Kategorie Archiv: Bekanntmachungen

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Bekanntmachung der sechsten FNP-Änderung und des vhb. Bebauungsplanes “Anger II”

Amtliche Bekanntmachung der Genehmigung der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Obertrubach im Bereich des Gemeindeteiles Geschwand

Mit Bescheid vom 18.01.2024 (Az. 4-6100) hat das Landratsamt Forchheim die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde im amtlichen Mitteilungsblatt vom 01.02.2024 (Ausgabe 02/2024) gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der allgemeinen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Alternativ stehen die Unterlagen im Folgenden zur Verfügung:

Sechste Änderung des Flächennutzungsplanes (Plan)

Sechste Änderung des Flächennutzungsplanes (Begründung)

Das Plangebiet liegt im Gemeindeteil Geschwand südlich des Gewerbegebietes „Anger“. Es hat eine Fläche von rund 2,2 ha, der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 213/44, 253/2 und 254, jeweils Gemarkung Geschwand. Die Lage ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Obertrubach, den 01.02.2024
Gemeinde Obertrubach

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister

 

Amtliche Bekanntmachung der Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Anger II” mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Gemeinderat Obertrubach hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Anger II“ mit Grünordnungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan), in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Ferner hat der Gemeinderat Obertrubach mit Beschluss vom 13.12.2023 den vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 08.11.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde im amtlichen Mitteilungsblatt vom 01.02.2024 (Ausgabe 02/2024) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung trat der vorhabensbezogene Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Anger II“ mit Begründung im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der allgemeinen Dienststunden, nach einer Terminvereinbarung oder im Folgenden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Vorhabensbezogener Bebauungsplan (Plan)

Vorhabensbezogener Bebauungsplan (Begründung)

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Anger II“ schriftlich gegenüber der Gemeinde Obertrubach geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Obertrubach, den 01.02.2024
Gemeinde Obertrubach

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Grundschule Obertrubach – Elternabend der Vorschulkinder und Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/2025

Am Montag, den 05.02.2024 findet um 18:00 Uhr im Schulhaus Bärnfels (Bärnfels-Hauptstraße 9, 91286 Obertrubach) der Elternabend der Vorschulkinder statt. Dazu ergeht herzliche Einladung.

Die Schuleinschreibung der Grundschule Obertrubach für das Schuljahr 2024/2025 ist auf Donnerstag, den 14.03.2024, ab 11:00 Uhr, angesetzt.

Für das kommende Schuljahr sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben oder im letzten Jahr zurückgestellt wurden. Über den geplanten „Einschulungskorridor“ wird gesondert informiert.

Auf Antrag können auch Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis 31.12.2018 geboren sind, eingeschult werden. Wenn Sie dies möchten, ist eine telefonische Vorinformation der Schulleitung bis spätestens Montag, den 04.03.2024 notwendig (Rufnr. 0 92 45 / 321).

Ab dem 01.01.2019 geborene Kinder können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. In diesem Fall wäre ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Zur Einschreibung bringen Sie bitte mit: Geburtsurkunde (oder Stammbuch), ggf. Bescheid über Sorgerecht, Bescheinigung über die Untersuchung des Gesundheitsamtes im Kindergarten und von allen Kindern, die nicht in Bärnfels wohnen, ein Passbild für den Verbundpass.

Es grüßt herzlich

Die Schulleitung der Grundschule Obertrubach

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Bekanntmachung der Gemeinde Obertrubach über den Abschluss des Strom-Konzessionsvertrages

Bekanntmachung

Die Gemeinde Obertrubach macht hiermit öffentlich bekannt, dass mit der Bayernwerk Netz GmbH am 16.01.2024 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen worden ist.

Die Bayernwerk Netz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Kommune erfüllt.

Obertrubach, den 16.01.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Nachhaltiges Mobilitätskonzept Landkreis Forchheim – Machen Sie mit!

Landratsamt Forchheim
Pressemitteilung Nr. 267/2023

Machen Sie mit! – Nachhaltiges Mobilitätskonzept Landkreis Forchheim

Flexibel, zuverlässig und nachhaltig von A nach B kommen – an diesem Ziel arbeitet der Landkreis Forchheim gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis. Dabei geht es um den Ausbau von Radwegen, einen funktionierenden ÖPNV, neue und innovative Verkehrsangebote, aber auch eine sinnvolle Verknüpfung zum eigenen PKW und bereits vorhandenen Angeboten.

Dabei hat nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum natürlich ganz andere Voraussetzungen als in der Großstadt: weitere Wege müssen zurückgelegt werden, es sind weniger Menschen unterwegs, das Schienennetz ist weniger gut ausgebaut. Und dennoch gibt es auch hier Chancen und Möglichkeiten. Um diese herauszuarbeiten, bitten wir um Ihre Mithilfe.
Niemand kennt die Verkehrssituation vor Ort so gut wie Sie. Wir freuen uns, wenn Sie einige Fragen zu Ihrer täglichen Mobilität und Ihren Erwartungen an
das künftige Verkehrsangebot beantworten. Die Ergebnisse werden Teil eines Mobilitätskonzepts, das der Landkreis in den kommenden Jahren nach und nach
gemeinsam mit den Städten und Gemeinden umsetzen wird.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit und bringen Sie sich im Rahmen der Online-Umfrage zu Themen der Mobilität ein. Die Teilnahme an der zweiteiligen Befragung ist bis einschließlich Sonntag, den 17.12.2023 unter diesem LINK möglich.

Die Umfrage bezieht sich sowohl auf Ihren Wohnort als auch auf den gesamten Landkreis. In der interaktiven Karte haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Punkte oder Linien einzuzeichnen und uns und anderen Ihre Meinung, Anmerkung, Anregung oder Idee mitzuteilen. Bereits von anderen Personen abgegebene Einträge können Sie kommentieren sowie mit Zustimmung oder Ablehnung versehen. Alle Beiträge – sowohl in der Umfrage als auch in der Ideenkarte – sind selbstverständlich vollständig anonym.

Landratsamt Forchheim
Forchheim, 06.11.2023
Pressestelle

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Ergebnisse der Landtags- und der Bezirkswahl am 08.10.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ergebnisse der Wahlen zum Bayerischen Landtag und zum oberfränkischen Bezirkstag aus der Gemeinde Obertrubach und den weiteren Gemeinden des Landkreises Forchheim finden Sie bspw. auf der Homepage der Landratsamtes Forchheim unter den folgenden Links:

Landtagswahl
Bezirkswahl

Alle weiteren Ergebnisse aus dem Freistaat Bayern finden Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes zur Landtagswahl 2023.

Markus Grüner
Erster Bürgermeister