Kategorie Archiv: Bekanntmachungen

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Erste Änderung des Bebauungsplanes “Wirtswiese”, Geschwand und Erlass einer Teilaufhebungssatzung

Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Mit der ersten Änderung sollen die bisher festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen reduziert und als Bauflächen festgesetzt werden. Das Plangebiet ist über eine Stichstraße mit Wendeanlage, die bereits umgesetzt wurde, ausreichend erschlossen. Eine Durchbindung nach Norden wird nicht mehr für notwendig erachtet.

Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Eingriffe aufgrund der Festsetzungen der Änderung dieses Bebauungsplanes gelten nach § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung zulässig bzw. erfolgt.

Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, und es sind bei der Planung keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Außerdem ist eine Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten (Natura 2000: FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete) aufgrund der geplanten Nutzungen und der Lage des Plangebietes nicht zu erwarten.

Der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Geschwand die Flurstücke Nr. 52/3, 52/7, 52/9, 52/17, 52/18, 52/20, 52/21, 52/22, 52/23, 52/24, 52/25, 52/26, 52/27, 52/28, 52/29, 52/30, 52/32 und 52/33 Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.0,88 ha. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Vorentwurf der Planung liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Freitag, 04.03.2022 bis einschließlich Mittwoch, 23.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Planblatt

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Begründung

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Berichtigung Flächennutzungsplan

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z. B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten, verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister

 

 

Aufstellung der Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Teilaufhebungssatzung und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung einer Teilaufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Wirtswiese“ aus dem Jahr 2018 sah zur Erschließung des Plangebietes eine Verbindung zwischen nördlich verlaufender Kreisstraße FO 21 und der östlich verlaufenden Ortsstraße vor. Aufgrund neuer planerischer Überlegungen für die Entwicklung des Mischgebietes wird der Anschluss in Richtung Norden an die Kreisstraße FO 21 als nicht mehr erforderlich erachtet und wurde daher so auch nicht hergestellt. Die frei werdenden Flächen sollen im Sinne einer flächensparenden Bauweise und Nachverdichtung als Baufläche zur Verfügung stehen. Hierfür erfolgt zum einen eine Änderung des Bebauungsplanes, zum anderen sollen die nördlichen Flächen, die direkt an der FO 21 anliegen, zu diesem Zweck aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes vollständig entlassen werden. Zukünftige Vorhaben werden dort dann wieder gemäß § 34 BauGB beurteilt.

Die Planaufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Teilaufhebungssatzung umfasst die Flurstücke Nr. 52/15 (Teilfläche), 52/19 und 52/31 in der Gemarkung Geschwand, Gemeinde Obertrubach. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt knapp 570 m².

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Entwurf der Planung mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 14.03.2022 bis einschließlich Donnerstag, 14.04.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten  zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Planblatt

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Begründung

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@Obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister

 

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“

Vollzug des Baugesetzbuches, hier: Bekanntmachung über die Aufstellungsbeschlüsse, die Billigungen und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

 

  • 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Neudorf „Solarpark Neudorf“
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“

 

Der Gemeinderat von Obertrubach hat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“ mit Vorhabens- und Erschließungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ sowie die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Gemeindegebiet von Obertrubach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken).

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4,53 ha auf den Flurnummern 644, 644/1, 653, 655, 654, 655, 657, 660 der Gemarkung Obertrubach. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

 

Ausgleichsfläche:

Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 1,2 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.

 

Die Vorentwürfe mit Begründungen und weiteren Anlagen, liegen in der Zeit von Montag, 07.02.2022 bis einschließlich Freitag, 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus und sind digital einsehbar (siehe unten).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus regen wir jedoch eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung an. Wir weisen darauf hin, dass in den oben genannten Räumlichkeiten jederzeit die vorgeschriebenen Hygienevorschriften eingehalten werden.

 

FNP 5. Änderung Entwurf

FNP 5. Änderung Begründung/Umweltbericht

vBP Entwurf

vBP Feldlerche

Blendgutachten

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Obertrubach, den 03.02.2022

 

gez.

Markus Grüner

Erster Bürgermeister

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Einbeziehungssatzung Linden-Nord

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 01/2022 vom 13.01.2022.

