Erste Änderung des Bebauungsplanes “Wirtswiese”, Geschwand und Erlass einer Teilaufhebungssatzung

Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Mit der ersten Änderung sollen die bisher festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen reduziert und als Bauflächen festgesetzt werden. Das Plangebiet ist über eine Stichstraße mit Wendeanlage, die bereits umgesetzt wurde, ausreichend erschlossen. Eine Durchbindung nach Norden wird nicht mehr für notwendig erachtet.

Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Eingriffe aufgrund der Festsetzungen der Änderung dieses Bebauungsplanes gelten nach § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung zulässig bzw. erfolgt.

Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, und es sind bei der Planung keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Außerdem ist eine Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten (Natura 2000: FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete) aufgrund der geplanten Nutzungen und der Lage des Plangebietes nicht zu erwarten.

Der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Geschwand die Flurstücke Nr. 52/3, 52/7, 52/9, 52/17, 52/18, 52/20, 52/21, 52/22, 52/23, 52/24, 52/25, 52/26, 52/27, 52/28, 52/29, 52/30, 52/32 und 52/33 Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.0,88 ha. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Vorentwurf der Planung liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Freitag, 04.03.2022 bis einschließlich Mittwoch, 23.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Planblatt

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Begründung

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Berichtigung Flächennutzungsplan

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z. B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten, verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister

 

 

Aufstellung der Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Teilaufhebungssatzung und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung einer Teilaufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Wirtswiese“ aus dem Jahr 2018 sah zur Erschließung des Plangebietes eine Verbindung zwischen nördlich verlaufender Kreisstraße FO 21 und der östlich verlaufenden Ortsstraße vor. Aufgrund neuer planerischer Überlegungen für die Entwicklung des Mischgebietes wird der Anschluss in Richtung Norden an die Kreisstraße FO 21 als nicht mehr erforderlich erachtet und wurde daher so auch nicht hergestellt. Die frei werdenden Flächen sollen im Sinne einer flächensparenden Bauweise und Nachverdichtung als Baufläche zur Verfügung stehen. Hierfür erfolgt zum einen eine Änderung des Bebauungsplanes, zum anderen sollen die nördlichen Flächen, die direkt an der FO 21 anliegen, zu diesem Zweck aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes vollständig entlassen werden. Zukünftige Vorhaben werden dort dann wieder gemäß § 34 BauGB beurteilt.

Die Planaufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Teilaufhebungssatzung umfasst die Flurstücke Nr. 52/15 (Teilfläche), 52/19 und 52/31 in der Gemarkung Geschwand, Gemeinde Obertrubach. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt knapp 570 m².

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Entwurf der Planung mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 14.03.2022 bis einschließlich Donnerstag, 14.04.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten  zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Planblatt

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Begründung

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@Obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister