Kategorie Archiv: 2021

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ISEK-Auftaktveranstaltung

In der Auftaktveranstaltung möchten die Planer Meinungen, Vorstellungen, Bedarfe und Ideen der Bevölkerung der gesamten Gemeinde hören und besprechen. Dabei geht es um verschiedene Bereiche, wie etwa Versorgung, Innen(orts)entwicklung, Siedlungsentwicklung, öffentlicher Raum, Tourismus und Naherholung, Bildung, Einzelhandel und Gewerbe usw. In der Veranstaltung soll vor allem herausgearbeitet werden, was heute in der Gemeinde Obertrubach gut und erhaltenswert ist, was problematisch und verbesserungsbedürftig ist und welche Ideen bestehen. Maßnahmenvorschläge sollen in den kommenden Monaten in weiteren Veranstaltungen mit der Bevölkerung besprochen werden.

Zur ISEK-Themenseite

Link zum Zoom-Meeting: https://us02web.zoom.us/j/85794715864

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Arztpraxis bald wieder geöffnet

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie Sie sicherlich bereits der Lokalpresse entnommen haben werden, ist es uns erfreulicherweise gelungen, mit Herrn Dr. Adrian Lenhardt aus Nürnberg einen Nachfolger für die Obertrubacher Arztpraxis zu finden. Unser “neuer Arzt” wird die Praxis nach Umbauarbeiten mit dem bewährten Team baldmöglichst wieder eröffnen. In wenigen Tagen werden wir ihn dann auch offiziell bei uns begrüßen.

Ich möchte Sie auf diesem Wege bitten, der Praxis die Treue zu halten und unseren Arzt freundlich bei uns willkommen zu heißen!

Ihr

Markus Grüner, Erster Bürgermeister

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Bekanntmachung der Regelung für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) und der 12. Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (12. BayIfSMV);
Bekanntmachung der Regelung für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Öffentliche Bekanntmachung

Für den Landkreis Forchheim wird festgestellt, dass der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert für Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner am Freitag, den 19.03.2021 105,8 beträgt.

Für den Bereich des Landkreises Forchheim gilt damit nach § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bzw. § 19 Abs. 1 Nr. 1 der 12.BayIfSMV:

– In den Schulen des Landkreises Forchheim findet in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Die Regelungen zur Notbetreuung richten sich nach der Bekanntmachung des zuständigen Staatsministeriums.
– Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen sind geschlossen. Die Regelungen zum Notbetreuung richten sich nach der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Diese Regelungen gelten für den Landkreis Forchheim für die Dauer der nächsten Kalenderwoche
von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntag.

Maßgeblich für die Festlegung des Inzidenzwertes sind nach der bundesgesetzlichen Festlegung in § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG und § 18 Abs. 1 Satz 4 der 12. BayIfSMV die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Freitag, den 19.03.21.
Die Bekanntmachung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt/Aushang im Schaukasten des Landratsamtes Forchheim, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim und zusätzlich gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auf der Internetseite des

Landkreises unter https://www.lra-fo.de/site/1_1corona/informationen.php.

Forchheim, den 19.03.2021

Dier

Regierungsdirektor

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Rathaus in Obertrubach weiterhin geschlossen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach den neuerlichen Lockdown-Beschlüssen von Bund und Ländern sowie der Verabschiedung entsprechender Maßnahmen durch das Bayerische Kabinett traten Regelungen zur Kontaktbeschränkung, Veranstaltungsverbote und die Schließung von Einrichtungen in Kraft. Für die Zeit bis einschließlich Freitag, den 29.01.2021 wird auch das Rathaus in Obertrubach geschlossen bleiben. Notwendige Termine werden nach vorheriger Absprache unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften ermöglicht, für sonstige Anliegen bitte ich Sie, sich telefonisch oder per Mail an unsere Mitarbeiter zu wenden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Markus Grüner,

Erster Bürgermeister