Kategorie Archiv: 2024

Categories 2024, 2024, Aktuelles, Bekanntmachungen

Rathaus bleibt am 20.06.2025 geschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Sie darauf hinweisen, dass das Rathaus am Freitag, den 20.06.2025 geschlossen bleiben wird. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind an diesem Tag nicht zu erreichen.

Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen recht herzlich!

Obertrubach, den 18.06.2025
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

Categories 2024, 2024, Aktuelles, Bekanntmachungen

Untere Naturschutzbehörde: Die Zeit für notwendige Hecken- und Feldgehölzpflege ist jetzt!

Pressemitteilung des Landratsamtes Forchheim, Untere Naturschutzbehörde vom 09.10.2024:

 

Die Zeit für notwendige Hecken- und Feldgehölzpflege ist jetzt!

Hecken und Feldgehölze stellen einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten dar. Die ökologische Bedeutung der Hecken liegt vor allem in ihrer Eignung als Brut-, Nahrungs- und Aufenthaltsort für kleine Säugetiere, Vögel und Insekten. Gleichzeitig dienen Sie dem Wind- und Erosionsschutz. Sie sind ein zentrales Element unseres einzigartigen und kleinteiligen Landschaftsbildes.

Zum Schutz dieser wichtigen Funktionen gibt es klare Vorschriften in den Naturschutzgesetzen. Nach Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist es verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder – gebüsche einschließlich Ufergehölze oder – gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße schonende Nutzung und Pflege im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält. Außerdem ist ganzjährig ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses erlaubt sowie Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege oder der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässer erforderlich sind.

In der Praxis bedeutet dies, dass bis Ende Februar der geeignete Zeitpunkt ist, um notwendige Maßnahmen in der freien Natur durchzuführen. Notwendig ist die Pflege dann, wenn die Hecke oder das Feldgehölz überaltern und diese dadurch verkahlen bzw. von innen heraus lückig werden. Je nach Wüchsigkeit der Gehölze empfiehlt sich alle 10 bis 25 Jahre ein Rückschnitt im Winterhalbjahr. Da Hecken einen unverzichtbaren Lebensraum für eine große Anzahl von wildlebenden Tieren darstellen, sollten die Pflegeeingriffe abschnittsweise in Zeitabständen von einigen Jahren durchgeführt werden. Je Abschnitt ist jeweils nur ein Drittel der Hecke auf Stock zu setzen. Der Abstand der Schnittkante zur Bodenoberfläche sollte mindestens 20 bis 30 cm betragen, damit ein rascher Wiederaustrieb sichergestellt ist.

In der Pflegepraxis ist darauf zu achten, Geräte auszuwählen, die einen glatten Schnitt erzeugen, wie zum Beispiel (Motor-)Säge, handgeführte Geräte oder Lichtraumprofilschneider. Ungeeignet hingegen sind beispielsweise hydraulisch angetriebene Schlegler/Mulchköpfe, mit denen die Gehölze nicht geschnitten, sondern abgeschlagen werden. Ebenso ungeeignet sind maschinelle Rückschnitte mit dem Fällkopf, der mit hydraulisch angetriebener Einblattkreissäge oder Einblattkettenkreissäge zum Ausschneiden von Gehölzen verwendet wird. Die Verwendung dieser Geräte steht nicht im Einklang mit dem BayNatschG und ist deshalb verboten. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die vollständige Rodung von Hecken und Feldgehölzen in der freien Natur grundsätzlich verboten ist. Empfänger von Agrarzahlungen müssen zudem die entsprechende Regelung der Konditionalität für Hecken und Feldgehölze beachten. Verstöße dagegen führen in der Regel zu Sanktionen.

Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in privaten Gärten ist ebenfalls von Anfang Oktober bis Ende Februar die passende Zeit für schonende Pflegemaßnahmen. Denn auch in diesen Bereichen ist es nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten, diese vom 01. März bis 30. September abzuschneiden, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen. Wir empfehlen diese Regelung auch entsprechend für Bäume im eigenen Garten anzuwenden.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gehölzschnitte können durch kommunale Verordnungen und Bebauungspläne weitere Einschränkungen hinsichtlich des Schutzes und der Beseitigung bestehen. Nähere Informationen zu diesem Thema können bei den zuständigen Gemeinden, Märkten und Städten in Erfahrung gebracht werden.

Unabhängig davon gelten bei sämtlichen Gehölzarbeiten oder Fällungen, egal ob in der freien Natur, im eigenen Garten, im Wald oder auf öffentlichen Grünflächen, in jedem Fall die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Insbesondere ist dabei auch zum jetzigen Zeitpunkt darauf zu achten, dass Arbeiten an Gehölzen verboten sind, wenn diese aktuell oder regelmäßig als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren jeglicher Art genutzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.lra-fo.de/naturschutz sowie von den dort unter der Rubrik ‘Hecken und Feldgehölze‘ genannten Ansprechpartnern.

