Kategorie Archiv: Bekanntmachungen

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Bürgerversammlungen 2023

Nach Maßgabe von Artikel 18 Absatz 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Die traditionell vier Versammlungen in unserer Gemeinde wurden für das Jahr 2023 wie folgt terminiert:

  • Bärnfels: Freitag, 13.10.2023, 19.00 Uhr, Gasthaus Drei Linden
  • Geschwand: Sonntag, 15.10.2023, 19.00 Uhr, Sportheim TSV Geschwand
  • Obertrubach: Samstag, 14.10.2023, 19.00 Uhr, Gasthaus Alte Post
  • Wolfsberg: Montag, 16.10.2023, 19.00 Uhr, Bierstube Kerchalöchla

Eventuelle Änderungen können zu gegebener Zeit der gemeindlichen Homepage entnommen werden.

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Gemeinderatssitzung am 13.09.2023

Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Obertrubacher Gemeinderates findet am Mittwoch, den 13.09.2023 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) statt.

 

Tagesordnung

I.     Öffentliche Sitzung

1       Genehmigung der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.07.2023

2       Bericht des ersten Bürgermeisters

3       Bau- und Grundstücksangelegenheiten

3.1    Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Garage auf dem Anwesen Zum Heiligloch 12, Obertrubach (Grundstück Fl.-Nr. 151/18, Gmkg. Obertrubach, GT Obertrubach)

3.2    Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Raunerhof“ bzgl. der Errichtung einer Stützmauer auf dem Anwesen Geschwand-Raunerhof 2 (Grundstück Fl.-Nr. 45/11, Gmkg. Geschwand, GT Geschwand)

4       Sonstiges

 

II.     Nicht-öffentliche Sitzung

 

Obertrubach, den 07.09.2023
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der sechsten FNP-Änderung und des vhb. Bebauungsplanes „Anger II“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Sechste Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Bebauungsplan
  • Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Anger II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Entwürfe des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Anger II“ sowie der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes und der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurnummern 213/44, 253/2 sowie 254 der Gemarkung Geschwand. Er befindet sich im Ortsteil Geschwand südlich des Gewerbegebietes „Anger“. Die Lage und Abgrenzung sind aus den beiliegenden Unterlagen ersichtlich. Die externe Ausgleichsfläche befindet sich im Gebiet des Marktes Egloffstein nordwestlich des Ortsteils Hundsboden und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 163, Gemarkung Hundshaupten.

Die Entwürfe liegen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit von Montag, den 21.08.2023 bis einschließlich Freitag, den 29.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus, können jedoch auch online auf dieser Seite eingesehen werden (s. u.).

Stellungnahmen können während der o. g. Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabensbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

 

Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)

Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung (Entwurf)

Vorhabensbezogener Bebauungsplan (Entwurf)

Vorhabensbezogener Bebauungsplan, Begründung (Entwurf)

Vorhaben- und Erschließungsplan

Umweltbezogene Stellungnahmen

Schalltechnische Untersuchung

Formblatt Datenschutz

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Obertrubach, den 03.08.2023
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Bekanntmachung der Gemeinde Obertrubach über das Vertragsende des Strom-Konzessionsvertrages

Bekanntmachung

Die Gemeinde Obertrubach (Landkreis Forchheim, Rathausanschrift: Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) macht gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag (Strom) zum 31.07.2026 enden wird. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung angefragt werden (Ansprechpartner: Herr Meierhöfer, E-Mail an: hauptamt@obertrubach.de). Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.

Obertrubach, den 12.07.2023
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

 

HIER: Download der Vertraulichkeitserklärung

Die Bekanntmachung erfolgte im Bundesanzeiger am 14.07.2023

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Ihre Ideen sind gefragt – bringen Sie sich ein!

Im Jahr 2023 geht das Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz gemeinsam mit allen 18 Kommunen in die Weiterschreibung seiner Erfolgsgeschichte und erstellt ein neues Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK). Dabei ist es notwendig, dass möglichst viele verschiede Akteure an der Erstellung teilnehmen (v. a. Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie Stadt-/Gemeinderäte sowie natürlich auch die Bürgerschaft). Begleitet wird dieser Prozess vom einem Planungsbüro.

Für die Neuerstellung des ILEK als Grundlage für die zukünftige interkommunale Zusammenarbeit braucht das Wirtschaftsband die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.

  • Was finden Sie an unserer Region besonders toll?
  • Was fehlt Ihnen? Welche Ideen haben Sie?
  • Welche Themen sind für unsere Region in Zukunft wichtig?

Bringen Sie sich bis zum 30.04.2023 mit Ihren Ideen ein und unterstützen Sie das Wirtschaftsband dabei, die neuen Entwicklungsperspektiven für das Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz zu erarbeiten. Verorten Sie Stärken, Herausforderungen und (Projekt-) Ideen in einer digitalen Karte unter:  www.beteiligung-wirtschaftsband.de

Weitere Informationen zum Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e. V. und zu seinen Projekten finden Sie hier.

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