Bekanntmachung der Gebiete für Kleinkläranlagen nach dem Bay. Wassergesetz

Gemäß Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) sind die Gebiete für Kleinkläranlagen in einer Gemeinde öffentlich bekanntzumachen. Vom Landratsamt Forchheim wurde der Gemeinde Obertrubach aufgrund dessen eine Liste zur Veröffentlichung zugesandt. Diese Liste wird durch Niederlegung zur Einsichtnahme im Rathaus amtlich bekanntgemacht.

Die Niederlegung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Sie findet in der Zeit von Montag, den 08.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 26.04.2024 zu den üblichen Geschäftszeiten statt. Zudem findet sich die Liste auch HIER.

Obertrubach, den 27.03.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister