Kategorie Archiv: Allgemein

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Tag der Streuobstwiese 2026

Europäischer Tag der Streuobstwiese 2026 in der Fränkischen Schweiz

Vom 24. April bis 03. Mai wird der Europäische Tag der Streuobstwiese in der Fränkischen Schweiz gefeiert – einer der schönsten Streuobstregionen Bayerns. Die traditionellen Streuobstwiesen prägen unsere Kulturlandschaft und bieten Lebensraum für eine beeindruckende Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten. Dass diese wertvollen Biotope erhalten bleiben, verdanken wir den vielen engagierten Menschen, die sie mit Leidenschaft pflegen und bewirtschaften. Um dieses Paradies, seine Bewirtschafter, die Produkte und die ökologische Bedeutung zu würdigen, findet der Europäische Tag der Streuobstwiese jedes Jahr am letzten Freitag im April statt.

Über den gesamten Landkreis verteilt erwartet die Besucherinnen und Besucher eine bunte Aktionswoche mit Veranstaltungen rund um das Thema Streuobst. Bei Schaubrennen erleben Sie live, wie aus Maische edle Streuobstbrände entstehen. Führungen geben Einblicke in den Weg des Apfels von der Ernte bis in die Flasche. In Wanderungen und Exkursionen entdecken Sie die Streuobstwiesen im Jahreslauf – vom Blütenmeer bis zu den Früchten. Wer sich für Obstbäume interessiert, kann die Kunst der Veredelung kennenlernen oder sich in Baumschulen zu Sorten, Unterlagen und nachhaltigen Anbaumethoden beraten lassen.

Für Familien gibt es Feste, Mitmachaktionen und Naturerlebnisse, bei denen Spiel, Entdecken und Genuss im Vordergrund stehen. Kinder können die Erlebniswelt Streuobstwiese erkunden, basteln, probieren und staunen. Picknickangebote, regionale Spezialitäten und Verkostungen laden dazu ein, die Vielfalt der Streuobstprodukte zu genießen.

Wer sich fachlich vertiefen möchte, erhält bei Vorträgen und Führungen einen kompakten Überblick über die Bedeutung der Streuobstwiesen für Artenvielfalt und Klimaschutz sowie über aktuelle Fördermöglichkeiten für Pflanzung und Pflege. Im Obstsortengarten Weigelshofen wird die Sortenvielfalt eindrucksvoll erlebbar.

Ein besonderes Highlight ist die Filmvorführung über Korbinian Aigner mit anschließendem Austausch und Verkostung sowie mehrere Veranstaltungen, die die Streuobstwiese als lebendigen Lern- und Erlebnisort für Groß und Klein in den Mittelpunkt stellen.

Die Veranstaltungen sind größtenteils kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr zugänglich. Weitere Details und das vollständige Programm finden Sie unter www.lra-fo.de/tagderstreuobstwiese

Der Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura, der Landschaftspflegeverband im Landkreis Forchheim e. V. sowie die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim laden Sie herzlich ein, die Streuobstwiesen mit allen Sinnen zu entdecken und zu genießen.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

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Grundschule – Schuleinschreibung für das Schuljahr 2026/2027

Die Schuleinschreibung der Grundschule Obertrubach für das Schuljahr 2026/2027 findet diesmal an zwei Tagen statt:

  • Dienstag, den 17.03.2026 für die Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben A – G und
  • Donnerstag, den 19.03.2026, für die Anfangsbuchstaben H – Z.

Für das kommende Schuljahr sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben oder im letzten Jahr zurückgestellt wurden. Auf Antrag können auch Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis 31.12.2020 geboren sind, eingeschult werden. Wenn Sie dies möchten, ist eine telefonische Vorinformation der Schulleitung notwendig (Tel. 0 92 45 / 321). Ab dem 01.01.2021 geborene Kinder können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. In diesem Fall wäre ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Zur Einschreibung bringen Sie bitte mit: Geburtsurkunde (oder Stammbuch), ggf. Bescheid über Sorgerecht, Bescheinigung der Schuleignungsuntersuchung des Gesundheitsamtes und von allen Kindern, die nicht in Bärnfels wohnen, ein Passbild für den Verbundpass.

Es grüßt herzlich

Die Schulleitung der Grundschule Obertrubach

 

Grundschule Obertrubach
Bärnfels-Hauptstraße 9
91286 Obertrubach
www.gs-obertrubach.de

 

Siehe auch: Einschulungsratgeber der Bildungsregion Landkreis Forchheim

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Anzeige von Änderungen für die Grundsteuer

Das Bayerische Landesamt für Steuern macht auf die Mitteilungspflicht sämtlicher Änderungen am Grundbesitz aufmerksam. Einen Infoflyer finden Sie HIER.

