Zusammenhalt in ländlichen Regionen? – Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen
Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und welche Ideen haben die Bürgerinnen und Bürger, um ihn zu stärken? – Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern. Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.
Worum geht es im Heimatprojekt Bayern?
Sozialer Zusammenhalt: damit ist das konkrete soziale Miteinander vor Ort gemeint, das Gefühl von Zugehörigkeit und die Fragen des Gemeinwohls. Die Erscheinungsformen und Rahmenbedingungen sozialen Zusammenhalts in ländlichen Regionen werden mit drei Befragungen und vier Vertiefungsprojekten untersucht. Dabei kommen Menschen aus allen Regionen zu Wort, aus Dörfern und Kleinstädten, Alteingesessene und neu Zugezogene, Alt und Jung. Ausführlichere Informationen gibt es auf der Projektwebsite: www.heimatprojekt-bayern.de.
Wer kann mitmachen – und wie?
Zur Teilnahme sind die Bürger aller Kommunen eingeladen, die gemäß dem Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) zum ländlichen Raum gehören. Die Teilnahme an den drei Befragungen ist HIER möglich. Für die Vertiefungsprojekte wird das Projektteam unterschiedliche Personen und Organisationen in ganz Bayern kontaktieren.
Wann geht es los?
Die erste Befragung zu konkreten sozialen Beziehungen vor Ort ist letztes Jahr gelaufen und der Ergebnisbericht steht auf der Website bereits online. In der zweiten Befragung geht es um die Verbundenheit vor Ort. Die Teilnahme ist ab dem 14. September und bis zum 14. Oktober 2024 möglich.
Warum lohnt es sich mitzumachen?
Mit dem Forschungsvorhaben werden für Bürger und Politik Erkenntnisse über die Verbundenheit in den ländlichen Regionen erarbeitet, systematisiert und vergleichend ausgewertet. So kann der soziale Zusammenhalt besser sichtbar gemacht und weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse werden laufend auf der Projektwebsite zur Verfügung gestellt, so dass alle Interessierten sich selbst ein Bild machen können. Neben dem Ergebnisbericht aus der ersten Bürgerbefragung kann auch die Ergebnisbroschüre aus dem ersten Vertiefungsprojekt zum Thema Alltagsunterstützung für Senioren durch Nachbarschaftshilfen bereits online eingesehen werden.
Wer ist für das Projekt verantwortlich und wie kann man Kontakt aufnehmen?
Projektleitung: Prof. Dr. Sabine Fromm, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
E-Mail: heimatprojekt-bayern@th-nuernberg.de
Der Malteser Hilfsdienst prüft derzeit die Aufnahme der Belieferung mit warmen Mittagsgerichten in Egloffstein und den angrenzenden Gemeinden wie etwa in Obertrubach. Als Übergangslösung bieten wir ab dem 26.08.2024 eine wöchentliche Belieferung mit Tiefkühlgerichten zur selbstständigen Erwärmung an. Kundinnen und Kunden müssen dafür nur eine Mikrowelle oder einen Backofen und ausreichend Platz im Gefrierfach für sieben Gerichte zur Verfügung haben.
Die Öko-Modellregion Fränkische Schweiz weist darauf hin, dass für das Jahr 2025 wieder 50.000 Euro für die Förderung von Öko-Kleinprojekten zur Verfügung stehen. Das heißt, dass vom 01.10. bis 30.11.2024 Förderanträge bei der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz eingereicht werden können.
Fördervoraussetzungen:
Kleinprojekte zwischen 1.000 Euro und 20.000 Euro netto Gesamtkosten
Projekt darf noch nicht begonnen haben
aktuelle Bio-Zertifizierung für landwirtschaftliche Betriebe und Verarbeiter
Förderträger muss in der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz liegen
muss der Weiterentwicklung der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz dienen
Stärkung der regionalen Bio-Landwirtschaft und Bio-Lebensmittelwirtschaft
Alle weiteren Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie HIER.
Dazu bieten wir in diesem Jahr eine Online-Infoveranstaltung zum Thema Förderung und Antragstellung an. Diese findet am Dienstag, den 24.09.2024 um 19:00 Uhr statt. Eine Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich (Anmeldeschluss 23.09.2024, Anmeldung per E-Mail an info@oeko-fraenkische.de).
Ihre Öko-Modellregion Fränkische Schweiz
Andrea Maußner und Julius Stintzing, Projektmanagement
Nach der erfolgten Anschaffung des neuen TSF-W soll nun das bisher in Dienst stehende Fahrzeug (TSF) der Feuerwehr Geschwand verkauft werden. Weitere Fotos und Informationen zum Fahrzeug finden Sie HIER.
Das Fahrzeug kann am Montag, den 09.09.2024 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr am Feuerwehrhaus in Geschwand (Anschrift: Geschwand 119, 91286 Obertrubach) besichtigt werden. Interessenten werden gebeten, ausschließlich im Rahmen dieses Termins Rückfragen zum Fahrzeug zu stellen. Gebote sind bis Dienstag, den 10.09.2024 um 12:00 Uhr schriftlich im Rathaus oder per Mail an gemeinde@obertrubach.de abzugeben.
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik
Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Die kleine Volkszählung ermittelt im Gegensatz zum Zensus Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bisher haben rund 70.000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Über die Hälfte der Befragten antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Etwa 50.000 Personen werden noch bis Jahresende vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern 120.000 Personen auskunftspflichtig.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 120 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:
So zeigen die Zahlen wie sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 121/2024/42/A vom 10.05.2024).
Informationen zur Beschäftigungssituation zeigen, wie sich der Anteil an Homeoffice bei Beschäftigten verändert (siehe Pressemitteilung 127/2024/42/1 vom 16.05.2024).
Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.
Weitere Informationen zum Mikrozensus erhalten Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter: Mikrozensus (bayern.de)
Hinweise:
Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.
Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.
Seit Jahresbeginn sind in etwa 70 000 der insgesamt 120 000 für den Mikrozensus 2024 zu befragenden Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Rund die Hälfte der Befragten beantwortete die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten wählte den Weg der Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet immer seltener Anwendung.
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich
die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden: Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben. Im Juni 2024 starteten die Veröffentlichungen der Zensusergebnisse für Bayern mit der Pressekonferenz in Fürth (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm173/index.html). Es folgten weitere Regionalkonferenzen in allen bayerischen Regierungsbezirken (siehe Terminreihe: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm181/index.html)
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit ein Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.
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