Author Archives: Gemeinde Obertrubach

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Einladung zur Einbringung von Projektvorschlägen für die LEADER-Förderperiode 2023-2027

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Forchheim,

im Rahmen der Erstellung einer neuen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die nächste LEADER-Förderperiode 2023-2027 lädt Sie die LAG Kulturerlebnis Fränkische Schweiz e. V. herzlich ein, sich aktiv an der Gestaltung Ihrer Region zu beteiligen und über die Internetplattform wikimap eigene Projektideen einzubringen: www.leaderkulturerlebnis2023.de

Diese Plattform ist noch bis einschließlich 30.04.2022 freigeschaltet. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit und beteiligen Sie sich rege.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Rossa-Schuster
LAG Kulturerlebnis Fränkische Schweiz e. V.

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Luftrettungsübung im oberen Trubachtal

Die Bergwacht Frankenjura und die deutsche Luftrettung absolvierten am Samstag, den 19.03.2022 eine ganztägige Übung im Oberen Trubachtal zwischen der Burgruine Wolfsberg, dem Zehnerstein und dem Zeltplatz Eichler in Untertrubach. Dabei kam der „Christoph 27“, ein Windenhubschrauber der DRF-Luftrettung, zum Einsatz. Geübt wurden mehrere Rettungsszenarien am Boden und direkt am Fels. Der Bauhof der Gemeinde Obertrubach sorgte für die Absperrung der Rettungsfelsen und der Burgruine. Die Feuerwehren der Gemeinde übernahmen den Brandschutz vor Ort. Trotz durchwachsener Wetterverhältnisse lief die  Veranstaltung ohne Zwischenfälle ab.

(Foto: Sven König, Frankenjura.com)

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Das Gesundheitsamt Forchheim informiert

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Forchheim möchte alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis bitten, die auf unserer Webseite zur Verfügung gestellten Hilfsmaterialien zur Beantwortung eventuell auftretender Fragen im Hinblick auf Corona selbstständig nutzen.

 

Positiver PCR-Test

Sollten Sie per PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sein, wird dieser Befund automatisch an das Gesundheitsamt übermittelt. Ihnen wird in den darauffolgenden Tagen ein Schreiben per Post von uns zugesandt, das die wichtigsten Informationen bezüglich Ihrer Isolationszeit und den erforderlichen Verhaltensweisen enthält. Vorab können Sie sich bereits auf den einschlägigen Quellen des Landratsamtes Forchheim (www.lra-fo.de/corona) sowie dem Bayerischen Staatministerium für Gesundheit und Pflege (www.stmgp.bayern.de) selbstständig informieren. Für spezifische Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117). In medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112.

 

Verhaltensweisen Kontaktpersonen

Für Verhaltensweisen rund um Kontaktpersonen, lesen Sie sich bitte die Informationen und Flussdiagramme auf unserer Webseite (www.lra-fo.de/corona) genau und sorgfältig durch.

 

Bescheinigung

Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihren Isolationszeitraum für Ihren Arbeitgeber benötigen, erhalten Sie diese nur noch auf Antrag. Die Bescheinigung können Sie ganz unkompliziert online anfordern, indem Sie im digitalen Antragsformular Ihre persönliche Daten und ggf. Ihr negatives Testergebnis zur Entisolierung übermitteln. Dies gilt auch für Infektion mit SARS-Cov2 aus der Vergangenheit, für die Sie entgegen unserer ursprünglichen Mitteilung keine automatische Bescheinigung erhalten haben. Die Bescheinigung wird Ihnen nach Antragstellung auf dem Postweg übermitteln. Die Kernaufgabe des Gesundheitsamtes ist es, den Bevölkerungsschutz aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass individuelle Anfragen nicht beantwortet werden können.

 

Für die kommende turbulente Zeit bitten wir Sie im Eigeninteresse um die nötige Vorsicht und Umsicht zu Ihren Mitmenschen und wünschen Ihnen gute Gesundheit!

 

Forchheim, den 17.03.2022

Pressestelle des Landratsamtes

Categories 2022, Aktuelles

Ukraine-Hilfe Bayern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist überwältigend, wie schnell und großzügig die Menschen in Bayern bereit sind, im Rahmen der Ukrainekrise Hilfe zu leisten. Die Gemeinden, Landratsämter und auch die Bayerische Staatsregierung erreichen täglich Anfragen, wie man helfen kann. Mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können, erfahren Sie auf HIER.

Im Namen der Gemeinde Obertrubach danke ich Ihnen für Ihr Engagement!

Ihr

Markus Grüner, Erster Bürgermeister

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Erste Änderung des Bebauungsplanes “Wirtswiese”, Geschwand und Erlass einer Teilaufhebungssatzung

Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Mit der ersten Änderung sollen die bisher festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen reduziert und als Bauflächen festgesetzt werden. Das Plangebiet ist über eine Stichstraße mit Wendeanlage, die bereits umgesetzt wurde, ausreichend erschlossen. Eine Durchbindung nach Norden wird nicht mehr für notwendig erachtet.

Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Eingriffe aufgrund der Festsetzungen der Änderung dieses Bebauungsplanes gelten nach § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung zulässig bzw. erfolgt.

Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, und es sind bei der Planung keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Außerdem ist eine Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten (Natura 2000: FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete) aufgrund der geplanten Nutzungen und der Lage des Plangebietes nicht zu erwarten.

Der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Geschwand die Flurstücke Nr. 52/3, 52/7, 52/9, 52/17, 52/18, 52/20, 52/21, 52/22, 52/23, 52/24, 52/25, 52/26, 52/27, 52/28, 52/29, 52/30, 52/32 und 52/33 Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.0,88 ha. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Vorentwurf der Planung liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Freitag, 04.03.2022 bis einschließlich Mittwoch, 23.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Planblatt

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Begründung

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Berichtigung Flächennutzungsplan

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z. B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten, verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister

 

 

Aufstellung der Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Teilaufhebungssatzung und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung einer Teilaufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Wirtswiese“ aus dem Jahr 2018 sah zur Erschließung des Plangebietes eine Verbindung zwischen nördlich verlaufender Kreisstraße FO 21 und der östlich verlaufenden Ortsstraße vor. Aufgrund neuer planerischer Überlegungen für die Entwicklung des Mischgebietes wird der Anschluss in Richtung Norden an die Kreisstraße FO 21 als nicht mehr erforderlich erachtet und wurde daher so auch nicht hergestellt. Die frei werdenden Flächen sollen im Sinne einer flächensparenden Bauweise und Nachverdichtung als Baufläche zur Verfügung stehen. Hierfür erfolgt zum einen eine Änderung des Bebauungsplanes, zum anderen sollen die nördlichen Flächen, die direkt an der FO 21 anliegen, zu diesem Zweck aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes vollständig entlassen werden. Zukünftige Vorhaben werden dort dann wieder gemäß § 34 BauGB beurteilt.

Die Planaufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Teilaufhebungssatzung umfasst die Flurstücke Nr. 52/15 (Teilfläche), 52/19 und 52/31 in der Gemarkung Geschwand, Gemeinde Obertrubach. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt knapp 570 m².

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Entwurf der Planung mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 14.03.2022 bis einschließlich Donnerstag, 14.04.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten  zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Planblatt

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Begründung

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@Obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister