Laut Art. 62 des Bayerischen Landeswahlgesetzes übt das Volk sein unmittelbares Gesetzgebungsrecht durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Volksbegehren und -entscheide sind also direktdemokratische Elemente in der ansonsten repräsentativen Demokratie des Freistaates Bayern.
Volksbegehren
Volksbegehren “Rettet die Bienen” (2019)
Die Ergebnisse zurückliegender Volksbegehren können der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik entnommen werden.
Volksentscheide
Seit 2014 fanden keine Volksentscheide statt. Die Ergebnisse zurückliegender Volksentscheide können der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik entnommen werden.