Kategorie Archiv: Allgemein

Categories 2025, 2025, Aktuelles, Allgemein

Barrierefreiheit zur Bundestagswahl

Pressemitteilung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 04.02.2025

Das Wahl-Hilfe-Heft und die Videos zur Bundestagswahl in Leichter Sprache sind da! Damit ALLE mehr verstehen!

Holger Kiesel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit geben auch zur Bundestagswahl am 23.02.2025 wieder ein Wahl-Hilfe-Heft und zusätzlich Erklärvideos in Leichter Sprache heraus. Sie sind in Kooperation mit der Beauftragten der Landesregierung von Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sowie mit Unterstützung des Bayerischen Innenministeriums entstanden.

Holger Kiesel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern: „Informieren Sie sich frühzeitig und gründlich über die Bundestagswahl. Unser Wahl-Hilfe-Heft und die Videos in Leichter Sprache dazu bieten jede Menge hilfreiche und verständliche Informationen und praktische Unterstützung rund um den gesamten Wahlvorgang. Durch die vielen neuen oder überarbeiteten Bundesgesetze der letzten Jahre – wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder den Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen – wird das Leben von Menschen mit Behinderung stark beeinflusst. Gestalten Sie durch die Abgabe Ihrer Stimme das Ergebnis der Bundestagswahl und damit die Politik in und für Deutschland mit!“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unterstützt die Aktion und bittet alle Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen: „Wahlen sind die Grundlage unseres Staates. Mit einer hohen Wahlbeteiligung setzen Sie ein starkes Zeichen für die Demokratie. Wenn Sie am Wahlsonntag nicht in Ihrem Wahllokal abstimmen können oder verreist sind, nutzen Sie noch die Möglichkeit der Briefwahl.“

Das Wahl-Hilfe-Heft ist ab sofort auf www.behindertenbeauftragter.bayern.de als barrierefreies PDF abrufbar. Druckexemplare können bei der bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit bestellt werden. Die Videos zum Wahl-Hilfe-Heft gibt es in Gebärdensprache, mit Audiodeskription und Untertitel auf YouTube, Facebook und Instagram.
Wahlschablonen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. angefordert werden.

 

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Hausadresse: Winzererstraße 9, 80797 München – Briefadresse: 80792 München
Telefon: 089 1261-2799 – Telefax: 089 1261-2453 Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bayern.de
E-Mail: behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de

Categories 2025, 2025, Aktuelles, Allgemein

Die Jugendblaskapelle auf der Grünen Woche in Berlin

Berlin – die Jugendblaskapelle Obertrubach (JBO) war zu Gast in der Hauptstadt! Am Samstag, den 18. Januar 2025, trat das große Orchester der Jugendblaskapelle St. Laurentius Obertrubach mit 37 Musikern auf der Grünen Woche in der Bayernhalle am Oberfrankentag auf und präsentierte die Vielfalt und Lebendigkeit der bayerischen und oberfränkischen Musik.

Die Reise begann am Freitagnachmittag. Voller Vorfreude machten sich die Mitglieder der JBO mit dem Bus von Obertrubach auf den Weg nach Berlin, begleitet von ihrem Fahrer „Gasi“, der die Reise mit guter Laune und viel Spaß versüßte. Nach der Ankunft in Berlin verbrachten sie den Abend damit, die Metropole zu erkunden und den Teamgeist zu stärken.

Der Samstagmorgen war für die JBO besonders bedeutungsvoll: Zum ersten Mal in der Vereinsgeschichte traten sie auf der Grünen Woche in Berlin auf.
Mit großer Leidenschaft und Engagement zeigten sie den zahlreichen Messebesuchern, was die Blasmusik unserer Heimat so einzigartig macht. Die Stimmung im Biergarten der Bayernhalle war grandios und der Auftritt der JBO unter der Leitung von Florian Blöchl riss das Publikum mit und zauberte vielen Menschen ein Strahlen ins Gesicht. Zusammen mit der Forchheimer Bierkönigin Lusia Zametzer und der Kirschkönigin Lena Mirschberger war der Landkreis Forchheim somit bestens repräsentiert.

Die Jugendblaskapelle St. Laurentius Obertrubach bedankt sich ganz herzlich bei den zahlreichen eigens angereisten Fans – darunter auch Obertrubachs Pfarrer Florian Stark und der 1. Bürgermeister Markus Grüner – den vielen Unterstützern, die die Fahrt ermöglicht haben, sowie beim oberfränkischen Regierungspräsidenten Florian Luderschmid und Bezirkstagspräsident von Oberfranken, Henry Schramm, für die Nominierung.

Für die perfekte Organisation sorgte das Vorstandschaftsteam unter der Leitung von Kerstin Hofmann und Laura Treiber.

Das unvergessliche Erlebnis, zahlreiche wundervolle Begegnungen und Momente und die Möglichkeit, unser Oberfranken in der Hauptstadt Berlin musikalisch hervorragend vertreten zu dürfen, erfüllte die Musikerinnen und Musiker mit Stolz und Freude.

