Grundschule

Grundschule Obertrubach

Bärnfels-Hauptstraße 9
91286 Obertrubach, Gemeindeteil Bärnfels

Homepage
Tel.: 0 92 45 / 3 21
Fax: 0 92 45 / 2 77
Mail: vs-obertrubach@t-online.de

Fragen und Antworten zur Grundschule in Bayern finden Sie hier.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Landratsamt Forchheim, Bereich Schule und Ausbildung

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Schulaufsicht

Nach Art. 111 BayEUG gehören zur staatlichen Schulaufsicht die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Förderung und Beratung der Schulen und die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal. Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei öffentlichen Volksschulen den Staatlichen Schulämtern.

Staatliches Schulamt im Landkreis Forchheim
Am Streckerplatz 3
91301  Forchheim

www.schulamt-forchheim.de

Schülerbeförderung

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei

  • öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht

wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen (Gemeinden); für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für

  • Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und
  • Für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist.

Ausgenommen davon sind Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind. Diese werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.

Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich bewertet wird. Nächstgelegene Schule ist die Pflichtschule oder die Schule, der die Schülerinnen/Schüler zugewiesen sind oder die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist.

Schülerbeförderung im Landkreis Forchheim