Author Archives: Gemeinde Obertrubach

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf zur fünften Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich “Solarpark Neudorf“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 den Entwurf zur fünften Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich “Solarpark Neudorf“ in der Fassung vom 06.04.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Gemeindegebiet von Obertrubach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken). Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4,6 ha auf den Flurnummern mit den Teilflächen 644, 644/1, 653, Teilfläche 654, 655, 657, 660, 661 in der Gemarkung Obertrubach. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Planmaterial ersichtlich.

Der Entwurf zur Entwurf zur fünften Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich “Solarpark Neudorf“ in der Fassung vom 06.04.2022 einschließlich der umweltrelevanten Informationen in der Zeit von Montag, den 09.05.2022 bis einschließlich Freitag, den 10.06.2022 im Rathaus Obertrubach während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Berichte und Gutachten

  • Umweltbericht zur  5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich “Solarpark Neudorf“ vom 06.04.2022, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Schutzgut Mensch: keine Blendwirkung, keine Lärmbelastung
  • Schutzgut Boden: Vorkehrungen zum Bodenschutz in Verbindung mit verzinkten Rammprofile für die Modultische, keine Informationen zu Altlasten oder Verdachtsflächen, keine Versiegelung,
  • Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere: Maßnahmen zur Eingrünung – Verwendung autochthoner Gehölze, Pflege innerhalb des Sondergebiets
  • Schutzgut Landschaft: Geeigneter Standort aufgrund Exposition und Lage zwischen Verkehrsstraßen
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch
  • Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Nutzung der Zufahrtswege um die geplante Anlage für den landwirtschaftlichen Verkehr, Beachtung Dränagen

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich.

Obertrubach, den 05.05.2022

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 den Entwurf des vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ in der Fassung vom 06.04.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Gemeindegebiet von Obertrubach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken). Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4,6 ha auf den Flurnummern mit den Teilflächen 644, 644/1, 653, Teilfläche 654, 655, 657, 660, 661 in der Gemarkung Obertrubach. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Planmaterial ersichtlich.

Ausgleichsfläche:
Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt ca. 1,2 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.

Der Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ liegt in der Fassung vom 06.04.2022 einschließlich der umweltrelevanten Informationen in der Zeit von Montag, den 09.05.2022 bis einschließlich Freitag, den 10.06.2022 im Rathaus Obertrubach während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten, oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Berichte und Gutachten

  • Umweltbericht zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ vom 06.04.2022, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Schutzgut Mensch: keine Blendwirkung, keine Lärmbelastung
  • Schutzgut Boden: Vorkehrungen zum Bodenschutz in Verbindung mit verzinkten Rammprofile für die Modultische, keine Informationen zu Altlasten oder Verdachtsflächen, keine Versiegelung
  • Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser,
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere: Maßnahmen zur Eingrünung – Verwendung autochthoner Gehölze, Pflege innerhalb des Sondergebiets
  • Schutzgut Landschaft: Geeigneter Standort aufgrund Exposition und Lage zwischen Verkehrsstraßen
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch
  • Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Nutzung der Zufahrtswege um die geplante Anlage für den landwirtschaftlichen Verkehr, Beachtung Dränagen.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 05.05.2022

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister

 

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Erste Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“, Geschwand und Erlass einer Teilaufhebungssatzung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.

Mit der ersten Änderung sollen die bisher festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen reduziert und als Bauflächen festgesetzt werden. Das Plangebiet ist über eine Stichstraße mit Wendeanlage, die bereits umgesetzt wurde, ausreichend erschlossen. Eine Durchbindung nach Norden wird nicht mehr für notwendig erachtet.

Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Eingriffe aufgrund der Festsetzungen der Änderung dieses Bebauungsplanes gelten nach § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung zulässig bzw. erfolgt.

