Schnelles Internet, Breitbandausbau

Schnelles Internet, Breitbandausbau

Breitbandausbau im Rahmen der Bayer. Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Obertrubach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind hier veröffentlicht.

Ihr Ansprechpartner
Herr Meierhöfer
Tel.: 0 92 45 / 9 88 – 15
E-Mail: u.meierhoefer@obertrubach.de

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Obertrubach bzgl. der Vorlage des Kooperationsvertrages (Wirtschaftlichkeitslücke) bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern

Nachfolgend finden Sie die vollständige Stellungnahme:

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid

Am 24.02.2022 erhielt die Gemeinde den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 17.02.2022 (Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR); Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Obertrubach, Landkreis Forchheim nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell).

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Nach Durchführung des Auswahlverfahrens beabsichtigt die Gemeinde Obertrubach, mit der Firma Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Obertrubach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Obertrubach die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Obertrubach behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 16.05.2021 bei der Gemeinde Obertrubach einzureichen.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:

Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Ulrich Meierhöfer unter u.meierhoefer@obertrubach.de.

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Obertrubach hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Das Ergebnis der Markterkundung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bekanntmachung der Markterkundung
Veröffentlicht am 15.09.2020

Die Gemeinde Obertrubach ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Obertrubach bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 13.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung

Veröffentlicht am 15.09.2020

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Obertrubach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Meierhöfer unter hauptamt@obertrubach.de.

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.