Kategorie Archiv: 2022

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“

Vollzug des Baugesetzbuches, hier: Bekanntmachung über die Aufstellungsbeschlüsse, die Billigungen und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

 

  • 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Neudorf „Solarpark Neudorf“
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“

 

Der Gemeinderat von Obertrubach hat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“ mit Vorhabens- und Erschließungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ sowie die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Gemeindegebiet von Obertrubach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken).

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4,53 ha auf den Flurnummern 644, 644/1, 653, 655, 654, 655, 657, 660 der Gemarkung Obertrubach. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

 

Ausgleichsfläche:

Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 1,2 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.

 

Die Vorentwürfe mit Begründungen und weiteren Anlagen, liegen in der Zeit von Montag, 07.02.2022 bis einschließlich Freitag, 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus und sind digital einsehbar (siehe unten).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus regen wir jedoch eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung an. Wir weisen darauf hin, dass in den oben genannten Räumlichkeiten jederzeit die vorgeschriebenen Hygienevorschriften eingehalten werden.

 

FNP 5. Änderung Entwurf

FNP 5. Änderung Begründung/Umweltbericht

vBP Entwurf

vBP Feldlerche

Blendgutachten

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Obertrubach, den 03.02.2022

 

gez.

Markus Grüner

Erster Bürgermeister

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Einbeziehungssatzung Linden-Nord

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 01/2022 vom 13.01.2022.

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der einbezogene Bereich umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 307/4, Gemarkung Geschwand (Gemeindeteil Linden) am nördlichen Ortsausgang westlich der Staatsstraße. Die Ausgleichsfläche befindet sich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 307, Gemarkung Geschwand. Ziel der Planung ist es, eine Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2021 außerdem den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Linden-Nord“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit von Montag, den 31.01.2022 bis einschließlich Freitag, den 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus. Den Inhalt dieser Bekanntmachung und den Entwurf mit Begründung finden Sie auch hier:

Entwurf der Einbeziehungssatzung

Begründung


Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Obertrubach, den 28.01.2022
gez.
Markus Grüner, Erster Bürgermeister