Der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Geschwand, Gemeinde Obertrubach, die Flurstücke Nrn. 52/3, 52/7, 52/9, 52/17, 52/18, 52/20, 52/21, 52/22, 52/23, 52/24, 52/25, 52/26, 52/27, 52/28, 52/29, 52/30, 52/32 und 52/33 Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.0,88 ha.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 den Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Planung mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Freitag, den 13.05.2022 bis einschließlich Freitag, den 24.06.2022 im Rathaus der Gemeinde (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z. B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach, Teichstraße 5, 91286 Obertrubach, Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de oder bauamt@obertrubach.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Planunterlagen finden Sie im Folgenden:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 05.05.2022

Gemeinde Obertrubach
gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister

Categories 2022, Aktuelles

Telekom übernimmt den Internetausbau in Obertrubach

Die Gemeinde Obertrubach plant den weiteren Breitbandausbau im Rahmen der sog. Gigabit-Richtlinie des Freistaates Bayern, wofür sie in den nächsten Jahren über fünf Millionen Euro investieren wird. Bereits im Februar 2022 erhielt sie den Förderbescheid.

Obertrubach – In der öffentlichen Ausschreibung um den weiteren Internet-Ausbau in der Gemeinde Obertrubach hat sich die Firma Deutsche Telekom durchsetzen können. Zu Ostern haben die Gemeinde und die Telekom nun den entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Ab dem Jahr 2026 werden rund 850 Haushalte Anschlüsse mit einem Tempo von bis zu 1 Gbit/s nutzen können, wofür die Telekom rund 290 Kilometer Glasfaser verlegen und 18 Verteiler aufstellen wird. „Damit werden Anschlüsse geboten, die alle Möglichkeiten für digitale Anwendungen bieten wie etwa Video-Streaming oder Arbeiten von zu Hause sowie auch für Telemedizin und Smart Home“, sagte Enrico Delfino, Regio-Manager der Telekom: „Wir legen heute den Grundstein für die digitale Zukunft in Obertrubach und wir werden dafür sorgen, dass das Netz immer auf dem neuesten Stand sein wird.“

„Die Ansprüche der Bürger an ihren Internet-Anschluss steigen ständig. Die Versorgung mit einer zeitgemäßen Bandbreite ist heute fast so wichtig wie die Wasser- oder Stromversorgung“, so Obertrubachs Bürgermeister Markus Grüner (CSU), der ergänzte: „Wir freuen uns, den weiteren Ausbau gemeinsam mit der Telekom an unserer Seite vornehmen zu können, mit der uns eine lange gute Partnerschaft verbindet.“

„Wir danken der Gemeinde für das entgegengebrachte Vertrauen und werden das Projekt zügig umsetzen“, sicherte Svenja Herrmann, Key-Account-Managerin Technik der Telekom, zu.

Unterstützung bei diesem über fünf Millionen Euro teuren Großprojekt erfährt die Gemeinde durch den Freistaat Bayern, der im Rahmen der Gigabit-Richtlinie Fördermittel von bis zu 4,63 Millionen Euro in Aussicht gestellt hat. Der Landtagsabgeordnete Michael Hofmann (CSU) zeigte sich beeindruckt, dass die Gemeinde Obertrubach einmal mehr in Sachen Internetausbau eine der ersten Kommunen im Landkreis Forchheim und der Region sei, die einen Förderbescheid erhalten habe und sich an die bauliche Realisierung mache. Hofmann betonte den enormen Wert, den eine zukunftsfähige Internetverbindung gerade für ländliche Gemeinden wie Obertrubach habe: „Im Hinblick auf die immer populärer werdenden Homeoffice-Möglichkeiten sichert sich die Gemeinde mit dem Ausbau einen digitalen Standortvorteil und wird als Wohn- und Arbeitsplatz noch attraktiver.“

Delfino und Herrmann erläuterten, dass die Telekom nun in die Feinplanung für den Ausbau einsteige und als Erstes eine Tiefbau-Firma auswählen und Material bestellen werde. Parallel dazu würden die erforderlichen Baugenehmigungen eingeholt. Sobald alle Leitungen verlegt und alle Verteiler aufgestellt seien, erfolge die Anbindung ans Netz der Telekom. Anschließend könnten die Kunden die neuen Anschlüsse buchen.

 

Foto (v. l.): Bürgermeister Markus Grüner, MdL Michael Hofmann (mit Glasfaserleerrohr), Regio-Manager Enrico Delfino (Fa. Telekom) und Key-Account-Managerin Technik Svenja Herrmann (Fa. Telekom). Quelle: Gemeinde Obertrubach

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Auszeichnung für Bernhard Frühbeißer

Im Rahmen eines Ehrungsabends im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg wurde Bernhard Frühbeißer aus Bärnfels mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt ausgezeichnet.