 

Anlagen
Heckenpflege im Einklang mit dem Naturschutzrecht
Fachliche Empfehlungen zur Pflege vom Hecken und Feldgehölzen
Heimische Gehölze unserer Kulturlandschaft
Hecken und Gehölze mit ihren Säumen der Vielfalt

Categories 2024, 2024, Aktuelles, Bekanntmachungen

Bürgerversammlungen 2024

Nach Maßgabe von Artikel 18 Absatz 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Die traditionell vier Versammlungen in unserer Gemeinde wurden für das Jahr 2024 wie folgt terminiert:

  • Bärnfels: Freitag, 18.10.2024, 19:00 Uhr, Gasthaus „Zur Einkehr“
  • Geschwand: Sonntag, 20.10.2024, 19:00 Uhr, Sportheim TSV Geschwand
  • Obertrubach: Samstag, 19.10.2024, 19:00 Uhr, Café/Pension Leistner
  • Wolfsberg: Montag, 21.10.2024, 19:00 Uhr, Gasthaus „Zum Signalstein“, Hundsdorf

Die Termine wurden in den Amtlichen Mitteilungsblättern 09/2024 und 10/2024 sowie auf der GemeindeApp veröffentlicht.

Die Präsentation zu den Bürgerversammlungen finden Sie HIER.

Obertrubach, den 18.10.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

Categories 2024, 2024, Aktuelles, Bekanntmachungen

Förderung von Öko-Kleinprojekten

Die Öko-Modellregion Fränkische Schweiz weist darauf hin, dass für das Jahr 2025 wieder 50.000 Euro für die Förderung von Öko-Kleinprojekten zur Verfügung stehen. Das heißt, dass vom 01.10. bis 30.11.2024 Förderanträge bei der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz eingereicht werden können.

Fördervoraussetzungen:

  • Kleinprojekte zwischen 1.000 Euro und 20.000 Euro netto Gesamtkosten
  • Projekt darf noch nicht begonnen haben
  • aktuelle Bio-Zertifizierung für landwirtschaftliche Betriebe und Verarbeiter
  • Förderträger muss in der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz liegen
  • muss der Weiterentwicklung der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz dienen
  • Stärkung der regionalen Bio-Landwirtschaft und Bio-Lebensmittelwirtschaft

Alle weiteren Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie HIER.

Dazu bieten wir in diesem Jahr eine Online-Infoveranstaltung zum Thema Förderung und Antragstellung an. Diese findet am Dienstag, den 24.09.2024 um 19:00 Uhr statt. Eine Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich (Anmeldeschluss 23.09.2024, Anmeldung per E-Mail an info@oeko-fraenkische.de).

 

Ihre Öko-Modellregion Fränkische Schweiz

Andrea Maußner und Julius Stintzing, Projektmanagement

www.oekomodellregionen.bayern/fraenkische-schweiz

 

 

Verantwortliche Organisation:
ILE Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e. V.
Verwaltungsgebäude 2 – Stadt Pegnitz
Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz

Categories 2024, 2024, Aktuelles, Bekanntmachungen

Mikrozensus 2024: 50.000 Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen

Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Die kleine Volkszählung ermittelt im Gegensatz zum Zensus Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bisher haben rund 70.000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Über die Hälfte der Befragten antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Etwa 50.000 Personen werden noch bis Jahresende vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern 120.000 Personen auskunftspflichtig.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 120 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:
So zeigen die Zahlen wie sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 121/2024/42/A vom 10.05.2024).
Informationen zur Beschäftigungssituation zeigen, wie sich der Anteil an Homeoffice bei Beschäftigten verändert (siehe Pressemitteilung 127/2024/42/1 vom 16.05.2024).
Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

Weitere Informationen zum Mikrozensus erhalten Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter: Mikrozensus (bayern.de)

 

Hinweise:

Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.
Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.
Seit Jahresbeginn sind in etwa 70 000 der insgesamt 120 000 für den Mikrozensus 2024 zu befragenden Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Rund die Hälfte der Befragten beantwortete die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten wählte den Weg der Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet immer seltener Anwendung.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich
die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden: Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben. Im Juni 2024 starteten die Veröffentlichungen der Zensusergebnisse für Bayern mit der Pressekonferenz in Fürth (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm173/index.html). Es folgten weitere Regionalkonferenzen in allen bayerischen Regierungsbezirken (siehe Terminreihe: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm181/index.html)
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit ein Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo zeigt alle Informationen zum Mikrozensus im Videoformat: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4