Author Archives: Gemeinde Obertrubach

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Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“

Vollzug des Baugesetzbuches, hier: Bekanntmachung über die Aufstellungsbeschlüsse, die Billigungen und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

 

  • 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Neudorf „Solarpark Neudorf“
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“

 

Der Gemeinderat von Obertrubach hat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“ mit Vorhabens- und Erschließungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ sowie die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Gemeindegebiet von Obertrubach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken).

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4,53 ha auf den Flurnummern 644, 644/1, 653, 655, 654, 655, 657, 660 der Gemarkung Obertrubach. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

 

Ausgleichsfläche:

Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 1,2 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.

 

Die Vorentwürfe mit Begründungen und weiteren Anlagen, liegen in der Zeit von Montag, 07.02.2022 bis einschließlich Freitag, 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus und sind digital einsehbar (siehe unten).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus regen wir jedoch eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung an. Wir weisen darauf hin, dass in den oben genannten Räumlichkeiten jederzeit die vorgeschriebenen Hygienevorschriften eingehalten werden.

 

FNP 5. Änderung Entwurf

FNP 5. Änderung Begründung/Umweltbericht

vBP Entwurf

vBP Feldlerche

Blendgutachten

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Obertrubach, den 03.02.2022

 

gez.

Markus Grüner

Erster Bürgermeister

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Einbeziehungssatzung Linden-Nord

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 01/2022 vom 13.01.2022.

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der einbezogene Bereich umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 307/4, Gemarkung Geschwand (Gemeindeteil Linden) am nördlichen Ortsausgang westlich der Staatsstraße. Die Ausgleichsfläche befindet sich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 307, Gemarkung Geschwand. Ziel der Planung ist es, eine Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2021 außerdem den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit von Montag, den 31.01.2022 bis einschließlich Freitag, den 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus. Den Inhalt dieser Bekanntmachung und den Entwurf mit Begründung finden Sie auch hier:

Entwurf der Einbeziehungssatzung

Begründung


Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Obertrubach, den 28.01.2022
gez.
Markus Grüner, Erster Bürgermeister

Categories 2021, Aktuelles

Weihnachtsgrußwort 2021 des Bürgermeisters

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich finde, der Spruch des deutschen Philosophen Friedrich Nietzsche (1844 – 1900) „Erst am Ende eines Jahres weiß man, wie sein Anfang war“ beschreibt das abgelaufene Jahr 2021 ziemlich gut. Auf kaum etwas trifft die alte Binsenweisheit, wonach man hinterher immer gescheiter sei, besser zu, als auf das Corona-Geschehen. Die hochdynamische Entwicklung bei der Ausbreitung des Virus erforderte eine permanente Nachjustierung der Gegenmaßnahmen. Und völlig egal, welche Entscheidung die Verantwortlichen in Politik und Wissenschaft getroffen hatten, ein mehr oder weniger großer Teil der Hobbyvirologen in Deutschland wusste es im Nachhinein immer besser. In diesem Zusammenhang hat auch die Diskussionskultur in unserem Land ein Niveau erreicht, dass sich vor zwei Jahren kein Mensch hätte vorstellen können.

Die Unbelehrbarkeit, Heftigkeit und Aggressivität, mit der die aktuelle Kontroverse zwischen den Geimpften und freiwillig Ungeimpften geführt wird, macht mir persönlich mehr Sorgen als das Virus selbst. Denn Corona werden wir in absehbarer Zeit soweit in den Griff bekommen, dass der Staat die Verantwortung für Leib und Leben wieder an die Bevölkerung zurückgeben kann. Darüber hinaus kann ich nur hoffen, dass sich die tiefen Gräben, die inzwischen mitten durch unsere Gesellschaft, teilweise durch Familien verlaufen, irgendwann auch wieder schließen lassen.

Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen und um Sachlichkeit in der Diskussion bitten. Akzeptieren wir andere Standpunkte, auch wenn es Minderheitenmeinungen sind. Umgekehrt hat eine Minderheit nicht automatisch recht, nur weil sie lauter ist als die schweigende Mehrheit. Niemand ist im Besitz der einzig gültigen Wahrheit. Denn wenn uns die vergangenen 21 Monate eines gelehrt haben, dann dass es keinen Königsweg zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie gibt.

Beim zweiten wichtigen Ereignis in diesem Jahr, der Bundestagswahl, werden wir uns noch etwas gedulden müssen, bevor wir die Arbeit der neuen Regierung im Nachhinein beurteilen können. Dass sich einiges ändern wird, im Großen wie im Kleinen, kann als sicher betrachtet werden, denn naturgemäß setzt eine neue Regierung andere Schwerpunkte für ihre politischen Ziele und wir werden sehen, wie und wann sich das auf die Arbeit in unserer Gemeinde und auf unser aller Leben auswirkt.