Der heute 54jährige Bernhard Frühbeißer trat 1982 in den TSC Bärnfels 1970 e. V. ein und war in seiner langen Laufbahn als Spieler in der ersten Mannschaft u. a. am ersten Aufstieg der Vereinsgeschichte in die B-Klasse/Kreisklasse im Jahre 1989 beteiligt. Ab 1992 war er als Jugendtrainer tätig, ehe er anschließend die Jugendleitung übernahm. Zum zweiten Vorsitzenden wurde er im Jahr 2006 gewählt, ehe er aufgrund des unerwarteten Todes des ersten Vorsitzenden im Jahr 2009 dessen Posten einnahm, den er seither bekleidet.

Bernhard Frühbeißer hat sich jahrzehntelang intensiv um die Förderung des Fußballnachwuchses gekümmert. Zudem war er maßgeblich für den Neubau des Bärnfelser Sportheims verantwortlich, indem er die Arbeiten nicht nur organisierte und koordinierte, sondern selbst unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit eingebrachte.

Neben dem TSC gehört der Geehrte auch der Freiwilligen Feuerwehr, dem Fränkische Schweiz Verein und der Waldgenossenschaft an. Es sind Menschen wie er, die das Dorfleben gestalten und das gute Miteinander praktizieren.

Im Namen der Gemeinde Obertrubach gratuliere ich Bernhard Frühbeißer herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung!

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

Auf dem Foto: Bernhard Frühbeißer (r.) empfängt die Ehrung aus den Händen von Ministerpräsident Dr. Markus Söder (Quelle: Bayerische Staatskanzlei)

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VR Bank spendet 10.000 EUR für Willkommenspakete

Bürgermeister Markus Grüner, VR-Bank-Vorstandsvors. Joachim Hausner, Landrat Dr. Hermann Ulm, Initiatorin Kathrin Schürr, Dorfladen-Geschäftsführer Thomas Laitsch (Foto: Thomas Weichert)

Aktion in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Forchheim

Die VR Bank Bamberg-Forchheim eG unterstützt Initiativen in der Region, die sich für Geflüchtete aus der Ukraine engagieren, mit einer Gesamtspende in Höhe von insgesamt 25.000 Euro. Dem Landkreis Forchheim stellt sie 10.000 Euro zur Verfügung. Er organisiert damit Willkommenspakete für Geflüchtete, die über die ANKER-Einrichtung in den Landkreis Forchheim kommen.

Beim offiziellen Startschuss im Dorfladen Obertrubach präsentierten Forchheims Landrat Dr. Hermann Ulm, Joachim Hausner, Vorstandsvorsitzender der VR Bank Bamberg-Forchheim eG, Markus Grüner, Bürgermeister der Gemeinde Obertrubach, sowie Thomas Laitsch, Geschäftsführer des Dorfladens, die reich gefüllten Willkommenspakete.

Der Dorfladen in Obertrubach packt Pakete für die Erwachsenen mit einer Erstversorgung an Lebensmitteln (beispielsweise Brot, Nudeln, Milch etc.) sowie kleine Päckchen für die Kinder mit Cornflakes, Keksen, Äpfeln und Gummibärchen samt einem kleinen Spielzeug der VR Bank Bamberg-Forchheim eG. Dadurch sind die Geflüchteten in ihrer dezentralen Unterkunft an den ersten beiden Tagen erstmal versorgt und können in „Ruhe ankommen“.

Die VR Bank Bamberg-Forchheim eG verteilt ihre Spende für Geflüchtete mit je 10.000 Euro auf die Landkreise Forchheim und Bamberg. An die Flüchtlingshilfe in Eckental hatte sie vergangene Woche einen Scheck über 5.000 Euro zur Unterstützung von Hilfesuchenden aus der Ukraine übergeben.

(Pressemitteilung der VR Bank Bamberg-Forchheim eG vom 06.04.2022)

Foto (v. l.): Bürgermeister Markus Grüner, VR-Bank-Vorstandsvorsitzender Joachim Hausner, Landrat Dr. Hermann Ulm, Initiatorin Kathrin Schürr, Dorfladen-Geschäftsführer Thomas Laitsch
(Foto: Thomas Weichert)