Kategorie Archiv: Aktuelles

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Hinweise zum richtigen Verhalten und Umgang mit der Natur beim Johannis-, Traditions- und Lagerfeuer

Pressemitteilung des Landratsamtes Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 04.06.2025

Hinweise zum richtigen Verhalten und Umgang mit der Natur beim Johannis-, Traditions- und Lagerfeuer

Zum Schutz unserer wertvollen heimischen Natur- und Kulturlandschaft und der Sicherheit aller Erholungssuchenden möchten wir Sie auf wichtige Verhaltensregeln und gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit Feuer im Rahmen von Johannis-, Traditions- und Lagerfeuern in der freien Natur hinweisen.

  • Genehmigungen und Regelungen: Informieren Sie sich vorab, ob das Entzünden von Feuer an Ihrem gewünschten Ort erlaubt ist. In Schutzgebieten und auf bundeseigenen Ufergrundstücken an Bundeswasserstraßen wie dem Main-Donau-Kanal ist dies generell verboten. Auch auf öffentlichen Erholungsflächen ist das Entzünden von Feuer in der Regel nicht gestattet – wenden Sie sich hierzu sowie zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung an Ihre Kommune. In Landschaftsschutzgebieten ist das Beantragen einer Erlaubnis möglich; erkundigen Sie sich hierzu bei der Naturschutzbehörde.
  • Schutz der Natur: Die Nutzung offener Feuerstellen kann geschützte Biotope und Wildtiere erheblich stören. Es wird empfohlen, diese Gebiete während der Balz-, Brunft-, Nist- und Aufzuchtzeiten von Wildtieren zu meiden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Lebensgrundlagen für wild wachsende Pflanzen und Tiere nicht zu beeinträchtigen. Unnötiger Lärm sollte insbesondere in der Dämmerungszeit vermieden werden, da zu dieser Zeit viele Wildtiere aktiv sind.
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers: Unabhängig von behördlichen Genehmigungen benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten sowie des Waldbesitzers zum Sammeln von Brennholz.
  • Sicherheitsabstand: Kein Feuer darf Brandgefahren für die Umgebung darstellen. Halten Sie mindestens 100 Meter Abstand zu Wäldern und leicht entzündbaren Stoffen sowie 5 Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen und anderen brennbaren Materialien. Bei geringeren Abständen ist eine Erlaubnis der Gemeinde bzw. des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich.
  • Umgang mit Feuer: Verwenden Sie als Brennstoff nur Grillkohle oder trockenes unbehandeltes Holz, halten Sie das Feuer ständig unter Aufsicht und verwenden Sie keinesfalls Altöle, Altreifen, beschichtetes Holz oder Kunststoffe. Löschen Sie das Feuer bei starkem Wind und stellen Sie sicher, dass Feuer und Glut vollständig erloschen sind, bevor Sie den Bereich verlassen.
  • Umweltbewusstsein: Lassen Sie keine Abfälle zurück und entsorgen Sie jeglichen Müll ordnungsgemäß. Helfen Sie mit, auch liegen gebliebenen Müll anderer zu beseitigen.

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen Ihnen die Ordnungsämter Ihrer Kommune sowie die Abfall- (Tel. 0 91 91 / 86 – 44 03 oder – 44 04) oder Naturschutzbehörde (Tel. 0 91 91 / 86 – 42 05) gerne zur Verfügung. Zudem finden Sie weitere Informationen im Ratgeber „Freizeit und Natur“ des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Merkblatt „Offenes Feuer“ des Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Bamberg‐Forchheim.

 

Landratsamt Forchheim
Ebermannstadt, den 04.06.2025

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UV-Indextafel in Untertrubach

Viele wissen, dass Sonnenschutz wichtig ist. Trotzdem wird die ultraviolette UV-Strahlung der Sonne und von Solarien vielfach unterschätzt und Schutzmaßnahmen vernachlässigt. Dadurch erhöht sich allerdings das Risiko für Hautkrebs.

Auf dem Zeltplatz „Oma Eichler“ in Untertrubach werden die Gäste ab sofort täglich auf den aktuellen UV-Index und den dazu passenden Sonnenschutz hingewiesen. Eine markante Farbskala mit UV-Werten von 1 (schwach) bis 11+ (extrem) zeigt Verhaltensempfehlungen für die jeweilige UV-Strahlungsstärke auf. Über den QR-Code auf der UV-Indextafel gelangen die Badegäste zum Tages-aktuellen Wert für Gößweinstein.