Erfreulich aus Sicht der Gemeinde war, dass weder Corona noch die Bundestagswahl uns abhalten konnte, kontinuierlich an der Weiterentwicklung unserer Kommune zu arbeiten, um sie fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. So konnten wir rechtzeitig zum Jahresbeginn gemeinsam mit dem Träger und dem Kindergartenteam eine zweite Krippengruppe eröffnen. Im kommenden Jahr werden wir dann mit den Planungen für eine permanente Lösung beginnen. Die Mittagsbetreuung in der Schule hat jetzt mit den Johannitern ein professioneller Träger übernommen. Auch hier gilt es im nächsten Jahr die Planungen für eine offene Ganztagsschule einzuleiten. Es ist uns gelungen, nach dem Weggang unserer Hausärztin mit Herrn Adrian Lenhardt einen äußerst kompetenten Nachfolger zu finden. In Wolfsberg konnten die Bauarbeiten am Dorfplatz vor dem Wintereinbruch zum größten Teil durchgeführt werden und die Planungen für ein Gemeinschaftshaus stehen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ist die Bürgerschaft der Gemeinde dabei, sich eine Leitlinie für die Entwicklung während der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre zu geben. Und in der Dezembersitzung hat der Gemeinderat den nächsten wichtigen Schritt für eine flächendeckende Breitbandversorgung beschlossen. Wir werden im Laufe der nächsten drei bis vier Jahre Glasfaser in möglichst jedes Haus verlegen lassen. Das ist für unsere kleine Gemeinde ein Großprojekt mit einem Volumen von gut sechs Millionen Euro. Für die Umsetzung eines „digitalen Rathauses“ wurde im abgelaufenen Jahr die nötige technische Basis geschaffen, damit wir 2022 möglichst viele kommunale Dienstleistungen online anbieten können. Man sieht also, dass neben dem alltäglichen Tagesgeschäft auch im kommenden Jahr wieder viele Aufgaben darauf warten, zusammen mit Ihnen durchgeführt zu werden. Ich jedenfalls freue mich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im neuen Jahr 2022.

Am Ende eines Jahres ist auch ein Wort des Dankes angebracht. Allen voran danke ich Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, für das Vertrauen, dass Sie im abgelaufenen Jahr dem Gemeinderat, der Verwaltung und mir, Ihrem Bürgermeister, entgegengebracht haben. Dankbar bin ich auch für die ungezählten Stunden und Tage, die Sie selbstlos, freiwillig und ehrenamtlich in irgendeiner Form oder Position, egal ob in der Kirche, im Kindergarten, in der Schule, in Vereinen oder in anderen Organisationen für das Wohl unserer Gemeinde und der Allgemeinheit geleistet haben. Dies gilt umso mehr, weil die Arbeit auch 2021 unter erschwerten Bedingungen geleistet werden musste. Unserem Pfarrer Florian Stark, seinen Mitbrüdern, der Kirchenverwaltung, der Kirchenstiftung und dem Pfarrgemeinderat danke ich für die Seelsorge und für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.

Ich danke meinen beiden Stellvertretern Bernd Reichel und Stefan Lang für ihre vorbehaltlose Unterstützung sowie dem ganzen Gemeinderat für die kollegiale und sachliche Zusammenarbeit bei vielen wichtigen Entscheidungen für das Wohl unserer Gemeinde. Allen Mitarbeitern der Gemeinde, egal ob in der Verwaltung, im Bauhof oder in anderen Aufgabenbereichen, danke ich für ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Bevölkerung, für ihre Loyalität zu ihrem Bürgermeister und für das gute Arbeitsklima in unserer Gemeinde. Ich hoffe, ihnen macht es genau so viel Spaß, für unsere Gemeinde zu arbeiten, wie mir. Im Namen aller Kinder und deren Eltern danke ich der Leitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kindergartens und der Schule sowie der Mittagsbetreuung. Sie bereiten unsere Kinder bestens auf ihre weitere Zukunft vor. Bei ihnen wissen wir unsere Kinder in guten Händen. Ich danke den Jugend- und Seniorenbeauftragten, auch wenn sie im zweiten Jahr in Folge nur wenige Veranstaltungen durchführen konnten.

Vom britischen Dichter Alfred Tennyson (1809 – 1892) stammt der Spruch „An der Schwelle des neuen Jahres lacht die Hoffnung und flüstert, es werde uns mehr Glück bringen.“ In diesem Sinne wünsche ich Ihnen auf diesem Weg friedvolle und gesegnete Weihnachten und für das neue Jahr 2022 alles Gute, viel Glück, viel Erfolg, vor allem Gesundheit und Gottes Segen. Bitte bleiben Sie gesund.

Ihr

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

Categories 2021, Aktuelles

Kinder-Krimi aus dem Landtag

Rechtzeitig zum bundesweiten Vorlesetag am 19. November präsentierte der Bayerische Landtag den zweiten Band der „Isar-Detektive“ mit dem Titel „Verdacht im Tierheim“. Es ist ein Roman für Kinder im Alter von ca. 9 bis 12 Jahren. Der spannende Krimi spielt sich auch im Gebäude des Bayerischen Landtags, dem Maximilianeum, ab. Dieses vom Landtag initiierte Projekt soll bei Schulkindern das Lesen fördern und zugleich altersgerecht ein Stück weit politische Bildung betreiben. Das Kinderbuchprojekt wurde bereits vergangenes Jahr ins Leben gerufen und der erste Krimi-Band vorgestellt, der überaus erfolgreich war.

Das hat Landtagsabgeordneten Michael Hofmann dazu veranlasst, mehrere Bücher des neuen Kinderromans zu ordern. Zusammen mit Exemplaren des ersten Bandes verteilt er die Exemplare der „Isar-Detektive“ an die Büchereien im Landkreis. „Ich halte die beiden Kinder-Krimis für sehr gelungen. Die spannenden Krimi-Geschichten, in denen man viel von der Arbeit der Abgeordneten erfährt, machen auch Erwachsenen Spaß beim Vorlesen“, so MdL Hofmann. Exemplarisch überreichte er der Bücherei Sankt Laurentius in Obertrubach die druckfrischen Kinderkrimis, die nur über den Landtag und nicht im Buchhandel vertrieben werden, an Bürgermeister Markus Grüner und die Büchereimitarbeiterin Roswitha Distler.

Die Initiative des Bayerischen Landtags begegnet großem Zuspruch: „Lesekompetenz gehört zum Fundament unseres Bildungswesens. Die Aktion des Bayerischen Landtags, die Freude am Lesen vermitteln will, ist zu begrüßen“, waren sich alle Anwesenden bei der Übergabe einig.

MdL Hofmann (r.) übergibt die Krimis im Beisein von Bgm. Grüner (l.) an Roswitha Distler von der Pfarrbücherei
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Straßenbeleuchtung wird energieeffizienter und klimaschonender

Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Obertrubach wird energieeffizienter und klimaschonender – 173 Leuchten werden auf moderne LED-Technik umgestellt

Obertrubach – Die Gemeinde Obertrubach stellt einen Großteil ihrer Straßenbeleuchtung auf moderne und sparsame LED-Technik um. Die Bayernwerk Netz GmbH (Bayernwerk) baut die konventionellen Lampen aus und dafür moderne, hocheffiziente LED (Licht emittierende Dioden) ein.

Die Gemeinde hatte im Juni die Förderung der Straßenbeleuchtungsumrüstung im Rahmen der sog. Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) bei der vom Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz beauftragten Stelle beantragt und im November schließlich den Zuwendungsbescheid erhalten. Unterstützung erfuhr die Gemeinde dabei einmal mehr von der Bundestagsabgeordneten Dr. Silke Launert (CSU), die Bürgermeister Markus Grüner (CSU) im Beisein von Ralf Schwarz, dem oberfränkischen Kommunalbetreuer des Bayernwerks, symbolisch die Urkunde des Ministeriums übergab. Schwarz stellte in diesem Zusammenhang das Konzept zur Umrüstung auf die neue Straßenbeleuchtung vor, die zu 30 Prozent durch die Kommunalrichtlinie gefördert wird.

„Das ist eine Investition in den Klimaschutz“, informierte Ralf Schwarz: „Mit den neuen Leuchten sparen wir jährlich rund 50.600 Kilowattstunden Strom ein.“ Dadurch reduziere sich der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) unter Zugrundelegung der Berechnung des aktuellen bundesdeutschen Strommix´ um rund 29,9 Tonnen pro Jahr. In Obertrubach wird das Bayernwerk 173 Leuchten auf vorhandenen Masten umrüsten. Die Kosten für die Modernisierungsmaßnahme werden sich auf rund 76.000 EUR belaufen, die Arbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr 2022 durchgeführt.

Im Hinblick auf die ebenfalls im nächsten Jahr zu erwartende Errichtung eines Solarparks nahe des Gemeindeteiles Neudorf stellte Bürgermeister Grüner fest, dass seine Gemeinde dabei sei, ihre Hausaufgaben in Sachen Klimaschutz zu machen. Zudem lobte Grüner die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Bayernwerk. Silke Launert zeigte sich erfreut, dass die Gemeinde die Bundesfördermittel zur weiteren Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtung nutze und durch die Emissionseinsparung das Klima entlaste.

(v. l.) Ralf Schwarz (Bayernwerk), MdB Silke Launert und Bürgermeister Markus Grüner