Author Archives: Gemeinde Obertrubach

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Bürgerversammlungen 2023

Nach Maßgabe von Artikel 18 Absatz 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Die traditionell vier Versammlungen in unserer Gemeinde wurden für das Jahr 2023 wie folgt terminiert:

  • Bärnfels: Freitag, 13.10.2023, 19.00 Uhr, Gasthaus Drei Linden
  • Geschwand: Sonntag, 15.10.2023, 19.00 Uhr, Sportheim TSV Geschwand
  • Obertrubach: Samstag, 14.10.2023, 19.00 Uhr, Gasthaus Alte Post
  • Wolfsberg: Montag, 16.10.2023, 19.00 Uhr, Bierstube Kerchalöchla

Eventuelle Änderungen können zu gegebener Zeit der gemeindlichen Homepage entnommen werden.

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Bachverlegung in Wolfsberg erhält staatliche Auszeichnung

Im Jahr 2023 wurde der Wettbewerb „ausgezeichnete Bäche“ zum zweiten Mal durchgeführt. Gesucht wurden Projekte und Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung, die von Gemeinden und Städten durchgeführt wurden. Der Wettbewerb wird von der Koordinierungsstelle der Gewässer-Nachbarschaften im Bayerischen Landesamt für Umwelt zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ausgelobt. Der Bayerische Gemeindetag ist Schirmherr, der Bayerische Städtetag unterstützt die Aktion.

Unter den von einer Fachjury ermittelten Preisträgern des Jahres 2023 befindet sich auch die Gemeinde Obertrubach, die für die Verlegung der Trubach bei Wolfsberg, die im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahme geschehen ist, den dritten Preis erhalten hat.

Die mit einem Preisgeld verbundene Urkunde überreichte Staatsminister Thorsten Glauber (FW) am Mittwoch, den 06.09.2023 im Rahmen einer kleinen Prämierungsfeier, an der neben Bürgermeister Markus Grüner (CSU) und den örtlichen Gemeinderatsmitgliedern u. a. auch Landrat Dr. Hermann Ulm (CSU) und der Landtagsabgeordnete Michael Hofmann (CSU) sowie Vertreter des Planungsbüros Team 4 aus Nürnberg, des Wasserwirtschaftsamtes Kronach und der beteiligten Bau- und Handwerksfirmen teilnahmen. In seiner Laudation erklärte Minister Glauber: „Bäche sind mehr als fließendes Wasser. Unsere kleinen Gewässer sind ein großer Naturschatz. Wir wollen diese blauen Lebensadern weiterentwickeln und die Artenvielfalt im und am Wasser erhalten. Naturnahe Bäche sind ein Gewinn für die Natur und attraktive Erholungsräume für die Menschen vor der Haustür – gerade in Zeiten des Klimawandels. Nur gemeinsam mit den Kommunen und regionalen Akteuren vor Ort können wir unsere zahlreichen blauen Lebensadern für die kommenden Generationen stärken und schützen. Mit dem Wettbewerb ‚Ausgezeichnete Bäche‘ wollen wir noch mehr Kommunen und Zweckverbände zur Renaturierung kleiner Gewässer motivieren und die Bedeutung naturnaher Gewässer für Mensch und Umwelt aufzeigen. Unser Ziel sind naturnahe Bäche in ganz Bayern. Der Trubach in der Gemeinde Obertrubach ist ein herausragendes Beispiel für Gewässerrenaturierung in Franken. Der Trubach schlängelt sich jetzt strukturreicher im Außenbereich durch das Tal, davon profitieren Flora und Fauna. Am nahegelegenen Dorfplatz in Wolfsberg ist ein Spielplatz mit Zugang zum Bach entstanden – ein deutlicher Mehrwert für die Bevölkerung.“

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Info-Veranstaltung zum Solarpark Neudorf am 12.09.2023 um 19.00 Uhr

Die öffentliche Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung am Solarpark Neudorf wird am Dienstag, den 12.09.2023 um 19.00 Uhr in der Begegnungsstätte Sankt Elisabeth (Pfarrer-Grieb-Weg 1, 91286 Obertrubach) stattfinden.

Für die Bevölkerung wird es die Möglichkeit geben, sich mittels der so genannten Bürgerbeteiligung finanziell an dem Projekt zu beteiligen und so von einer nachhaltigen Rendite zu profitieren. Dieses Angebot des Trägers, der Firma Greenovative GmbH, ist freiwillig und nicht zwingend für die Projektfinanzierung notwendig, wird aber erfahrungsgemäß gerne von den Bürgern vor Ort angenommen, da es eine schöne Möglichkeit ist an einem lokalen Projekt teilzuhaben, man bereits ab 1.000 Euro zeichnen kann und von einer Rendite von 3 bis 3,5 Prozent jährlich profitiert. Das Emissionsvolumen, das in Obertrubach bei 300.000 Euro liegen soll, wird in der Regel zur Zeichnung freigegeben. Um einen regionalen Charakter zu erhalten, soll sich das Angebot zunächst exklusiv an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Obertrubach richten, danach auch an die Bürgerschaft der benachbarten Gemeinden. Bei noch freiem Emissionsvolumen wird die Zeichnungsmöglichkeit dann nach circa einem Monat bundesweit ausgedehnt. Greenovative wird nun über entsprechende Werbemaßnahmen vor Ort über den Beginn und Details der Bürgerbeteiligung informieren.

Allgemeine Informationen finden sich für alle Interessierten jetzt schon auf der Website https://buergersolar.greenovative.de/solarneudorf, über die dann auch der Zeichnungsprozess online abgewickelt wird.

 

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Gemeinderatssitzung am 13.09.2023

Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Obertrubacher Gemeinderates findet am Mittwoch, den 13.09.2023 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) statt.

 

Tagesordnung

I.     Öffentliche Sitzung

1       Genehmigung der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.07.2023

2       Bericht des ersten Bürgermeisters

3       Bau- und Grundstücksangelegenheiten

3.1    Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Garage auf dem Anwesen Zum Heiligloch 12, Obertrubach (Grundstück Fl.-Nr. 151/18, Gmkg. Obertrubach, GT Obertrubach)

3.2    Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Raunerhof“ bzgl. der Errichtung einer Stützmauer auf dem Anwesen Geschwand-Raunerhof 2 (Grundstück Fl.-Nr. 45/11, Gmkg. Geschwand, GT Geschwand)

4       Sonstiges

 

II.     Nicht-öffentliche Sitzung

 

Obertrubach, den 07.09.2023
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der sechsten FNP-Änderung und des vhb. Bebauungsplanes „Anger II“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Sechste Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Bebauungsplan
  • Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Anger II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Entwürfe des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Anger II“ sowie der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes und der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurnummern 213/44, 253/2 sowie 254 der Gemarkung Geschwand. Er befindet sich im Ortsteil Geschwand südlich des Gewerbegebietes „Anger“. Die Lage und Abgrenzung sind aus den beiliegenden Unterlagen ersichtlich. Die externe Ausgleichsfläche befindet sich im Gebiet des Marktes Egloffstein nordwestlich des Ortsteils Hundsboden und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 163, Gemarkung Hundshaupten.

Die Entwürfe liegen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit von Montag, den 21.08.2023 bis einschließlich Freitag, den 29.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus, können jedoch auch online auf dieser Seite eingesehen werden (s. u.).

Stellungnahmen können während der o. g. Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabensbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

 

Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)

Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung (Entwurf)

Vorhabensbezogener Bebauungsplan (Entwurf)

Vorhabensbezogener Bebauungsplan, Begründung (Entwurf)

Vorhaben- und Erschließungsplan

Umweltbezogene Stellungnahmen

Schalltechnische Untersuchung

Formblatt Datenschutz

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Obertrubach, den 03.08.2023
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister