Bekanntmachung der öffentl. Auslegung des ISEK und der VU

Städtebauförderung in Obertrubach;
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen
Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m.  § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Obertrubach hat in den vergangenen Jahren das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen erstellen lassen. Mit der Durchführung wurde das Büro Planwerk in Nürnberg, die BFS+ GmbH in Bamberg und das Büro Team 4 in Nürnberg beauftragt.

Der Gemeinderat von Obertrubach hat am 14.09.2022 den Bericht zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept und den Vorbereitenden Untersuchungen gebilligt und das Beteiligungsverfahren nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Unterlagen in der Fassung vom 29.09.2022 liegen von Montag, den 10.10.2022 bis einschließlich Freitag, den 11.11.2022 zu den üblichen Dienststunden oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach, Bürgeramt im Erdgeschoss) zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Außerdem sind die Unterlagen ab 10.10.2022 auf dieser Homepage abrufbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 4a Absatz 4 Satz 2 BauGB.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Obertrubach
Obertrubach, den 29.09.2022

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister