Kategorie Archiv: Aktuelles

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Essen auf Rädern des Gasthofes „Drei Linden“, Bärnfels

Drei Linden´s Gaumenschmaus für Zuhaus
Leckeres Mittagsmenü direkt zu Ihnen nach Hause

Können oder wollen Sie nicht selber kochen? Egal ob für Senioren, Firmen oder Leute im Home Office. Wir bieten ab 21.10.2024 von Montag bis Freitag Mittags abwechslungsreiche Gerichte aus unserem Kochtopf direkt auf Ihren Teller, mit unserem eigenen Lieferdienst. Essen Sie mit uns künftig gesund, abwechslungsreich und regional. Unseren Gasthof Drei Linden in Bärnfels gibt es seit Generationen und wir wissen, was schmeckt.

Weitere Informationen zu „Gaumenschmaus für Zuhaus“ finden Sie HIER.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir beraten Sie und geben Ihnen weitere Informationen: 0 92 45 / 91 88, info@drei-linden.com, www.drei-linden.com

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Familie Schmitt
Bärnfels-Dorfstr. 38, 91286 Obertrubach

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Untere Naturschutzbehörde: Die Zeit für notwendige Hecken- und Feldgehölzpflege ist jetzt!

Pressemitteilung des Landratsamtes Forchheim, Untere Naturschutzbehörde vom 09.10.2024:

 

Die Zeit für notwendige Hecken- und Feldgehölzpflege ist jetzt!

Hecken und Feldgehölze stellen einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten dar. Die ökologische Bedeutung der Hecken liegt vor allem in ihrer Eignung als Brut-, Nahrungs- und Aufenthaltsort für kleine Säugetiere, Vögel und Insekten. Gleichzeitig dienen Sie dem Wind- und Erosionsschutz. Sie sind ein zentrales Element unseres einzigartigen und kleinteiligen Landschaftsbildes.

Zum Schutz dieser wichtigen Funktionen gibt es klare Vorschriften in den Naturschutzgesetzen. Nach Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist es verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder – gebüsche einschließlich Ufergehölze oder – gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße schonende Nutzung und Pflege im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält. Außerdem ist ganzjährig ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses erlaubt sowie Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege oder der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässer erforderlich sind.

In der Praxis bedeutet dies, dass bis Ende Februar der geeignete Zeitpunkt ist, um notwendige Maßnahmen in der freien Natur durchzuführen. Notwendig ist die Pflege dann, wenn die Hecke oder das Feldgehölz überaltern und diese dadurch verkahlen bzw. von innen heraus lückig werden. Je nach Wüchsigkeit der Gehölze empfiehlt sich alle 10 bis 25 Jahre ein Rückschnitt im Winterhalbjahr. Da Hecken einen unverzichtbaren Lebensraum für eine große Anzahl von wildlebenden Tieren darstellen, sollten die Pflegeeingriffe abschnittsweise in Zeitabständen von einigen Jahren durchgeführt werden. Je Abschnitt ist jeweils nur ein Drittel der Hecke auf Stock zu setzen. Der Abstand der Schnittkante zur Bodenoberfläche sollte mindestens 20 bis 30 cm betragen, damit ein rascher Wiederaustrieb sichergestellt ist.

In der Pflegepraxis ist darauf zu achten, Geräte auszuwählen, die einen glatten Schnitt erzeugen, wie zum Beispiel (Motor-)Säge, handgeführte Geräte oder Lichtraumprofilschneider. Ungeeignet hingegen sind beispielsweise hydraulisch angetriebene Schlegler/Mulchköpfe, mit denen die Gehölze nicht geschnitten, sondern abgeschlagen werden. Ebenso ungeeignet sind maschinelle Rückschnitte mit dem Fällkopf, der mit hydraulisch angetriebener Einblattkreissäge oder Einblattkettenkreissäge zum Ausschneiden von Gehölzen verwendet wird. Die Verwendung dieser Geräte steht nicht im Einklang mit dem BayNatschG und ist deshalb verboten. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die vollständige Rodung von Hecken und Feldgehölzen in der freien Natur grundsätzlich verboten ist. Empfänger von Agrarzahlungen müssen zudem die entsprechende Regelung der Konditionalität für Hecken und Feldgehölze beachten. Verstöße dagegen führen in der Regel zu Sanktionen.

Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in privaten Gärten ist ebenfalls von Anfang Oktober bis Ende Februar die passende Zeit für schonende Pflegemaßnahmen. Denn auch in diesen Bereichen ist es nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten, diese vom 01. März bis 30. September abzuschneiden, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen. Wir empfehlen diese Regelung auch entsprechend für Bäume im eigenen Garten anzuwenden.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gehölzschnitte können durch kommunale Verordnungen und Bebauungspläne weitere Einschränkungen hinsichtlich des Schutzes und der Beseitigung bestehen. Nähere Informationen zu diesem Thema können bei den zuständigen Gemeinden, Märkten und Städten in Erfahrung gebracht werden.

Unabhängig davon gelten bei sämtlichen Gehölzarbeiten oder Fällungen, egal ob in der freien Natur, im eigenen Garten, im Wald oder auf öffentlichen Grünflächen, in jedem Fall die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Insbesondere ist dabei auch zum jetzigen Zeitpunkt darauf zu achten, dass Arbeiten an Gehölzen verboten sind, wenn diese aktuell oder regelmäßig als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren jeglicher Art genutzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.lra-fo.de/naturschutz sowie von den dort unter der Rubrik ‘Hecken und Feldgehölze‘ genannten Ansprechpartnern.

 

Anlagen
Heckenpflege im Einklang mit dem Naturschutzrecht
Fachliche Empfehlungen zur Pflege vom Hecken und Feldgehölzen
Heimische Gehölze unserer Kulturlandschaft
Hecken und Gehölze mit ihren Säumen der Vielfalt

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Bürgerversammlungen 2024

Nach Maßgabe von Artikel 18 Absatz 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Die traditionell vier Versammlungen in unserer Gemeinde wurden für das Jahr 2024 wie folgt terminiert:

  • Bärnfels: Freitag, 18.10.2024, 19:00 Uhr, Gasthaus „Zur Einkehr“
  • Geschwand: Sonntag, 20.10.2024, 19:00 Uhr, Sportheim TSV Geschwand
  • Obertrubach: Samstag, 19.10.2024, 19:00 Uhr, Café/Pension Leistner
  • Wolfsberg: Montag, 21.10.2024, 19:00 Uhr, Gasthaus „Zum Signalstein“, Hundsdorf

Die Termine wurden in den Amtlichen Mitteilungsblättern 09/2024 und 10/2024 sowie auf der GemeindeApp veröffentlicht.

Die Präsentation zu den Bürgerversammlungen finden Sie HIER.

Obertrubach, den 18.10.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Telekom-Infomobil vom 30.09. bis 02.10. in der Gemeinde

Das Infomobil der Fa. Telekom besucht unsere Gemeinde von Montag, den 30.09.2024 bis Mittwoch, den 02.10.2024:

  • Montag, 30.09.2024, 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Sportheim TSV Geschwand (Geschwand 19, 91286 Obertrubach)
  • Dienstag, 01.10.2024, 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Gasthaus „Alte Post“ (Trubachtalstraße 1, 91286 Obertrubach)
  • Mittwoch, 02.10.2024, 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Schreinerei/Zimmerei Röhrer (Bärnfels-Hauptstraße 1, 91286 Obertrubach)

Das Nähere kann DIESEM FLYER entnommen werden.

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Regional-Budget 2025

Auch 2025 gibt es in der ILE Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz wieder das beliebte Förderprogramm REGIONAL-BUDGET und wieder stehen vorbehaltlich einer Förderzusage 100.000 EUR an Zuschüssen für Kleinprojekte zur Verfügung. Ein Kleinprojekt ist dabei ein Vorhaben, das mindestens 500 EUR bis höchstens 20.000 EUR förderfähige Netto-Gesamtkosten umfasst und in der ILE-Region umgesetzt wird. Förderquote bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 10.000 EUR. Zu beachten gilt, dass das Projekt erst ab 01.01.2025 angefangen werden darf und bis zum 20.09.2025 abgeschlossen sowie abgerechnet sein muss. Weitere Informationen zum Förderinstrument sowie die Antragsunterlagen finden Sie im Netz unter: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html

Die „Förderanfrage für ein Kleinprojekt“ ist bis spätestens 15.11.2024 an die ILE-Geschäftsstelle zu richten: regionalbudget@wirtschaftsbandA9. de

 

Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.
Hauptstraße 39
91257 Pegnitz

Telefon: 0 92 41 / 80 999 81
Mail: info@wirtschaftsbanda9.de