Kategorie Archiv: 2025

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Wasserabsperrung in Dörfles am 15.06.2026

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe weist darauf hin, dass es aufgrund von notwendigen Leitungsreparaturarbeiten am Montag, den 15.06.2026 in der Zeit von ca. 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Wasserversorgung im Ortsteil Dörfles kommen wird.

Die betroffenen Anwohner werden gebeten, rechtzeitig ausreichend Wasser für den persönlichen Bedarf zu bevorraten.

Nach Wiederinbetriebnahme des Leitungsnetzes kann es vorübergehend zu Druckschwankungen kommen.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe
https://www.zvw-betzensteingruppe.de/

Categories 2025, 2026, Aktuelles

Einführung des Wassercents in Bayern

Zum 01. Juli 2026 wird der Wassercent in Bayern erstmals erhoben. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu am 05. Juni in München: „Der Wassercent ist ein Meilenstein für den Grundwasserschutz in Bayern. Er gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert. Der Wassercent soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Ziel ist ein unbürokratischer Wassercent mit einfacher Struktur. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.“

Wie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitteilt, wurde mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes zum 01.  Januar 2026 der Wassercent in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet.

Hierunter fallen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer und die Industrie. Das Entgelt beträgt einheitlich zehn Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter). Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Im ersten Erhebungszeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2.500 Kubikmeter.

Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt. Dabei genügt die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend keine gesetzliche Messverpflichtung. Bereits bestehende Messverpflichtungen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben unberührt.

Alle Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, können daher bis zum 01. März 2027 gegenüber der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. entweder dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, ihre tatsächlich entnommene Wassermenge melden. Das Umweltministerium empfiehlt dazu, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 01. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die erforderliche Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge erforderlich. Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.

Potenziell Entgeltpflichtige erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben von ihrem jeweils zuständigen Landratsamt oder kreisfreien Stadt mit weiterführenden Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum (01. Juli bis 31. Dezember 2026).

Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent gibt es unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Wasserabsperrung in Wolfsberg und Untertrubach am 11.06.2026

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe weist darauf hin, dass es aufgrund von notwendigen Leitungsreparaturarbeiten
am Donnerstag, den 11.06.2026 in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Wasserversorgung in den Gemeindeteilen Wolfsberg und Untertrubach kommt.

Die betroffenen Anwohner werden gebeten, sich rechtzeitig mit ausreichend Wasser für den persönlichen Bedarf zu bevorraten.

Nach Wiederinbetriebnahme des Leitungsnetzes kann es vorübergehend zu Druckschwankungen kommen.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe
https://www.zvw-betzensteingruppe.de/

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Stellenausschreibung Geschäftsleitung

Die Gemeinde Obertrubach (Landkreis Forchheim, rund 2.300 Einwohner), staatlich anerkannte Tourismusgemeinde in der Fränkischen Schweiz im Landkreis Forchheim,
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Persönlichkeit für die Position
Geschäftsleitung (m/w/d)
in Vollzeit.

 

Ihr Profil:

Für die Stelle erwarten wir insbesondere:
• die Qualifikation für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder
• den erfolgreich abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II (BL II) beziehungsweise
• eine vergleichbare Qualifikation mit einschlägiger Berufserfahrung im kommunalen Verwaltungsbereich
Darüber hinaus erwarten wir:
• fundierte Fachkenntnisse in den genannten Aufgabenbereichen
• selbstständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
• Organisationsgeschick sowie Verantwortungsbewusstsein
• Bürgerfreundlichkeit, Teamfähigkeit und wirtschaftliches Denken
• sicheres und freundliches Auftreten

 

Ihre Aufgaben:

Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
• Leitung der Gemeindeverwaltung sowie Organisation der inneren Verwaltungsabläufe
• Bearbeitung kommunaler Grundsatz- und Rechtsfragen einschließlich Ortsrecht
• Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
• Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere im Bau- und Personalwesen
• Leitung des Finanzwesens (Kämmerei)
• Stellvertretung im Standesamt

Der konkrete Aufgabenzuschnitt kann – abhängig von Qualifikation, beruflicher Erfahrung und besonderen Kenntnissen der Bewerberinnen und Bewerber – angepasst werden.

 

Wir bieten:
• eine vielseitige, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
• einen modernen und sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
• ein kollegiales Arbeitsumfeld mit kurzen Entscheidungswegen
• eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften bzw. nach den Bestimmungen des TVöD – abhängig von Qualifikation und beruflicher Erfahrung
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

 

Bewerbung
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 24.07.2026 ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail an: Gemeinde Obertrubach, Dr. Alexander Lang, Erster Bürgermeister, Teichstraße 5, 91286 Obertrubach, E-Mail: buergermeister@obertrubach.de,

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Lang gerne zur Verfügung.

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Gemeinderatssitzung am 29.05.2026

Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Obertrubacher Gemeinderates findet am Freitag, den 29.05.2026 um 19:45 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) statt.

 

Tagesordnung

I.     Öffentliche Sitzung

  1. Bericht des Ersten Bürgermeisters
  2. Sanierung der Gemeindestraße in Sorg sowie zwischen Sorg und Dörfles
  3. Anfragen gemäß § 29 der Geschäftsordnung

 

II.     Nicht-öffentliche Sitzung

 

Obertrubach, den 23.05.2026
Gemeinde Obertrubach

Dr. Alexander Lang
Erster Bürgermeister