Kategorie Archiv: Allgemein

Categories 2025, 2025, Aktuelles, Allgemein

Hinweise zum richtigen Verhalten und Umgang mit der Natur beim Johannis-, Traditions- und Lagerfeuer

Pressemitteilung des Landratsamtes Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 04.06.2025

Hinweise zum richtigen Verhalten und Umgang mit der Natur beim Johannis-, Traditions- und Lagerfeuer

Zum Schutz unserer wertvollen heimischen Natur- und Kulturlandschaft und der Sicherheit aller Erholungssuchenden möchten wir Sie auf wichtige Verhaltensregeln und gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit Feuer im Rahmen von Johannis-, Traditions- und Lagerfeuern in der freien Natur hinweisen.

  • Genehmigungen und Regelungen: Informieren Sie sich vorab, ob das Entzünden von Feuer an Ihrem gewünschten Ort erlaubt ist. In Schutzgebieten und auf bundeseigenen Ufergrundstücken an Bundeswasserstraßen wie dem Main-Donau-Kanal ist dies generell verboten. Auch auf öffentlichen Erholungsflächen ist das Entzünden von Feuer in der Regel nicht gestattet – wenden Sie sich hierzu sowie zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung an Ihre Kommune. In Landschaftsschutzgebieten ist das Beantragen einer Erlaubnis möglich; erkundigen Sie sich hierzu bei der Naturschutzbehörde.
  • Schutz der Natur: Die Nutzung offener Feuerstellen kann geschützte Biotope und Wildtiere erheblich stören. Es wird empfohlen, diese Gebiete während der Balz-, Brunft-, Nist- und Aufzuchtzeiten von Wildtieren zu meiden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Lebensgrundlagen für wild wachsende Pflanzen und Tiere nicht zu beeinträchtigen. Unnötiger Lärm sollte insbesondere in der Dämmerungszeit vermieden werden, da zu dieser Zeit viele Wildtiere aktiv sind.
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers: Unabhängig von behördlichen Genehmigungen benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten sowie des Waldbesitzers zum Sammeln von Brennholz.
  • Sicherheitsabstand: Kein Feuer darf Brandgefahren für die Umgebung darstellen. Halten Sie mindestens 100 Meter Abstand zu Wäldern und leicht entzündbaren Stoffen sowie 5 Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen und anderen brennbaren Materialien. Bei geringeren Abständen ist eine Erlaubnis der Gemeinde bzw. des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich.
  • Umgang mit Feuer: Verwenden Sie als Brennstoff nur Grillkohle oder trockenes unbehandeltes Holz, halten Sie das Feuer ständig unter Aufsicht und verwenden Sie keinesfalls Altöle, Altreifen, beschichtetes Holz oder Kunststoffe. Löschen Sie das Feuer bei starkem Wind und stellen Sie sicher, dass Feuer und Glut vollständig erloschen sind, bevor Sie den Bereich verlassen.
  • Umweltbewusstsein: Lassen Sie keine Abfälle zurück und entsorgen Sie jeglichen Müll ordnungsgemäß. Helfen Sie mit, auch liegen gebliebenen Müll anderer zu beseitigen.

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen Ihnen die Ordnungsämter Ihrer Kommune sowie die Abfall- (Tel. 0 91 91 / 86 – 44 03 oder – 44 04) oder Naturschutzbehörde (Tel. 0 91 91 / 86 – 42 05) gerne zur Verfügung. Zudem finden Sie weitere Informationen im Ratgeber „Freizeit und Natur“ des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Merkblatt „Offenes Feuer“ des Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Bamberg‐Forchheim.

 

Landratsamt Forchheim
Ebermannstadt, den 04.06.2025

Categories 2025, 2025, Aktuelles, Allgemein

UV-Indextafel in Untertrubach

Viele wissen, dass Sonnenschutz wichtig ist. Trotzdem wird die ultraviolette UV-Strahlung der Sonne und von Solarien vielfach unterschätzt und Schutzmaßnahmen vernachlässigt. Dadurch erhöht sich allerdings das Risiko für Hautkrebs.

Auf dem Zeltplatz „Oma Eichler“ in Untertrubach werden die Gäste ab sofort täglich auf den aktuellen UV-Index und den dazu passenden Sonnenschutz hingewiesen. Eine markante Farbskala mit UV-Werten von 1 (schwach) bis 11+ (extrem) zeigt Verhaltensempfehlungen für die jeweilige UV-Strahlungsstärke auf. Über den QR-Code auf der UV-Indextafel gelangen die Badegäste zum Tages-aktuellen Wert für Gößweinstein.

Unter dem Motto „Watch out at the beach“ wurde das von der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e. V. (ADP) ins Leben gerufene Warnsystem zunächst am Timmendorfer Strand eingeführt, ehe die UV-Index-Tafeln jetzt in die Fränkische Schweiz kommen:

  • Höhenschwimmbad Gößweinstein,
  • Freibäder Ebermannstadt „Ebser Mare“ und Forchheim „Königsbad“,
  • Touristinfo Ebermannstadt am Marktplatz,
  • Minigolfplatz auf der Sportinsel in Forchheim und
  • Kletterer-Campingplatz „Oma Eichler“ Untertrubach.

Die AOK Direktion Bamberg hat diese UV-Indextafeln gefördert. „Als Gesundheitskasse ist es uns ein großes Anliegen, die Menschen für die Gefahren durch UV-Strahlung zu sensibilisieren. Die neuen UV-Index-Tafeln helfen dabei, das individuelle Risiko besser einzuschätzen und gezielte Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Prävention beginnt mit Information – dafür setzen wir uns ein“ sagt Sabrina Förtsch, Teamleitung Markt und Gesundheit der AOK-Direktion Bamberg.

Die ultraviolette Strahlung der Sonne und von Solarien ist der Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Die menschlichen Sinne können die UV-Strahlung nicht wahrnehmen. Wenig Bewölkung, Höhenlage oder Nähe zu Wasser führen zu mehr UV-Intensität. Bedingt durch den Klimawandel haben wir häufiger einen wolkenlosen Himmel und damit eine längere Sonnenscheindauer. Mehr Ozon-arme Luftmassen strömen im Frühjahr von der Arktis zu uns und sorgen für ungewöhnlich hohe UV-Strahlungswerte bei noch niedrigen Temperaturen.

„Wenn es anfängt zu brennen, zu jucken und die Haut sich langsam rötet, hat die UV-Strahlung bereits erheblichen Schaden angerichtet. Dadurch erhöht sich das Hautkrebsrisiko“, erläutert Prof. Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). „Wir wollen dem vorbeugen und auf die Gefahr der UV-Strahlung deutlich hinweisen.“ Trifft UV-Strahlung auf die Haut, sorgt sie unmittelbar für Schäden im Erbgut der Hautzellen. Darauf reagiert die Haut sofort mit einem ausgeklügelten Reparatursystem und behebt diese Schäden. Bei zu viel UV-Strahlung – auch ohne sichtbaren Sonnenbrand – bleiben geschädigte Zellen in der Haut unrepariert. Je mehr Zellschäden sich in der Haut im Laufe des Lebens ansammeln, desto höher ist das Hautkrebsrisiko. Weitere Auswirkungen der UV-Strahlung sind Augenschäden („Grauer Star“), vorzeitige Hautalterung und eine Schwächung des Immunsystems.

Infomaterialien rund um das Thema UV-Schutz für Kinder und Erwachsene finden Sie unter www.krebshilfe.de und können in gedruckter Form kostenfrei bestellt werden (siehe auch: https://watchoutatthebeach.io/ und https://www.hautkrebspraevention.de/de/presse/2022/watch-out-at-the-beach.php)

Wie man sich bei UV-Strahlung richtig verhält, ist im Folgenden zusammengefasst:

  • Direkte Sonneneinstrahlung & Mittagssonne meiden
  • An schattigen Orten aufhalten – Strandmuschel für Kinder und Kopf
  • Schutz durch Kopfbedeckung und/oder Sonnenschirm und Sonnenbrille
  • Sonnenschutzmittel verwenden
  • Helle, luftige Kleidung tragen

Zudem finden Sie auf der Website von Gesundheitsamt und Gesundheitsregion plus unter „Klima & Gesundheit“ eine Zusammenstellung nützlicher Informationen zu einem angepassten Verhalten.

Die Gesundheitsregion plus ist ein vom Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention gefördertes Projekt, das 2021 um weitere fünf Jahre verlängert wurde. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von Frau Katharina Denker (Tel. 0 91 91 / 86 – 35 11) sowie von Frau Bärbel Matiaske (Tel. 0 91 91 / 86 – 35 10).

