Volksbegehren & -entscheide

Volksbegehren & -entscheide

Volksbegehren & Volksentscheide

Laut Art. 62 des Bayerischen Landeswahlgesetzes übt das Volk sein unmittelbares Gesetzgebungsrecht durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Volksbegehren  und -entscheide sind also direktdemokratische Elemente in der ansonsten repräsentativen Demokratie des Freistaates Bayern.

 

Volksbegehren

Volksbegehren “Rettet die Bienen” (2019)

Die Ergebnisse zurückliegender Volksbegehren können der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik entnommen werden.

 

Volksentscheide

Seit 2014 fanden keine Volksentscheide statt. Die Ergebnisse zurückliegender Volksentscheide können der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik entnommen werden.