Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Sechste Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Bebauungsplan
- Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Anger II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Entwürfe des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Anger II“ sowie der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes und der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurnummern 213/44, 253/2 sowie 254 der Gemarkung Geschwand. Er befindet sich im Ortsteil Geschwand südlich des Gewerbegebietes „Anger“. Die Lage und Abgrenzung sind aus den beiliegenden Unterlagen ersichtlich. Die externe Ausgleichsfläche befindet sich im Gebiet des Marktes Egloffstein nordwestlich des Ortsteils Hundsboden und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 163, Gemarkung Hundshaupten.
Die Entwürfe liegen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit von Montag, den 21.08.2023 bis einschließlich Freitag, den 29.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus, können jedoch auch online auf dieser Seite eingesehen werden (s. u.).
Stellungnahmen können während der o. g. Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabensbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).
Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)
Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung (Entwurf)
Vorhabensbezogener Bebauungsplan (Entwurf)
Vorhabensbezogener Bebauungsplan, Begründung (Entwurf)
Vorhaben- und Erschließungsplan
Umweltbezogene Stellungnahmen
Schalltechnische Untersuchung
Formblatt Datenschutz
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Obertrubach, den 03.08.2023
Gemeinde Obertrubach
Markus Grüner
Erster Bürgermeister