Text: Elisa Steinlein
Foto: Tobias Grüner

Categories 2025, 2025, Aktuelles, Allgemein

Änderungen in der Rentenversicherung zum 01.01.2025

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 17.12.2024

Zum Jahresbeginn 2025 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Beitragssatz bleibt stabil
Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt auch 2025 und somit im achten Jahr in Folge stabil und beträgt weiterhin 18,6 Prozent.

Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2025. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze rund 39.322 Euro.

Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung
Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren und 1 Monat mit 66 Jahren und 2 Monaten.

Nächster Schritt für die Anhebung der Altersgrenzen
Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.

Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (früher Rente ab 63) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65 Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von auf 64 Jahre und 6 Monate erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist bei dieser Rentenart nicht möglich.

Abschlag bei neuen „Renten für langjährig Versicherte“ steigt weiter
Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird. Da das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt, steigt auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme dieser Rente. Für Versicherte des Jahrgangs 1962, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten; bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 13,2 Prozent.

Minijob-Grenze steigt von 538 Euro auf 556 Euro
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – steigt 2025 von 538 Euro auf 556 Euro. Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn im kommenden Jahr von 12,41 Euro auf 12,82 Euro erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze.

Midijob-Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt
Die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt im kommenden Jahr von monatlich 538 Euro auf 556,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht. Sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.

Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße gelten ab 2025 erstmals einheitlich in ganz Deutschland. Die Unterscheidung in alte und neue Bundesländer in der Rentenversicherung fällt ab Januar 2025 weg. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2025 auf monatlich 8.050 Euro. Sie lag 2024 in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern 7.450 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.

Die Bezugsgröße steigt 2025 auf 3.745 Euro. Sie lag 2024 in den alten Bundesländern bei 3.535 Euro und in den neuen Bundesländern bei 3.465 Euro im Monat. Sie hat unter anderem für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der Rentenversicherung eine Bedeutung.

Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen
Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2025 von 100,07 Euro auf 103,42 Euro. Der Höchstbetrag steigt von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro im Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.

Höherer Steueranteil für Neurentner
Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2025 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 83,5 Prozent. Somit bleiben 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.

 

Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt
Laut Entwurf der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung ist geplant, dass der Beitragssatz einheitlich um 0,2 Prozent angehoben wird. Die Verordnung ist aktuell noch nicht final beschlossen. Es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates.

Zusätzlich werden die Krankenkassen voraussichtlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag neu festlegen. Dieser Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen selbst festgelegt und wird daher unterschiedlich stark steigen.

 

Link: Deutsche Rentenversicherung

Categories 2025, 2025, Aktuelles, Allgemein

Einladung zur Teilnahme am Tag der Streuobstwiese 2025

Pressemitteilung des Landratsamtes Forchheim vom 20.01.2025

Einladung zur Teilnahme am Tag der Streuobstwiese 2025

Auch im Jahr 2025 feiern wir wieder gemeinsam den Tag der Streuobstwiese! Diese Veranstaltung stellt die enorme Bedeutung der Streuobstwiesen und ihre ökologische Vielfalt in den Mittelpunkt – eine wertvolle Gelegenheit, aktiv für den Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft einzutreten.
Wir laden alle herzlich ein, sich am Tag der Streuobstwiese am 25. April 2025 sowie in der darauffolgenden Woche bis zum 04. Mai 2025 zu beteiligen!

Ganz gleich, ob Sie als Institution, Interessensverband, Hofbetreiber oder als Teil einer Initiative aktiv sind – oder vielleicht als Gemeinde Ihr Interesse an der Streuobstwiese zeigen möchten: Jede Form der Beteiligung ist wertvoll und willkommen! Warum sollten Sie mitmachen? Weil Ihr Engagement nicht nur der Natur zugutekommt, sondern auch Ihnen und Ihrer Region viele Vorteile bringt! Der Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen nützen nicht nur unserer heimischen Kulturlandschaft, sondern fördern auch das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und kulturelle Werte. Darüber hinaus kann Ihre Teilnahme dazu beitragen, Ihre Region als besonders lebenswerte und touristisch attraktive Destination noch mehr ins Rampenlicht zu rücken.

Nutzen Sie diese Chance, gemeinsam mit uns ein starkes Zeichen für den Schutz unserer Streuobstwiesen und für eine nachhaltige Zukunft zu setzen! Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte bis spätestens 10. Februar 2025 an: frauke.gabriel@lra-fo.de.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und darauf, gemeinsam mit Ihnen die Vielfalt und Schönheit unserer Streuobstwiesen zu feiern!

Landratsamt Forchheim
P r e s s e s t e l l e
Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim
Telefon: 0 91 91 / 86 – 10 12
Fax 0 91 91 / 86 – 10 08
Email: pressestelle@lra-fo.de
www.lra-fo.de