Abkochanordnung und Chlorung Ihres Trinkwassers
Im Rahmen von Routineprüfungen des Trinkwassers wurden in der öffentlichen Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe an Probeentnahmepunkten coliforme Keime und Enterokokken festgestellt. Das Wasser entspricht damit nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Gesundheitsamt Forchheim erlässt daher eine Abkochanordnung für Leitungswasser auf Teile des Landkreises Forchheim. Die Abkochanordnung betrifft folgende Gemeindeteile:
1) Lilling, Lillinger Höhe und Sollenberg der Stadt Gräfenberg
2) Kemmathen und Wölfersdorf des Marktes Hiltpoltstein
Seitens des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe wurden sofort Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen nehmen jedoch Zeit in Anspruch, deshalb befolgen Sie
bitte unbedingt die folgenden Anweisungen:
• das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
• Leitungswasser nur abgekocht trinken
• für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden
• für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Die Gemeinden werden über einen Aushang und der Veröffentlichung auf deren Homepage gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über die Abkochanordnung zu informieren.
Der Zweckverband wird als Sofortmaßnahme eine Desinfektion des Trinkwassers vornehmen. Dem Trinkwasser wird bei der Desinfektion die nach der Trinkwasserverordnung zulässige Menge an Chlor zugegeben. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die eingesetzte Chlorkonzentration zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führen kann. Sollten Sie eine technische Anlage betreiben, die mit Trinkwasser betrieben wird, bitten wir Sie mit dem Hersteller zu klären, ob Chlor in dieser Anlage verwendet werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.
Die von der Chlordesinfektion betroffenen Gemeindeteile sind:
1) Münchs, Reipertsgesee und Stierberg (Stadt Betzenstein)
2) Lilling, Lillinger Höhe und Sollenberg (Stadt Gräfenberg)
3) Hiltpoltstein, Almos, Großenohe, Kappel, Kemmathen, Möchs, Schossaritz, Spießmühle und Wölfersdorf (Markt Hiltpoltstein)
4) Obertrubach und Neudorf (Gemeinde Obertrubach)
5) Strahlenfels und Wildenfels (Gemeinde Simmelsdorf)
Der ZVW Betzensteingruppe informiert Sie tagesaktuell auf seiner Homepage www.zvw-betzensteingruppe.de und über die örtlichen Tageszeitungen, sobald das Trinkwasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Betzensteingruppe unter der Telefonnummer 0 92 44 / 98 28 33 – 0 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen