Kategorie Archiv: 2023

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Wanderportal jetzt online

LEADER-Projekt „Fränkische Schweiz – Qualitätswanderregion mit starkem Kultur- und Gesundheitsprofil“

Das Projekt Qualitätswanderregion Fränkische Schweiz wurde zum 31.12.2023 erfolgreich abgeschlossen.

Auch das Webportal für den Endbenutzer ist nun fertiggestellt und kann unter http://www.wanderregion-fraenkische-schweiz.de/ aufgerufen werden. Hier sind alle im Rahmen des Projekts digitalisierten Wanderwege hinterlegt und können von den Wanderern für ihre Wegeplanung genutzt werden. Es ist zudem eine interaktive Routenplanung möglich, so dass auch individuelle Wanderrouten flexibel zusammengestellt werden können. Alle ausgewählten Wege oder individuell geplanten Routen können entweder als PDF oder als gpx-File heruntergeladen werden. Weiterhin sind alle im Rahmen dieses Projekts sowie im Rahmen früherer Projekte erstellten Kulturtafeln mit Texten hinterlegt, so dass für den Wanderer auch ein kultureller Mehrwert geschaffen wird. Die Integration von ÖPNV-Haltestellen ermöglicht eine umweltfreundliche An- und Abreise zu den meisten Wanderwegen, Start- und Zielpunkten.

Die Imagebroschüre zur Qualitätswanderregion Fränkische Schweiz mit einer Auflage von 10.000 Stück wurde mittlerweile an die Stadt- und Gemeindeverwaltungen ausgeliefert. Die Imagebroschüre können Sie auch hier downloaden.

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Informationen zum Breitbandausbau in unserer Gemeinde

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für unsere Gemeinde hat der Auf- und Ausbau einer zeitgemäßen Internetversorgung seit Jahren höchste Priorität. Im nächsten Schritt soll nun der Gigabit-Ausbau erfolgen, der – unterstützt durch ein Förderprogramm des Freistaates Bayern – dann rund 90 Prozent aller Haushalte in unserem Gemeindegebiet mit einem gigabitfähigen Breitbandnetz versorgen wird, das Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse zuverlässig zur Verfügung stellen kann. Hierfür wurde mit der Firma Telekom Deutschland GmbH im Jahr 2022 ein Vertrag geschlossen.

Im März 2024 sollen nun die Arbeiten für den Ausbau durch die Firma Seibold aus Rattelsdorf (Landkreis Bamberg) beginnen und voraussichtlich etwa ein Jahr dauern.

Im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau haben zuletzt Mitarbeiter oder Subunternehmer der Firma Telekom telefonisch oder persönlich an der Haustür Kontakt mit der Bürgerschaft aufgenommen. Nachdem zu diesen Anrufen und Besuchen immer wieder Rückfragen auftauchen, darf ich Sie auf das Folgende hinweisen:

  • Der Ausbauvertrag der Gemeinde mit der Telekom beinhaltet eine kostenlose Verlegung des Glasfaseranschlusses bis ans Haus. Es muss hierfür kein eigener Vertrag durch den Anschlussnehmer abgeschlossen werden. Diese Leistung („Hausanschluss only“) ist auch unabhängig davon, ob der Hauseigentümer Kunde der Telekom ist.
  • Sollte die Verlegung des Anschlusses zunächst nicht gewünscht werden und entscheidet sich der Bürger erst im Nachhinein, einen Glasfasertarif zu buchen, wird der Teilnehmeranschluss (GF-TA) unmittelbar neben der Hausanschlussbox gesetzt oder mit vorbereitet (Leitungsweg bis zu 20 Meter). Alles drüber hinaus kann natürlich gegen Entgelt beauftragt werden.
  • Mitarbeiter der Fa. Telekom erkennen Sie im Übrigen an der Telekom-Kleidung (Jacke oder Poloshirt mit Telekom-Logo) und einem Dienstausweis mit Lichtbild. Zusätzlich ist jeder Mitarbeiter durch eine Personalnummer legitimiert. Wer unsicher ist, ob er einen echten Vertriebler der Telekom vor der Haustüre stehen hat, kann sich an die kostenlose Autorisierungshotline 0800 8266347 wenden. Unter dieser Service-Rufnummer kann der Vertriebsmitarbeiter unter Nennung der Personalnummer direkt identifiziert werden.

 

Obertrubach, den 29.02.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Hecken, Feldgehölze und Bäume: Gehölzpflege verboten? Das gilt ab 01. März!

Pressemitteilung der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Forchheim vom 27.02.2024

Hecken, Feldgehölze und Bäume: Gehölzpflege verboten? Das gilt ab 01. März!

Hecken, Feldgehölze sowie Bäume stellen einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten dar. Die ökologische Bedeutung liegt vor allem in ihrer Eignung als Brut-, Nahrungs- und Aufenthaltsort für kleine Säugetiere, Vögel und Insekten. Gleichzeitig dienen Sie dem Wind- und Erosionsschutz. Sie sind ein zentrales Element unseres einzigartigen und kleinteiligen Landschaftsbildes.

Zum Schutz dieser wichtigen Funktionen gibt es klare Vorschriften in den Naturschutzgesetzen. Nach Artikel 16 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist es verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Bäume in Hecken, Feldgehölze, Baumreihen bzw. -gruppen in der Flur. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses sowie Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege oder der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässer erforderlich sind. Ausnahmen von diesem Verbot gibt es außerdem für eine ordnungsmäße Nutzung und Pflege im Zeitraum von 01. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält.

Innerhalb der Orte (auch z. B. in privaten Gärten) ist es nach den Vorgaben des § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Außerdem findet dieses Verbot keine Anwendung für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise (keine andere ebenso geeignete Lösung) oder zu anderer Zeit (01. Oktober bis 28. Februar) durchgeführt werden können, wenn Sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.

Auch für Einzelbäume gibt es bestimmte Regelungen, welche beachtet werden müssen. Das Fällen von Bäumen, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (dazu zählen auch private Zier- und Nutzgärten) stehen, ist in der Zeit von 01. März bis zum 30. September verboten. Zulässig sind lediglich Form und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung von Bäumen. In privaten Gärten selbst empfehlen wir die oben genannte Regelung für Bäume ebenso anzuwenden. Dadurch kann der Lebensraum unterschiedlicher Tierarten geschützt und die Lebensqualität in den Orten verbessert werden.

Zuwiderhandlungen gegen § 39 Absatz 5 BNatschG oder Artikel 16 BayNatSchG stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Hecken und Feldgehölze unterliegen zusätzlich den Regelungen der Konditionalität, welche für alle Landwirte, die relevante Agrarzahlungen erhalten, gelten. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gehölzschnitte können durch Verordnungen und Bebauungspläne weitere Einschränkungen hinsichtlich des Schutzes bzw. der Beseitigung bestehen. Nähere Informationen zu diesem Thema können bei den zuständigen Gemeinden, Märkten und Städten in Erfahrung gebracht werden.

Unabhängig davon gelten bei sämtlichen Gehölzarbeiten oder sonstigen Maßnahmen an Gehölzen, egal ob in der freien Natur, im eigenen Garten, im Wald oder auf öffentlichen Grünflächen, in jedem Fall die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Insbesondere ist dabei auch zum jetzigen Zeitpunkt darauf zu achten, dass Arbeiten an Gehölzen verboten sind, wenn diese aktuell oder regelmäßig als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren jeglicher Art genutzt werden. Vornehmlich ist dabei auf Nester und Bruthöhlen von Vogelarten zu achten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.lra-fo.de/naturschutz sowie von den dort unter der Rubrik ‘Hecken und Feldgehölze‘ genannten Ansprechpartnern.

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„Mikrozensus 2024“ startet in Bayern

Pressemitteilung des Bay. Landesamtes für Statistik vom 26.01.2024

Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60.000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.

In Bayern werden 60.000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120.000 Personen in rund 60.000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren. Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert
Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistisches-bundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4
Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich: s.bayern.de/storymap-pm

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Grundschule Obertrubach – Elternabend der Vorschulkinder und Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/2025

Am Montag, den 05.02.2024 findet um 18:00 Uhr im Schulhaus Bärnfels (Bärnfels-Hauptstraße 9, 91286 Obertrubach) der Elternabend der Vorschulkinder statt. Dazu ergeht herzliche Einladung.

Die Schuleinschreibung der Grundschule Obertrubach für das Schuljahr 2024/2025 ist auf Donnerstag, den 14.03.2024, ab 11:00 Uhr, angesetzt.

Für das kommende Schuljahr sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben oder im letzten Jahr zurückgestellt wurden. Über den geplanten „Einschulungskorridor“ wird gesondert informiert.

Auf Antrag können auch Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis 31.12.2018 geboren sind, eingeschult werden. Wenn Sie dies möchten, ist eine telefonische Vorinformation der Schulleitung bis spätestens Montag, den 04.03.2024 notwendig (Rufnr. 0 92 45 / 321).

Ab dem 01.01.2019 geborene Kinder können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. In diesem Fall wäre ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Zur Einschreibung bringen Sie bitte mit: Geburtsurkunde (oder Stammbuch), ggf. Bescheid über Sorgerecht, Bescheinigung über die Untersuchung des Gesundheitsamtes im Kindergarten und von allen Kindern, die nicht in Bärnfels wohnen, ein Passbild für den Verbundpass.

Es grüßt herzlich

Die Schulleitung der Grundschule Obertrubach