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der einbezogene Bereich umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 307/4, Gemarkung Geschwand (Gemeindeteil Linden) am nördlichen Ortsausgang westlich der Staatsstraße. Die Ausgleichsfläche befindet sich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 307, Gemarkung Geschwand. Ziel der Planung ist es, eine Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2021 außerdem den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit von Montag, den 31.01.2022 bis einschließlich Freitag, den 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus. Den Inhalt dieser Bekanntmachung und den Entwurf mit Begründung finden Sie auch hier:

Entwurf der Einbeziehungssatzung

Begründung


Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Obertrubach, den 28.01.2022
gez.
Markus Grüner, Erster Bürgermeister

Categories 2021, Bekanntmachungen

Gemeinderatssitzung am 01.12.2021

Bekanntmachung

 

Die nächste Sitzung des Obertrubacher Gemeinderates findet am Mittwoch, den 01.12.2021 um 19.00 Uhr im Seminarraum 6 (Haus F) des Bildungshauses Obertrubach (Pfarrer-Grieb-Weg 25, 91286 Obertrubach) statt.

 

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

  1. 1. Genehmigung der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 03.11.2021
  2. Bericht des ersten Bürgermeisters
  3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
    1. Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung im Anwesen Wolfsberg 1 (Grundstück Flur-Nummer 1, Gemarkung Wolfsberg, Gemeindeteil Wolfsberg)
    2. Antrag auf Genehmigung der Erweiterung, des Umbaus und der Sanierung einer Beherbergungsstätte auf dem Anwesen Hundsdorf 13 (Grundstück Flur-Nummer 250, Gemarkung Wolfsberg, Gemeindeteil Hundsdorf)
    3. Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Reitanlage auf dem Grundstück Flur-Nummer 308, Gemarkung Wolfsberg (Gemeindeteil Hundsdorf)
    4. Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nummer 858, Gemarkung Wolfsberg (Gemeindeteil Untertrubach)
  4. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (Städtebauförderung)
    1. Verlängerung der Geltungsdauer der gemeindlichen Sanierungssatzung
    2. Formulierung des Jahresantrages 2022
  5. Gemeindliche Spielplätze, hier: Spielplatz Bärnfels – Auswahl eines Standortes
  6. Sonstiges

II. Nicht-öffentliche Sitzung

 

Obertrubach, den 25.11.2021

gez.

Markus Grüner, Erster Bürgermeister

Categories 2021, Bekanntmachungen

Gemeinderatssitzung am 03.11.2021

Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Obertrubacher Gemeinderates findet am Mittwoch, den 03.11.2021 um 19.00 Uhr im Saal der Begegnungsstätte Sankt Elisabeth (Pfarrer-Grieb-Weg 1, 91286 Obertrubach) statt.

 

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 06.10.2021
  2. Bericht des ersten Bürgermeisters
  3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
    1. Information und Diskussion zum Projekt „Solarpark Obertrubach“
    2. Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Anbaus an das Anwesen Geschwand 70 (Grundstück Flur-Nummer 26/6, Gemarkung Geschwand, Gemeindeteil Geschwand)
    3. Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Anwesen Bärnfels-Geseer Teich 3 (Grundstück Flur-Nummer 801/4, Gemarkung Kleingesee, Gemeindeteil Bärnfels)
    4. Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur-Nummer 52/28, Gemarkung Geschwand (Gemeindeteil Geschwand), hier: Information über Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    5. Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flur-Nummer 52/24, Gemarkung Geschwand (Gemeindeteil Geschwand), hier: Information über Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    6. Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Anwesen Geschwand 112 (Grund-stück Flur-Nummer 213/22, Gemarkung Geschwand, Gemeindeteil Geschwand)
    7. Antrag auf Genehmigung der Erweiterung, des Umbaus und der Sanierung einer Beherbergungsstätte auf dem An-wesen Hundsdorf 13 (Grundstück Flur-Nummer 250, Gemarkung Wolfsberg, Gemeindeteil Hundsdorf)
    8. Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Gemeindeteil Linden, Bereich Linden-Nord
  4. Kommunales Kassen- und Rechnungswesen – Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020: Feststellung und Entlastung
  5. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (Städtebauförderung): Vorbereitende Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch
  6. Ortsrecht – Zweite Behandlung des Antrages auf Änderung der gemeindlichen Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung)
  7. Straßen- und Wegeangelegenheiten – Widmung der Straße Bärnfels-Geseer Teich
  8. Sonstiges

II. Nicht-öffentliche Sitzung

 

Obertrubach, den 28.10.2021

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister