Kategorie Archiv: Aktuelles

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Bürgerbefragung zum Forschungsprojekt „Heimat – Mehr als ein Gefühl“ noch bis 17.10.2025

Zusammenhalt in ländlichen Regionen? – Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen
Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und welche Ideen haben die Bürgerinnen und Bürger, um ihn zu stärken? – Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern. Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

HIER geht ´s zur Online-Umfrage.

Worum geht es im Heimatprojekt Bayern?
Sozialer Zusammenhalt: damit ist das konkrete soziale Miteinander vor Ort gemeint, das Gefühl von Zugehörigkeit und die Fragen des Gemeinwohls. Die Erscheinungsformen und Rahmenbedingungen sozialen Zusammenhalts in ländlichen Regionen werden mit drei Befragungen und vier Vertiefungsprojekten untersucht. Dabei kommen Menschen aus allen Regionen zu Wort, aus Dörfern und Kleinstädten, Alteingesessene und neu Zugezogene, Alt und Jung. Ausführlichere Informationen gibt es auf der Projektwebsite: www.heimatprojekt-bayern.de.

Wer kann mitmachen – und wie?
Zur Teilnahme sind die Bürger aller Kommunen eingeladen, die gemäß dem Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) zum ländlichen Raum gehören. Die Teilnahme an den drei Befragungen ist online über die Projektwebsite möglich. Für die Vertiefungsprojekte wird das Projektteam unterschiedliche Personen und Organisationen in ganz Bayern kontaktieren.

Wann geht es los?
Die erste Befragung zu konkreten sozialen Beziehungen vor Ort und die zweite Befragung zur Verbundenheit mit dem Wohnort sind inzwischen abgeschlossen. Die Ergebnisberichte beider
Befragungen stehen auf der Website des Projektes online. In der dritten Befragung geht es um die Gemeinwohlorientierung und das Engagement. Die Teilnahme ist noch bis zum 17. Oktober 2025 möglich.

Warum lohnt es sich mitzumachen?
Mit dem Forschungsvorhaben werden für Bürger und Politik Erkenntnisse über die Gemeinwohlorientierung in den ländlichen Regionen erarbeitet, systematisiert und vergleichend ausgewertet. So kann der soziale Zusammenhalt besser sichtbar gemacht und weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse werden laufend auf der Projektwebsite zur Verfügung gestellt, so dass alle Interessierten sich selbst ein Bild machen können. Neben dem Ergebnisbericht aus der ersten und zweiten Bürgerbefragung können auch die Ergebnisbroschüren aus dem ersten, zweiten und dritten Vertiefungsprojekt zu den Themen Alltagsunterstützung für Senioren durch Nachbarschaftshilfen, junge Menschen im ländlichen Raum und Rückkehr in ländliche Räume bereits online eingesehen werden.

Wer ist für das Projekt verantwortlich und wie kann man Kontakt aufnehmen?
Projektleitung: Prof. Dr. Sabine Fromm, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
E-Mail: heimatprojekt-bayern@th-nuernberg.de

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Grundschule – Erster Schultag 2025/2026

Der erste Schultag im neuen Schuljahr ist Dienstag, der 16.09.2025.

Die Busse verkehren planmäßig. Unterrichtsbeginn ist für die Schüler der Jahrgangsstufen 2 bis 4 um 07:45 Uhr. In der ersten Schulwoche endet der Unterricht für alle Klassen jeweils um 11:00 Uhr.

Für die Kinder der neuen Jahrgangsstufe 1 beginnt der Unterricht am ersten Schultag um 08:30 Uhr und für die Eltern findet zeitgleich in der Aula unserer Schule eine kurze Informationsrunde statt. Der erste Schultag endet für die 1. Klasse bereits gegen 10:15 Uhr.
Grundsätzlich ist für Ihre Kinder eine Beaufsichtigung in der Schule morgens ab 07:15 Uhr möglich.

Für den Schulanfangsgottesdienst steht leider noch kein Termin fest.

Bitte beachten Sie, dass unsere Mittagsbetreuung auch im neuen Schuljahr schon ab dem 16.09.2025 zur Verfügung steht. Eltern, die ihre Kinder schon zum ersten Schultag anmelden möchten, können dies seit dem 10.09.2025 über das Handy der Mittagsbetreuung unter der Rufnummer 0173 86 03 800 tun.

Grundschule Obertrubach
Bärnfels-Hauptstraße 9
91286 Obertrubach
www.gs-obertrubach.de

 

Abfahrt der Busse nach dem derzeitig gültigen Fahrplan (Linie 222):

Dörfles → 06:50 Uhr

Sorg Ort → 06:52 Uhr

Sorg Aussiedlerhof → 06:53 Uhr

Haselstauden → 07:03 Uhr

Untertrubach Ort → 07:04 Uhr

Untertrubach, Abzw. Affalterthal → 07:05 Uhr

Wolfsberg Sportplatz → 07:05 Uhr

Wolfsberg Ortsmitte → 07:06 Uhr

Ziegelmühle → 07:07 Uhr

Hackermühle → 07:08 Uhr

Neudorf → 07:13 Uhr

Neudorfer Höhe → 07:14 Uhr

Obertrubach → 07:19 Uhr

Bärnfels Schule → 07:22 Uhr

Herzogwind Mitte → 07:27 Uhr

Hundsdorf → 07:28 Uhr

Geschwand, Firma Eberle → 07:32 Uhr

Geschwand Ort → 07:33 Uhr

Bärnfels Schule → 07:36 Uhr

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Bundesweiter Warntag am Donnerstag, den 11.09.2025

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weist auf die Durchführung des sog. bundesweiten Warntages am Donnerstag, den 11.09.2025 hin.

Bundesweiter Warntag ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Kommunen
Der Bundesweite Warntag findet in diesem Jahr am 11. September statt. Dabei werden viele Warnkanäle erprobt, mit denen die Menschen in Deutschland vor Gefahren gewarnt werden. Zu den Warnkanälen zählen unter anderem Radio und Fernsehen, Warn- Apps wie NINA, Stadtinformationstafeln, Sirenen, Lautsprecherwagen, Infosysteme der Deutschen Bahn und der Mobilfunkdienst Cell Broadcast.

Wie läuft der Bundesweite Warntag ab?
Gegen 11:00 Uhr löst das BBK die Probewarnung über das sogenannte Modulare Warnsystem aus. Mit diesem System sind sehr viele Warnkanäle verknüpft, u. a. die Warn-App NINA. Gleichzeitig lösen die teilnehmenden Länder und Kommunen ihre lokalen Warnmittel wie zum Beispiel Sirenen aus. Gegen 11:45 Uhr erfolgt für die meisten Warnmittel die Entwarnung der Probewarnung. Nähere Informationen finden Sie unter: www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag

Warnsystem steht für reale Lagen zur Verfügung
Das Warnsystem ist auch während der bundesweiten Probewarnung am 11. September jederzeit einsatzbereit. Bei Bedarf können die zuständigen Behörden wie gewohnt die Menschen über das Modulare Warnsystem und seine Kanäle erreichen und vor realen Gefahren warnen.

Für Rückfragen steht die Pressestelle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter pressestelle@bbk.bund.de zur Verfügung.

Nähere Informationen zum Bundesweiten Warntag 2025 finden Sie auf www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag

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50RP: Wir feiern 50 Jahre Rotpunkt Kletter-Jubiläum im Herzen der Fränkischen Schweiz

50RP: Wir feiern 50 Jahre Rotpunkt Kletter-Jubiläum im Herzen der Fränkischen Schweiz

EINLADUNG UND PRESSEINFORMATION

 

Multimedia Ausstellung vom 13.09. bis 28.09.2025 in der Schlöttermühle bei Obertrubach

50 Fotos von 50 Kletterern in 50 Routen zum 50. Jubiläum des Rotpunkts

Buch-Premiere des zweisprachigen 50RP Bildbands:
„Frankenjura: Ein halbes Jahrhundert Löcher ziehen“

„Frankenjura: Half a Century of Pocket-Pulling”

Großes Eröffnungs-Event am Samstag den 13.09.2025 mit zahlreichen Workshops, Q&As, Filmvorführung & Party

 

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Mitte September ist es endlich soweit: Im Herzen der Fränkischen Schweiz feiern wir das große 50. Jubiläum des hier „geborenen“ und bis heute weltweit etablierten Freikletterstils „Rotpunkt“ sowie zugleich seinen Erfinder, die fränkische Kletterlegende Kurt Albert!

Im Rahmen eines großen zweiwöchigen Events blicken wir auf die lange Rotpunkt Klettergeschichte und seine Entwicklung im Laufe eines halben Jahrhunderts gebührend zurück: Mitten in der Fränkischen Schweiz – in Obertrubach – heißen wir ab Samstag, 13.09.2025 für zwei Wochen in der frisch renovierten Schlöttermühle (direkt unterhalb der Dachlwand) zahlreiche interessierte Klettergäste aus nah und fern willkommen!

Den Auftakt bildet das große Eröffnungswochenende am 13. & 14.09. mit dem Start der 50RP Multimedia-Ausstellung und einer gleichnamigen Buchpremiere. Angereichert mit vielen Workshops, Filmen, Vorträgen, beginnt das Vernissage Opening am Samstag Abend ab 18:00 Uhr. Alles unter dem Motto unseres Projekt-Slogans: 50 Fotos von 50 Kletterern in 50 Routen zum 50. Jubiläum des Rotpunkts.

 

RSVP-Online Anmeldung (zur besseren Orga und Planung) bitte HIER

 

Abwechslungsreiche 50RP Event Programmpunkte

Das Auftaktwochenende am Samstag und Sonntag bietet bereits eine Vielzahl abwechslungsreicher Programmpunkte:

  • Alles beginnt schon am frühen Vormittag mit dem gemeinsamen Klettern im Trubachtal oder an anderen Lieblingsspots der Fränkischen Schweiz.
  • Ab 09:00 Uhr starten an der Schlöttermühle bereits erste Workshops von einigen 50RP Protagonistinnen und Protagonisten wie zum Beispiel…

Samstag, 13.09.:

  • 09:30 – 11:00 Uhr: Ganzheitliche Aufwärmroutine mit Jennya Georgieva
  • 11:30 – 14:30 Uhr: Stärken, Schwächen und Selbsteinschätzung am Fels mit Lena Herrmann

Sonntag, 14.09.:

  • 9:30 – 11:00 Uhr: Ganzheitliche Aufwärmroutine mit Jennya Georgieva
  • 11:30 – 14:30 Uhr: Körperwahrnehmung, Bewegungsgefühl und anatomische Grundlagen mit Franzi Dietz

Dienstag 20.9.:

  • 16:00 – 19:30 Uhr: Tradklettern Basics mit Heiko Queitsch

Sonntag 21.09.:

  • 14:00 – 17:30 Uhr: Miniprojekte im Second Go abhaken mit Heiko Queitsch

Workshop Anmeldungen bitte HIER

 

  • Am Samstag Abend, den 13.09., treffen sich ab 17:00 Uhr alle Jubiläumsinteressierte in der Schlöttermühle zum großen offiziellen 50RP Opening, bei Snacks, Kuchen, Bier und anderen Getränken.
  • Im Rahmen der 50RP Foto-Ausstellung präsentieren wir zudem einen Film mit einer Interviewserie vieler namhafter Frankenjura Kletterer, die ihre Sicht rund um die Geschichte des Rotpunkt Kletterns sowie ihren ganz speziellen Draht zur Fränkischen Schweiz erzählen.

 

*Weitere unserer 50RP Protagonistinnen und Protagonisten werden bis zum Event-Abschluss am Sonntag den 28.09. zusätzliche Kletter-Workshops durchführen.

50RP Buch-Premiere – „Frankenjura: Ein halbes Jahrhundert Löcher ziehen“

 

Last but not least, gibt es zum 50RP Opening Event obendrein noch eine Buch-Premiere, in der sozusagen jede/r Kletter- und Frankenjura-Interessierte die „Vollendung“ dieses langjährigen Leidenschaftsprojekts in Form eines schmucken Bildbandes mit nach Hause nehmen kann.

Das zweisprachige 50RP Buch (englisch/deutsch) von Initiatorin und Fotografin Daga Dygas – dem kreativen Kopf hinter diesem Projekt – ist sozusagen eine Ode an den Frankenjura, gebannt auf über 200 hochwertig gestalteten Seiten, mit eindrucksvollen Bildern und Anekdoten aus 50 fränkischen Routen-Klassikern: Eine chronologische Fels- und Bild-Erzählung aus der reichen Klettergeschichte, die das Rotpunkt-Klettern an den fränkischen Felsen feiert – genau 50 Jahre nachdem Kurt Albert den ersten roten Punkt an fränkischen Fels malte.

 

„Frankenjura: Ein halbes Jahrhundert Löcher ziehen“

„Frankenjura: Half a Century of Pocket-Pulling”

 

Seid also gespannt – wir freuen uns auf euch!

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Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

ILE-Zusammenschluss Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e. V.
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e. V. beabsichtigt für das Jahr 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000,00 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e. V. ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte, die im Gebiet der Gemeinden Gesees, Hummeltal, Gößweinstein, Betzenstein und Plech liegen. Für diese Kleinprojekte werden/wurden eigene Aufrufe von den ILE-Zusammenschlüssen Frankenpfalz e.V., Rund um die Neubürg Fränkische Schweiz e. V. und Fränkische Schweiz AKTIV e. V. gestartet.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
• der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
• der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
• der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
• der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
• der demografischen Entwicklung sowie
• der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnach-weis bis spätestens 01.10.2026 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium Bewertungsinhalt (Punkte)
1. Beitrag zur Zielerreichung (3 Pkt.)
2. Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse (3 Pkt.)
3. Innovationsgrad des Projekts (3 Pkt.)
4. Bürgerschaftliches Engagement (3 Pkt.)
5. Wurden bereits Projekte des Antragsstellers gefördert? (3 Pkt.)

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e. V. und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:
• Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 07.11.2025
• Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2026

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses
Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e. V.
Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz
regionalbudget@wirtschaftsbandA9.de

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung: Michael Breitenfelder, Rufnummer: 0175 2636245

 

Pegnitz, den 08.08.2025

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