominik.frieling@reg-ofr.bayern.de oder 0921- 604 1982 entgegen. Alternativ können Sie Ihre Meldung an die Funktionsadresse der unteren Naturschutzbehörde unter naturschutz@lra-fo.de senden.

Mit Ihrem Hinweis tragen Sie dazu bei, seltene Obstsorten als wertvollen Teil unserer heimischen Kulturlandschaft zu bewahren.

Ebermannstadt, den 03.09.2026

Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 – Naturschutz
Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt

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Umfrage zum barrierefreien Tourismus in Bayern

PROJEKT „LAND ERLEBEN FÜR ALLE“ (LEFA)

Umfrage zum barrierefreien Tourismus in Bayern

Inhalt: Das Forschungsprojekt LEfA untersucht, was Menschen für unbeschwerte Reisen und Ausflüge benötigen, und stellt diese Bedürfnisse in Beziehung zur Perspektive der Gastgeber. Bayerns Tourismus soll für eine älter werdende Gesellschaft gestärkt werden. Hierfür werden in einer Onlinebefragung persönliche Erfahrungen, Informationsbedarfe sowie Hürden vor Ort erfasst.
Ziel: Ziel ist die Entwicklung praxisnaher Handlungsempfehlungen auf einer datenbasierten, wissenschaftlichen Grundlage. So soll ein zukunftsfähiger, inklusiver Tourismus gefördert werden, der sich gezielt an den Bedürfnissen der Menschen orientiert.
Teilnahme: Die Umfrage ist bis 31.10.2026 verfügbar und richtet sich an alle volljährigen Gäste und Einheimischen.

Wir freuen uns besonders über die Perspektiven von Senioren, Menschen mit Behinderungen, Reisenden mit situativen Bedarfen, Angehörigen und Begleitpersonen sowie Interessierten am barrierefreien Tourismus.

HIER geht ´s zur Umfrage.

Herzlichen Dank, dass Sie zur Erforschung dieses wichtigen Themas beitragen!

 

Benötigen Sie Unterstützung?

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, melden Sie sich gerne direkt bei mir: Domenic Sommer (Projektleitung), Mail: domenic.sommer@th-deg.de, Tel.: 0 157 78 26 95 90

Campus Bad Kötzting
Domenic Sommer
09 91 / 36 15 – 97 32
domenic.sommer@th-deg.de