 

Foto (v. l.): Doris Spoddig, Tobias Haase, Sabrina Förtsch (alle AOK), Martha Walter (Zeltplatz Oma Eichler), Bgm. Markus Grüner (Gemeinde), Bärbel Matiaske und Katharina Denker (beide Gesundheitsregion)

Categories 2025, 2025, Aktuelles, Allgemein

Grundschule – Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/2026

Die Schuleinschreibung der Grundschule Obertrubach für das Schuljahr 2025/26 findet heuer an den folgenden beiden Tagen jeweils zwischen 08:00 und 12:30 Uhr statt:

  • Am Dienstag, den 18.03.2025 für die Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben A – L beginnen.
  • Am Donnerstag, den 20.03.2025 für die Kinder, deren Nachnamen mit den Buchstaben M – Z beginnen.

Für das kommende Schuljahr sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben oder im letzten Jahr zurückgestellt wurden.

Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.09.2019 geboren sind, sind sogenannte „Korridorkinder“ und können eingeschult werden. Diese Kinder durchlaufen ebenfalls das reguläre Anmelde- und Einschulungsverfahren, wobei die Schule beratend zur Seite steht. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann selbst, ob sie ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr einschulen möchten. Eine Elternerklärung hierzu (ausgehändigt von der Schule) muss bis spätestens 08.04.2025 schriftlich der Schule vorliegen.

Auf Antrag können auch Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 geboren sind, eingeschult werden. Wenn Sie dies möchten, ist eine telefonische Vorinformation der Schulleitung bis spätestens Dienstag, den 11.03.2025, notwendig (Rufnr. 0 92 45 / 321).

Ab dem 01.01.2020 geborene Kinder können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. In diesem Fall ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Zur Einschreibung bringen Sie bitte mit: Geburtsurkunde (oder Stammbuch), ggf. Sorgerechtsbescheid, Elternerklärung „Korridorregelung“, Bescheinigung des Gesundheitsamtes zur Schuleingangsuntersuchung und von allen Kindern, die nicht in Bärnfels wohnen, ein Passbild für den Verbundpass. Bitte bringen Sie ebenfalls das Impfbuch sowie alle anderen im Vorfeld zugesandten/ausgehändigten Unterlagen mit.

Es grüßt herzlich

Die Schulleitung

Grundschule Obertrubach
Bärnfels-Hauptstraße 9
91286 Obertrubach
www.gs-obertrubach.de

 

Categories 2025, 2025, Aktuelles, Allgemein

Barrierefreiheit zur Bundestagswahl

Pressemitteilung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 04.02.2025

Das Wahl-Hilfe-Heft und die Videos zur Bundestagswahl in Leichter Sprache sind da! Damit ALLE mehr verstehen!

Holger Kiesel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit geben auch zur Bundestagswahl am 23.02.2025 wieder ein Wahl-Hilfe-Heft und zusätzlich Erklärvideos in Leichter Sprache heraus. Sie sind in Kooperation mit der Beauftragten der Landesregierung von Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sowie mit Unterstützung des Bayerischen Innenministeriums entstanden.

Holger Kiesel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern: „Informieren Sie sich frühzeitig und gründlich über die Bundestagswahl. Unser Wahl-Hilfe-Heft und die Videos in Leichter Sprache dazu bieten jede Menge hilfreiche und verständliche Informationen und praktische Unterstützung rund um den gesamten Wahlvorgang. Durch die vielen neuen oder überarbeiteten Bundesgesetze der letzten Jahre – wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder den Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen – wird das Leben von Menschen mit Behinderung stark beeinflusst. Gestalten Sie durch die Abgabe Ihrer Stimme das Ergebnis der Bundestagswahl und damit die Politik in und für Deutschland mit!“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unterstützt die Aktion und bittet alle Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen: „Wahlen sind die Grundlage unseres Staates. Mit einer hohen Wahlbeteiligung setzen Sie ein starkes Zeichen für die Demokratie. Wenn Sie am Wahlsonntag nicht in Ihrem Wahllokal abstimmen können oder verreist sind, nutzen Sie noch die Möglichkeit der Briefwahl.“

Das Wahl-Hilfe-Heft ist ab sofort auf www.behindertenbeauftragter.bayern.de als barrierefreies PDF abrufbar. Druckexemplare können bei der bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit bestellt werden. Die Videos zum Wahl-Hilfe-Heft gibt es in Gebärdensprache, mit Audiodeskription und Untertitel auf YouTube, Facebook und Instagram.
Wahlschablonen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. angefordert werden.

 

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Hausadresse: Winzererstraße 9, 80797 München – Briefadresse: 80792 München
Telefon: 089 1261-2799 – Telefax: 089 1261-2453 Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bayern.de
E-Mail: behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de