Kategorie Archiv: 2023

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Europäischer Tag der Streuobstwiese in der Fränkischen Schweiz

PRESSEMITTEILUNG des Landratsamtes Forchheim

In diesem Jahr feiern wir vom 26. bis 28. April den Tag der Streuobstwiese in der Fränkischen Schweiz, einer der schönsten Streuobstregionen Bayerns! Gegenwärtig erleben wir mit der reichen Obstbaumblüte einen der Höhepunkte im Jahreslauf einer Streuobstwiese. Wir können uns wirklich glücklich schätzen, dass wir diese einzigartige Kulturlandschaft hier noch an so vielen Stellen erleben können und dass sie unsere Heimat auf so wunderbare Art und Weise prägt!

Zu verdanken ist dies den zahlreichen Menschen, die mit Leidenschaft und harter Arbeit diesen Lebensraum gestalten und am Leben erhalten. Um dieses Paradies, seine Bewirtschafter, seine Produkte, seinen Artenreichtum und seine vielfältigen Funktionen gebührend zu feiern, findet seit einigen Jahren am letzten Freitag im April der Europäische Tag der Streuobstwiese statt.

Um so viele Menschen wie möglich auf diesen wertvollen Schatz aufmerksam zu machen, finden über den gesamten Landkreis verteilt zahlreiche Veranstaltungen rund um das Thema Streuobst statt.

Erfahren Sie hier, warum Streuobstwiesen auch als „europäischer Regenwald“ bezeichnet werden und alte Sorten neuen Schwung bringen. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie Äpfel zu Saft verarbeitet werden, wie aus Maische edle Tropfen entstehen oder wie ein Obstbaum-Hochstamm angebaut wird, sollten Sie unbedingt eine der zahlreichen Führungen besuchen! Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich begeistern! Oftmals sind Verkostungen der edlen Produkte möglich, sodass der Genuss der Streuobstprodukte im Mittelpunkt vieler Veranstaltungen steht. Genießen Sie ein Obstmenü oder lassen Sie die Seele baumeln bei einem Picknick zwischen Apfelbäumen! Wir freuen uns darauf, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen! Es gibt zahlreiche Veranstaltungen für Kinder und die ganze Familie. Außerdem werden praktische Tipps gegeben, wie beispielsweise einen Workshop und einen Vortrag zur Anlage einer Streuobstwiese sowie zahlreiche Veredlungskurse.

Die Flyer liegen in den Gemeinden aus und das Programm ist unter www.lra-fo.de/tagderstreuobstwiese zu finden! Schauen Sie vorbei und lernen Sie die Vielfalt der Streuobstwiesen kennen.

Sie sind herzlich eingeladen, an diesem Wochenende den einzigartigen Lebensraum Streuobstwiese mit allen Sinnen zu erleben und die Produkte der Streuobstwiese auch im Alltag zu genießen!

Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Initiatorinnen Frauke Gabriel (0 91 91 / 86 – 42 19, untere Naturschutzbehörde), Christine Berner (0 171 27 12 262, Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura) und Claudia Munker (0 91 91 / 86 – 43 06, Landschaftspflegeverband im Landkreis Forchheim e. V.) gerne zur Verfügung.

Landratsamt Forchheim
Dienststelle Ebermannstadt
Ebermannstadt, den 15.04.2024

Categories 2022, 2022, 2023, Aktuelles, Bekanntmachungen

Weitere Hinweise zum Breitbandausbau

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit März laufen die Bauarbeiten zum weiteren Breitbandausbau in unserer Gemeinde. Seit Baubeginn erreichen die Gemeindeverwaltung und mich viele Fragen zum Thema Breitbandausbau, von denen ich die meistgestellten im Folgenden nochmal beantworten möchte.

 

Frage 1: Bin ich in der aktuellen Ausbaumaßnahme dabei?

Im aktuell laufenden Ausbau wird ein Großteil aller Anwesen in der Gemeinde angeschlossen. Die Auswahl der Anwesen, die angeschlossen werden, wurde durch die Bedingungen (aktuelle Geschwindigkeiten im Up- und Download) des bayerischen Gigabit-Förderprogrammes bestimmt, nicht durch die Gemeinde. Jeder Hauseigentümer kann im Internet selbst prüfen, ob er im aktuellen Ausbau berücksichtigt wird. Dies kann unter der Adresse https://www.telekom.de/netz/glasfasernetz erfolgen. Die Telekom hat uns auf Nachfrage auch erklärt, dass ein Anschluss eines nicht erfassten Anwesens leider nicht möglich ist, auch nicht auf eigene Kosten.

 

Frage 2: Was muss ich machen, wenn ich nicht im aktuellen Programm dabei bin?

Registrieren und dann abwarten. Die Gemeinde hat sich bereits für das nächste Förderprogramm des Bundes beworben, um die restlichen Anwesen auch noch anzuschließen. Wann das geschehen wird, wissen wir derzeit aber noch nicht. Wir empfehlen jedoch allen, die derzeit nicht berücksichtigt werden, sich auf obiger Internetseite für einen Glasfaseranschluss zu registrieren.

 

Frage 3: Muss man einen Vertrag mit der Telekom abschließen?

Nein, muss man nicht. Das Glasfaserkabel wird bei allen betroffenen Anwesen (siehe Frage 1) kostenlos bis ans Haus verlegt, es sei denn, der Eigentümer will das explizit nicht. In diesem Fall wird das Kabel nur an die Grundstücksgrenze gelegt. Ein späterer Anschluss muss jedoch selbst bezahlt werden. Wo das Kabel verlegt werden soll, wird vor Ort mit der Baufirma, der Firma Seibold aus Rattelsdorf, geklärt.

 

Frage 4: Warum will mir die Telekom neue Verträge verkaufen?

Die Telekom will natürlich im Rahmen ihrer Vorvermarktungsphase neue Verträge verkaufen. Für das reine Verlegen des Kabels bis ans Haus muss man aber keinen Vertrag mit der Telekom abschließen (siehe Frage 3). Wenn man die neue Glasfasertechnologie jedoch nutzen will sobald sie verfügbar ist, kann man bedenkenlos einen neuen Vertrag abschließen. Das hätte den Vorteil, dass Teile der zusätzlichen Installation im Haus ebenfalls von der Telekom übernommen würden. Man kann natürlich auch jeden anderen Provider beauftragen.

 

Hinweis: In großen Teilen unserer Gemeinde sind auch jetzt schon Bandbreiten bis zu 250 Mbit verfügbar, man muss sie nur buchen. Sprechen Sie mit Ihrem Provider!

 

Obertrubach, den 27.03.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Bekanntmachung der Ehrungssatzung

Der Erlass der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Gemeinde Obertrubach (Ehrungssatzung) wird durch Niederlegung der Satzung zur Einsichtnahme im Rathaus amtlich bekanntgemacht.

Die Niederlegung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Sie findet in der Zeit von Montag, den 08.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 26.04.2024 zu den üblichen Geschäftszeiten statt. Zudem findet sich die Satzung in dieser Zeit HIER und dauerhaft unter der Rubrik „Satzungen und Verordnungen“.

 

Obertrubach, den 27.03.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Bekanntmachung der Gebiete für Kleinkläranlagen nach dem Bay. Wassergesetz

Gemäß Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) sind die Gebiete für Kleinkläranlagen in einer Gemeinde öffentlich bekanntzumachen. Vom Landratsamt Forchheim wurde der Gemeinde Obertrubach aufgrund dessen eine Liste zur Veröffentlichung zugesandt. Diese Liste wird durch Niederlegung zur Einsichtnahme im Rathaus amtlich bekanntgemacht.

Die Niederlegung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Sie findet in der Zeit von Montag, den 08.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 26.04.2024 zu den üblichen Geschäftszeiten statt. Zudem findet sich die Liste auch HIER.

Obertrubach, den 27.03.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Osterbrunnen – fränkisches Brauchtum

Zu Ostern wird es bunt in der Fränkischen Schweiz

Nicht nur der Osterhase steckt knietief in den Vorbereitungen, auch viele Helfer sind gerade dabei, die Brunnen und Quellen in bunte Osterbrunnen zu verwandeln. In rund 200 Orten der Fränkischen Schweiz sind ab der Karwoche bis etwa zwei Wochen nach Ostersonntag Brunnen mit tausenden buntbemalten Eierschalen, Blumen, Kränzen und Girlanden geschmückt. Auf individuell ausgearbeiteten Wanderwegen, Ausstellungen und Ostermärkten erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches Programm.

Viele Besucher interessieren sich für diesen hundertjährigen fränkischen Brauch. Der Ursprung des Brauchtums liegt vor allem in der Bedeutung des Wassers als lebensspendendes Element für die wasserarme Hochebene der Fränkischen Alb. Die heute so selbstverständliche Wasserversorgung gab es nicht immer. Um der Wasserarmut entgegenzutreten, errichteten die Bewohner Brunnen und Zisternen; denn aufgrund der geologischen Bedingungen des Fränkischen Juras, der hauptsächlich aus wasserdurchlässigem Dolomit- und Kalkstein besteht, existierten nur wenige natürliche Sammelstellen für das Wasser.

Gerade dem Osterwasser wurde früher eine außergewöhnliche Wirkung nachgesagt. So sollten zum Beispiel Kinder, die mit frisch geweihtem Wasser an Ostern getauft wurden, besonders klug werden. Das Trinken von Osterwasser schützte dem Volksglauben nach vor Krankheiten und wer das Osterwasser im eigenen Haus verspritzte, hielt Ungeziefer fern. Mit dem Osterschmuck wird die Bedeutung der Brunnen für Land und Leute auch heute noch hervorgehoben.

Der Osterbrunnen in Bieberbach bei Egloffstein ist der „größte Osterbrunnen der Welt“. Mit exakt 11.108 handbemalten Eierschalen steht er sogar im Guinnessbuch der Rekorde und lockt jedes Jahr zahlreiche Besucher an. Aber auch der Osterbrunnen in Heiligenstadt ist einen Besuch wert – am Osterwochenende findet alljährlich am Marktplatz der große Ostermarkt statt.

Wo es 2024 noch weitere, mit viel Liebe und Ostereiern geschmückte Brunnen und Quellen gibt, finden Sie hier: www.fraenkische-schweiz.com/erleben/sehenswert/ostern/osterbrunnen

Hier können Sie außerdem kostenlos unseren Flyer Osterbrunnen bestellen: www.bit.ly/FlyerOsterbrunnen

 

Ansprechpartner:
Tourismuszentrale Fränkische Schweiz
Cindy Distler
Oberes Tor 1
91320 Ebermannstadt
Telefon: 09191 861056
Email: cindy.distler@tz-fs.de
www.fraenkische-schweiz.com

 

Foto: Osterbrunnen vor der Kirche Sankt Laurentius, Obertrubach (Copyright: Florian  Trykowski)

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