Kategorie Archiv: Aktuelles

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Grundschule – Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/2026

Die Schuleinschreibung der Grundschule Obertrubach für das Schuljahr 2025/26 findet heuer an den folgenden beiden Tagen jeweils zwischen 08:00 und 12:30 Uhr statt:

  • Am Dienstag, den 18.03.2025 für die Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben A – L beginnen.
  • Am Donnerstag, den 20.03.2025 für die Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben M – Z beginnen.

Für das kommende Schuljahr sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben oder im letzten Jahr zurückgestellt wurden.

Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.09.2019 geboren sind, sind sogenannte „Korridorkinder“ und können eingeschult werden. Diese Kinder durchlaufen ebenfalls das reguläre Anmelde- und Einschulungsverfahren, wobei die Schule beratend zur Seite steht. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann selbst, ob sie ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr einschulen möchten. Eine Elternerklärung hierzu (ausgehändigt von der Schule) muss bis spätestens 08.04.2025 schriftlich der Schule vorliegen.

Auf Antrag können auch Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 geboren sind, eingeschult werden. Wenn Sie dies möchten, ist eine telefonische Vorinformation der Schulleitung bis spätestens Dienstag, den 11.03.2025, notwendig (Rufnr. 0 92 45 / 321).

Ab dem 01.01.2020 geborene Kinder können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. In diesem Fall ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Zur Einschreibung bringen Sie bitte mit: Geburtsurkunde (oder Stammbuch), ggf. Sorgerechtsbescheid, Elternerklärung „Korridorregelung“, Bescheinigung des Gesundheitsamtes zur Schuleingangsuntersuchung und von allen Kindern, die nicht in Bärnfels wohnen, ein Passbild für den Verbundpass. Bitte bringen Sie ebenfalls das Impfbuch sowie alle anderen im Vorfeld zugesandten/ausgehändigten Unterlagen mit.

Es grüßt herzlich

Die Schulleitung

Grundschule Obertrubach
Bärnfels-Hauptstraße 9
91286 Obertrubach
www.gs-obertrubach.de

 

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Amtliche Bundestagswahlergebnisse

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, den 23.02.2025 wurde der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Das amtliche Endergebnis unserer Gemeinde finden Sie HIER.

Eine detaillierte Aufgliederung des gemeindlichen Ergebnisses sowie die weiteren Ergebnisse aus dem Landkreis Forchheim bzw. dem Bundeswahlkreis Bayreuth, dem die Gemeinde Obertrubach angehört, finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Forchheim unter https://www.lra-fo.de/Landkreis/Wahlen/

Daneben darf ich Sie auf die Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik verweisen, wo Sie unter dem Link https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/index.html weitere Zahlen und Daten zur Bundestagswahl finden.

Ich danke den Wählerinnen und Wählern für die erfreulich hohe Wahlbeteiligung. Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern darf ich ebenso für Ihren Einsatz danken wie den verantwortlichen Gemeindebediensteten.

Obertrubach, den 28.02.2025
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Barrierefreiheit zur Bundestagswahl

Pressemitteilung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 04.02.2025

Das Wahl-Hilfe-Heft und die Videos zur Bundestagswahl in Leichter Sprache sind da! Damit ALLE mehr verstehen!

Holger Kiesel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit geben auch zur Bundestagswahl am 23.02.2025 wieder ein Wahl-Hilfe-Heft und zusätzlich Erklärvideos in Leichter Sprache heraus. Sie sind in Kooperation mit der Beauftragten der Landesregierung von Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sowie mit Unterstützung des Bayerischen Innenministeriums entstanden.

Holger Kiesel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern: „Informieren Sie sich frühzeitig und gründlich über die Bundestagswahl. Unser Wahl-Hilfe-Heft und die Videos in Leichter Sprache dazu bieten jede Menge hilfreiche und verständliche Informationen und praktische Unterstützung rund um den gesamten Wahlvorgang. Durch die vielen neuen oder überarbeiteten Bundesgesetze der letzten Jahre – wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder den Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen – wird das Leben von Menschen mit Behinderung stark beeinflusst. Gestalten Sie durch die Abgabe Ihrer Stimme das Ergebnis der Bundestagswahl und damit die Politik in und für Deutschland mit!“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unterstützt die Aktion und bittet alle Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen: „Wahlen sind die Grundlage unseres Staates. Mit einer hohen Wahlbeteiligung setzen Sie ein starkes Zeichen für die Demokratie. Wenn Sie am Wahlsonntag nicht in Ihrem Wahllokal abstimmen können oder verreist sind, nutzen Sie noch die Möglichkeit der Briefwahl.“

Das Wahl-Hilfe-Heft ist ab sofort auf www.behindertenbeauftragter.bayern.de als barrierefreies PDF abrufbar. Druckexemplare können bei der bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit bestellt werden. Die Videos zum Wahl-Hilfe-Heft gibt es in Gebärdensprache, mit Audiodeskription und Untertitel auf YouTube, Facebook und Instagram.
Wahlschablonen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. angefordert werden.

 

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Hausadresse: Winzererstraße 9, 80797 München – Briefadresse: 80792 München
Telefon: 089 1261-2799 – Telefax: 089 1261-2453 Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bayern.de
E-Mail: behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de

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Mikrozensus 2025 startet: 130.000 Bürger werden befragt

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130.000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130.000 Personen in etwa 60.000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.

Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

Es besteht Auskunftspflicht

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.

Hinweise: Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?

Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden: Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.

 

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