Unter dem Motto „Watch out at the beach“ wurde das von der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e. V. (ADP) ins Leben gerufene Warnsystem zunächst am Timmendorfer Strand eingeführt, ehe die UV-Index-Tafeln jetzt in die Fränkische Schweiz kommen:

  • Höhenschwimmbad Gößweinstein,
  • Freibäder Ebermannstadt „Ebser Mare“ und Forchheim „Königsbad“,
  • Touristinfo Ebermannstadt am Marktplatz,
  • Minigolfplatz auf der Sportinsel in Forchheim und
  • Kletterer-Campingplatz „Oma Eichler“ Untertrubach.

Die AOK Direktion Bamberg hat diese UV-Indextafeln gefördert. „Als Gesundheitskasse ist es uns ein großes Anliegen, die Menschen für die Gefahren durch UV-Strahlung zu sensibilisieren. Die neuen UV-Index-Tafeln helfen dabei, das individuelle Risiko besser einzuschätzen und gezielte Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Prävention beginnt mit Information – dafür setzen wir uns ein“ sagt Sabrina Förtsch, Teamleitung Markt und Gesundheit der AOK-Direktion Bamberg.

Die ultraviolette Strahlung der Sonne und von Solarien ist der Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Die menschlichen Sinne können die UV-Strahlung nicht wahrnehmen. Wenig Bewölkung, Höhenlage oder Nähe zu Wasser führen zu mehr UV-Intensität. Bedingt durch den Klimawandel haben wir häufiger einen wolkenlosen Himmel und damit eine längere Sonnenscheindauer. Mehr Ozon-arme Luftmassen strömen im Frühjahr von der Arktis zu uns und sorgen für ungewöhnlich hohe UV-Strahlungswerte bei noch niedrigen Temperaturen.

„Wenn es anfängt zu brennen, zu jucken und die Haut sich langsam rötet, hat die UV-Strahlung bereits erheblichen Schaden angerichtet. Dadurch erhöht sich das Hautkrebsrisiko“, erläutert Prof. Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). „Wir wollen dem vorbeugen und auf die Gefahr der UV-Strahlung deutlich hinweisen.“ Trifft UV-Strahlung auf die Haut, sorgt sie unmittelbar für Schäden im Erbgut der Hautzellen. Darauf reagiert die Haut sofort mit einem ausgeklügelten Reparatursystem und behebt diese Schäden. Bei zu viel UV-Strahlung – auch ohne sichtbaren Sonnenbrand – bleiben geschädigte Zellen in der Haut unrepariert. Je mehr Zellschäden sich in der Haut im Laufe des Lebens ansammeln, desto höher ist das Hautkrebsrisiko. Weitere Auswirkungen der UV-Strahlung sind Augenschäden („Grauer Star“), vorzeitige Hautalterung und eine Schwächung des Immunsystems.

Infomaterialien rund um das Thema UV-Schutz für Kinder und Erwachsene finden Sie unter www.krebshilfe.de und können in gedruckter Form kostenfrei bestellt werden (siehe auch: https://watchoutatthebeach.io/ und https://www.hautkrebspraevention.de/de/presse/2022/watch-out-at-the-beach.php)

Wie man sich bei UV-Strahlung richtig verhält, ist im Folgenden zusammengefasst:

  • Direkte Sonneneinstrahlung & Mittagssonne meiden
  • An schattigen Orten aufhalten – Strandmuschel für Kinder und Kopf
  • Schutz durch Kopfbedeckung und/oder Sonnenschirm und Sonnenbrille
  • Sonnenschutzmittel verwenden
  • Helle, luftige Kleidung tragen

Zudem finden Sie auf der Website von Gesundheitsamt und Gesundheitsregion plus unter „Klima & Gesundheit“ eine Zusammenstellung nützlicher Informationen zu einem angepassten Verhalten.

Die Gesundheitsregion plus ist ein vom Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention gefördertes Projekt, das 2021 um weitere fünf Jahre verlängert wurde. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von Frau Katharina Denker (Tel. 0 91 91 / 86 – 35 11) sowie von Frau Bärbel Matiaske (Tel. 0 91 91 / 86 – 35 10).

 

Foto (v. l.): Doris Spoddig, Tobias Haase, Sabrina Förtsch (alle AOK), Martha Walter (Zeltplatz Oma Eichler), Bgm. Markus Grüner (Gemeinde), Bärbel Matiaske und Katharina Denker (beide Gesundheitsregion)

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Ex-ante-Bekanntmachung über ein beabsichtigtes Vergabeverfahren

  1. Auftraggeber: Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach)
  2. Vergabeordnung: VOB/A Beschränkte Ausschreibung
  3. Auftragsgegenstand: Maurer- / Stahlbetonarbeiten beim Anbau einer dreigruppigen Tageseinrichtung für Schulkinder an die Grundschule Obertrubach
  4. Ort der Ausführung: 91286 Obertrubach, Gemeindeteil Bärnfels
  5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Stahlbeton-Bodenplatte mit Perimeterdämmung (ca. 300 qm), Stahlbetonwände (ca. 200 qm), Stahlbetondecken (ca. 700 qm), Planstein-Mauerwerk (ca. 700 qm)
  6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Beginn der Ausführung im August 2025
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Hermann Frieser legt Gemeinderatsmandat nach 23 Jahren nieder

