Sechste Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes “Anger II”

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  • Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Geschwand – Anger
  • Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Anger II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung vom 06.04.2022 die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan “Anger II” sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.-Nrn. 213/44, 253/2, 253/14 sowie 254, jeweils Gemarkung Geschwand. Er befindet sich südlich des Gewerbegebiets Anger.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem u. s. Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel der Planung ist es, ein Sondergebiet für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes, für Ferienhütten und einen Zeltplatz auszuweisen.

Die Vorentwürfe liegen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit von Montag, den 10.10.2022 bis einschließlich Freitag, den 11.11.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Vorentwürfe mit Begründung finden Sie auch hier:

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Obertrubach, den 30.09.2022
Gemeinde Obertrubach

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister