Die Befragungen des Zensus 2022 sind gestartet und finden von Mitte Mai bis etwa August 2022 statt:
Der Zensus liefert mit einer Bevölkerungszählung sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung aktuelle Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.
Am Sonntag, den 15.05.2022 war der Stichtag für den Zensus in Deutschland. Das bedeutet, dass sich alle erfragten Angaben in den Haushaltebefragungen auf dieses Datum beziehen und somit vergleichbar sind.
Wie und wieso werden die Haushalte befragt?
Die Befragungen führen offizielle Erhebungsbeauftragte durch. Diese kündigen sich schriftlich an und können sich als Erhebungsbeauftragte des Zensus ausweisen.
Zum einen dient die Haushaltebefragung der Ermittlung der Einwohnerzahl, indem Über- und Untererfassungen festgestellt werden. Zum anderen werden weitere Merkmale abgefragt, die in den bestehenden Registern nicht vorliegen, jedoch für Aussagen über die Zusammensetzung und Struktur der Gesellschaft erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben sind.
Im Zensus besteht Auskunftspflicht:
Alle in der Haushaltsstichprobe enthaltenen Bürgerinnen und Bürger müssen bei den Befragungen des Zensus Auskunft geben. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Teilnahme gemäß Zensusgesetz 2022 verpflichtet.
Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen rund um den Zensus 2022:
www.lra-fo.de/zensus
www.statistik.bayern.de/zensus
www.zensus2022.de
Sie haben noch weitere Fragen oder Unsicherheiten?
Unsere kommunale Erhebungsstelle in Ebermannstadt hilft Ihnen gern weiter.
Erhebungsstelle des Landkreises Forchheim
Altweiherstraße 1
91320 Ebermannstadt
Montag bis Donnerstag 09.00 – 15.00 Uhr, Freitag 09.00 – 13.00 Uhr
(persönliche Termine bitte nur nach telefonischer Vereinbarung)
Tel.: 0 91 91 / 86 – 21 60
E-Mail: Zensus@Lra-fo.de
Das Sonderheft “Zensus 2022” des Bayerischen Landesamtes für Statistik erhalten sie hier.