Kategorie Archiv: 2025

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Einladung zur Teilnahme am Tag der Streuobstwiese 2025

Pressemitteilung des Landratsamtes Forchheim vom 20.01.2025

Einladung zur Teilnahme am Tag der Streuobstwiese 2025

Auch im Jahr 2025 feiern wir wieder gemeinsam den Tag der Streuobstwiese! Diese Veranstaltung stellt die enorme Bedeutung der Streuobstwiesen und ihre ökologische Vielfalt in den Mittelpunkt – eine wertvolle Gelegenheit, aktiv für den Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft einzutreten.
Wir laden alle herzlich ein, sich am Tag der Streuobstwiese am 25. April 2025 sowie in der darauffolgenden Woche bis zum 04. Mai 2025 zu beteiligen!

Ganz gleich, ob Sie als Institution, Interessensverband, Hofbetreiber oder als Teil einer Initiative aktiv sind – oder vielleicht als Gemeinde Ihr Interesse an der Streuobstwiese zeigen möchten: Jede Form der Beteiligung ist wertvoll und willkommen! Warum sollten Sie mitmachen? Weil Ihr Engagement nicht nur der Natur zugutekommt, sondern auch Ihnen und Ihrer Region viele Vorteile bringt! Der Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen nützen nicht nur unserer heimischen Kulturlandschaft, sondern fördern auch das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und kulturelle Werte. Darüber hinaus kann Ihre Teilnahme dazu beitragen, Ihre Region als besonders lebenswerte und touristisch attraktive Destination noch mehr ins Rampenlicht zu rücken.

Nutzen Sie diese Chance, gemeinsam mit uns ein starkes Zeichen für den Schutz unserer Streuobstwiesen und für eine nachhaltige Zukunft zu setzen! Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte bis spätestens 10. Februar 2025 an: frauke.gabriel@lra-fo.de.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und darauf, gemeinsam mit Ihnen die Vielfalt und Schönheit unserer Streuobstwiesen zu feiern!

Landratsamt Forchheim
P r e s s e s t e l l e
Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim
Telefon: 0 91 91 / 86 – 10 12
Fax 0 91 91 / 86 – 10 08
Email: pressestelle@lra-fo.de
www.lra-fo.de

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Bürgerdialog Mobilfunk

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie Sie sicher erfahren haben werden, werden im Umfeld unseres Gemeindeteiles Geschwand derzeit mehrere Standorte für die Errichtung eines Antennenträgers (Mobilfunksendemastes) geprüft. Bereits vor einigen Jahren war ein solcher Mast ein sehr emotional diskutiertes Thema. Um Sie zu informieren und die weiteren Diskussion auf einer sachlichen Grundlage zu führen, lädt die Gemeinde nun die Geschwander Bürgerinnen und Bürger zu einem Bürgerdialog ein.

 

Dieser Bürgerdialog wird am Dienstag, den 28.01.2025 um 18:30 Uhr im Sportheim des TSV Geschwand
(Anschrift: Geschwand 19, 91286 Obertrubach) stattfinden.

 

Mit teilnehmen werden Referenten und Vertreter der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, der Deutsche Funkturm, Tower Company und des Bundesamtes für Strahlenschutz.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

Der Erlass der sechsten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wird durch Niederlegung der Satzung zur Einsichtnahme im Rathaus amtlich bekanntgemacht.

Die Niederlegung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Sie findet jeweils in der Zeit von Mittwoch, den 15.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 31.01.2025 zu den üblichen Geschäftszeiten statt. Zudem findet sich die Satzung in dieser Zeit HIER und ab 01.02.2025 dauerhaft unter der Rubrik „Satzungen und Verordnungen“.

 

Obertrubach, den 15.01.2025
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Winterdienst

Die Gemeindeverwaltung weist auf die aus der gemeindlichen „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ resultierenden Aufgaben und Verpflichtungen zum Winterdienst hin. Die gesamte Verordnung finden Sie unter der Rubrik „Satzungen und Verordnungen“.

Räum- und Streupflicht an Gehwegen

Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten bzw. ausreichend zu bestreuen, sobald und sooft dies erforderlich ist. Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr.

Schneeablagerungen auf der Fahrbahn

Das Ablagern von Schnee auf der Fahrbahn ist nach den Bestimmungen der gemeindlichen Verordnung nicht zulässig. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind so neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

Abstellen von Fahrzeugen am Straßenrand und an bzw. auf Gehwegen

Um den Räumfahrzeugen eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes zu ermöglichen, sind Fahrzeuge nicht am Straßenrand zu parken. Dies gilt für alle Straßenzüge und Wendeplätze (Bärnfels-Nord, Obertrubach in den Bereichen An der Pferdsleite, Am Hexenstein, Kapellenweg und Brunnacker). Das Räumpersonal ist angewiesen, an kritischen, durch Fahrzeuge eingeengten Stellen, zur Vermeidung von Schäden nicht zu räumen und zu streuen. Die Gemeinde behält sich überdies vor, den Räumdienst behindernde Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

Bei Nichtbeachtung der Verordnung sind eventuelle Unfälle haftungsrechtlich demjenigen anzurechnen, der seinen Verpflichtungen in der vorgeschriebenen Weise nicht nachkommt.

Neben den Verpflichtungen aus der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ werden die Anlieger öffentlicher Straßen freundlich darum gebeten, beizeiten Äste und Zweige zurückzuschneiden, die in die Geh- und Fahrbahnen ragen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.