Thomas Ritter aus Obertrubach rückt in den Gemeinderat nach

Nach rund 23 Jahren endete die Tätigkeit von Hermann Frieser (FWG) aus Neudorf als Mitglied des Obertrubacher Gemeinderates im Rahmen der Ratssitzung am 02.04.2025 dem Naturell Friesers entsprechend ruhig und ohne Getöse. Im März hatte Frieser schriftlich erklärt, sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen zu wollen. Diese Niederlegung stellte der Gemeinderat nun gemäß den Bestimmungen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes einstimmig fest. Bürgermeister Markus Grüner (CSU) warf zur Verabschiedung Friesers einen Blick zurück auf die gemeinsamen Jahren im Gemeinderat und die in dieser Zeit realisierten oder begonnenen Projekte, wie beispielsweise den Breitbandausbau in der Gemeinde, die Dorferneuerungsmaßnahmen in Wolfsberg und Untertrubach, den Anbau an die Kindertagesstätte oder die zuletzt beschlossene Errichtung eines Ganztagsbetreuungsmöglichkeit für die Schüler an der Grundschule. Diese Großprojekte und die vielen kleineren Vorhaben habe Frieser in den über zwei Jahrzehnten, so Grüner, stets ruhig und besonnen begleitet, habe konstruktive Gedanken geäußert und sich so um die Gemeinde und das Wohl der Gemeindebürger, insbesondere Neudorfs, verdient gemacht. Als Dank überreichte Bürgermeister Grüner Frieser einen Blumenstrauß sowie Eintrittskarten für die Pottensteiner Faust-Festspiele. Frieser selbst erklärte in kurzen Abschiedsworten, er habe die Aufgaben eines Gemeinderatsmitgliedes stets gerne wahrgenommen und habe sein Bestes für seine Heimat gegeben. Er freue sich nun, dieses Amt in jüngere Hände übergeben zu dürfen. Zum Nachfolger Friesers bestellte das Gremium den Listennachfolger der FWG, den 55jährigen Gastronomen Thomas Ritter aus Obertrubach, den Bürgermeister Grüner im Anschluss an die Bestellung feierlich vereidigte. Ritter nimmt neben dem Sitz im Gemeinderat auch die Plätze Friesers in den vorberatenden Ausschüssen ein.

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Stellenausschreibung der Gemeinde Obertrubach

Die Gemeinde Obertrubach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Verwaltungsangestellten/Verwaltungsbeamten (w/m/d) in Vollzeit. Die Stelle ist unbefristet.

 

Wir suchen:

Eine Verwaltungskraft für das Pass- und Einwohnermeldeamt, das Ordnungsamt inklusive Friedhofsamt und das Standesamt sowie für weitere allgemeine Kommunalverwaltungstätigkeiten.

Der exakte Zuschnitt des späteren Aufgabenbereiches soll unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Bewerber erfolgen, auch eine Änderung/Anpassung des Geschäftsverteilungsplanes ist möglich.

 

Wir erwarten:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) oder einen erfolgreich absolvierten Beschäftigtenlehrgang I oder II bzw. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungswirt
  • im Falle einer nichtverwaltungsspezifischen (bspw. kaufmännischen) Büroausbildung die Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang I zu absolvieren
  • gute EDV-Kenntnisse (MS Office), Kenntnisse im Umgang mit Komuna-Programmen sind von Vorteil
  • organisatorisches Geschick, sichere Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • freundliches, bürger- und dienstleistungsorientiertes Auftreten
  • Eigeninitiative, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Sozialkompetenz, Konflikt- und Teamfähigkeit

 

Wir bieten:

  • einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz
  • einen interessanten und vielseitigen Tätigkeitsbereich
  • gute, zeitgemäße Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • eine Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst bzw. des Bayerischen Besoldungsgesetzes inklusive der üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • gleitende Arbeitszeit im Rahmen unserer Gleitzeitregelungen
  • unterstützende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

 

Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens Mittwoch, den 16.04.2025 per Post oder per Mail an das Personalamt der Gemeinde Obertrubach (Anschrift: Teichstraße 5, 91286 Obertrubach, Mailadresse: personalamt@obertrubach.de).

Für Auskünfte steht Ihnen unser geschäftsleitender Beamter, Herr Meierhöfer, unter der Rufnummer 0 92 45 / 9 88 – 0 oder der o. g. Mailadresse zur Verfügung.