Einbeziehungssatzung Linden-Nord

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 01/2022 vom 13.01.2022.

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der einbezogene Bereich umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 307/4, Gemarkung Geschwand (Gemeindeteil Linden) am nördlichen Ortsausgang westlich der Staatsstraße. Die Ausgleichsfläche befindet sich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 307, Gemarkung Geschwand. Ziel der Planung ist es, eine Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2021 außerdem den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit von Montag, den 31.01.2022 bis einschließlich Freitag, den 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus. Den Inhalt dieser Bekanntmachung und den Entwurf mit Begründung finden Sie auch hier:

Entwurf der Einbeziehungssatzung

Begründung


Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Obertrubach, den 28.01.2022
gez.
Markus Grüner, Erster Bürgermeister