 

Worum geht es?
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Auf den Stichtag 01.01.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.

Sie müssen das Finanzamt darüber informieren, dass

  • sich die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes (u. a. Fläche, Nutzung) geändert haben, z. B. ein Wintergarten wurde angebaut, ein Haus wurde abgerissen, die Größe des Flurstücks hat sich geändert, das Gebäude ist erstmals denkmalgeschützt, die bisherige Wohnung wird jetzt an eine Arztpraxis vermietet, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Wiese wurde zu Bauland, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Scheune wird jetzt an einen Gewerbebetrieb vermietet,
  • eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist, z. B. ein Mietshaus in eine Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt wurde,
  • eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu besteuern ist, z. B. das Bürogebäude wurde bisher durch eine Behörde und wird jetzt von einer Anwaltskanzlei genutzt,
  • eine wirtschaftliche Einheit erstmals ganz oder teilweise für steuerbefreite Zwecke genutzt wird,
  • sich bei einem ganz oder teilweise grundsteuerbefreiten Grundbesitz die Eigentumsverhältnisse geändert haben,
  • sich bei einem Gebäude, das auf einem fremden Grund und Boden steht, die (wirtschaftliche) Eigentümerin oder der (wirtschaftliche) Eigentümer geändert hat.

Sie müssen die Änderung(en) auch dann anzeigen, wenn diese auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder Sie eine Baugenehmigung beantragen mussten.

Ändern sich nur die Eigentümer, weil der ganze Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, müssen Sie dies nicht anzeigen. In diesen Fällen wird das Finanzamt von sich aus tätig. Die Anzeigepflicht entfällt aber nur, wenn es sich um einen vollständig steuerpflichtigen Grundbesitz oder Grund und Boden, der mit einem fremden Gebäude bebaut ist, handelt.

 

Wer muss die Änderung(en) anzeigen?

  • Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümer eines Betriebs der Land- und Fortwirtschaft
  • bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, die Erbbauberechtigten
  • bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: für den Grund und Boden: die Eigentümer des Grund und Bodens für die Gebäude: die Eigentümerinnen und Eigentümer des Gebäudes

Gehört der Grundbesitz mehreren Personen, genügt es, wenn eine Person die Anzeige abgibt.

 

Bis wann muss ich die Änderung(en) beim Finanzamt anzeigen?
Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen Sie grundsätzlich bis zum 31.03. des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt. Beispiel: Ein Anbau wird im Februar 2027 fertiggestellt. Sie müssen die Änderung bis zum 31.03.2028 beim Finanzamt anzeigen. Sofern Ihnen dies nicht rechtzeitig möglich ist, informieren Sie bitte frühzeitig Ihr Finanzamt und beantragen Sie eine Fristverlängerung.

 

Wie kann ich die Änderung(en) anzeigen?
Sie können die Änderung(en) am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis BayGrSt 4) anzeigen. Die Vordrucke erhalten Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de oder bei Ihrem Finanzamt. Diese können Sie über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de oder auch in Papierform übermitteln. Falls es in einem Jahr mehrere Änderungen gab, zeigen Sie diese bitte zusammengefasst an. Beim Formular Grundsteuererklärung geben Sie bitte den Stand nach den Änderungen an.

 

Was passiert mit der Änderungsanzeige?
Das Finanzamt prüft, ob und in welcher Höhe sich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ändert. Anschließend schickt Ihnen das Finanzamt neue Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert; Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) zu. Zudem teilt es der zuständigen Kommune automatisch die neue Bemessungsgrundlage mit. Die Kommune schickt Ihnen dann einen neuen Grundsteuerbescheid zu, in dem aufgeführt ist, wie viel Grundsteuer Sie künftig zahlen müssen.

 

Wo finde ich weitere Informationen?
Hilfen zum Ausfüllen der Grundsteueränderungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de

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Neuer Imagefilm Fränkische Schweiz

Der neue Imagefilm zur Fränkischen Schweiz „Dein Moment. Deine Fränkische Schweiz“ der Tourismuszentrale zeigt eindrucksvoll die Schönheit, Vielfalt und Besonderheiten unserer Region – von beeindruckenden Landschaften über unsere Highlights im Jahreslauf bis zu unseren kulturellen Schätzen.

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