Erste Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“, Geschwand und Erlass einer Teilaufhebungssatzung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.

Mit der ersten Änderung sollen die bisher festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen reduziert und als Bauflächen festgesetzt werden. Das Plangebiet ist über eine Stichstraße mit Wendeanlage, die bereits umgesetzt wurde, ausreichend erschlossen. Eine Durchbindung nach Norden wird nicht mehr für notwendig erachtet.

Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Eingriffe aufgrund der Festsetzungen der Änderung dieses Bebauungsplanes gelten nach § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung zulässig bzw. erfolgt.

Der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Geschwand, Gemeinde Obertrubach, die Flurstücke Nrn. 52/3, 52/7, 52/9, 52/17, 52/18, 52/20, 52/21, 52/22, 52/23, 52/24, 52/25, 52/26, 52/27, 52/28, 52/29, 52/30, 52/32 und 52/33 Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.0,88 ha.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 den Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Planung mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Freitag, den 13.05.2022 bis einschließlich Freitag, den 24.06.2022 im Rathaus der Gemeinde (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z. B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach, Teichstraße 5, 91286 Obertrubach, Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de oder bauamt@obertrubach.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Planunterlagen finden Sie im Folgenden:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 05.05.2022

Gemeinde Obertrubach
gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister