Der Endnutzer hat einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Derzeit erbringt in der gesamten Bundesrepublik die Firma Telekom Deutschland GmbH die Grundversorgungsleistungen. Gegenüber anderen Anbietern (wie bspw. den Firmen Vodafone GmbH, 1&1-Internet AG oder ähnlichen Unternehmen) hingegen besteht kein Anspruch auf eine Grundversorgung.
Der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz muss Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglichen, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen. Das Angebot von breitbandigen Internetanschlüssen, wie z. B. DSL, VDSL, UMTS oder LTE unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.
Die Gemeinde Obertrubach hat bereits am ersten Förderprogramm des Freistaates Bayern zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen teilgenommen und bietet flächendeckend zeitgemäße Geschwindigkeiten im Up- und Download an. Zudem hat die Gemeinde auf der Grundlage eines sog. Masterplanes in den letzten Jahren begonnen, bei ihren Sanierungsmaßnahmen an Straßen und Wegen bzw. beim Neubau von Straßen und Wegen Leerrohre und Speedpipes mitverlegen zu lassen, um einen späteren FTTH-Anschluss zu ermöglichen.
Versorgung mit Mobilfunk
Die interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss, wo die Mobilfunkstandards 2G (GSM), 3G (UMTS) und 4G (LTE) verfügbar sind.
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Hausanschlüsse und Bauherrninformation
Anschlüsse an das Telekommunikationsnetz erstellt u. a. bei Neubauten bspw. die Firma Telekom Deutschland GmbH.
Telekom Deutschland GmbH
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