Kategorie Archiv: 2022

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Bachverlegung in Wolfsberg erhält staatliche Auszeichnung

Im Jahr 2023 wurde der Wettbewerb “ausgezeichnete Bäche” zum zweiten Mal durchgeführt. Gesucht wurden Projekte und Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung, die von Gemeinden und Städten durchgeführt wurden. Der Wettbewerb wird von der Koordinierungsstelle der Gewässer-Nachbarschaften im Bayerischen Landesamt für Umwelt zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ausgelobt. Der Bayerische Gemeindetag ist Schirmherr, der Bayerische Städtetag unterstützt die Aktion.

Unter den von einer Fachjury ermittelten Preisträgern des Jahres 2023 befindet sich auch die Gemeinde Obertrubach, die für die Verlegung der Trubach bei Wolfsberg, die im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahme geschehen ist, den dritten Preis erhalten hat.

Die mit einem Preisgeld verbundene Urkunde überreichte Staatsminister Thorsten Glauber (FW) am Mittwoch, den 06.09.2023 im Rahmen einer kleinen Prämierungsfeier, an der neben Bürgermeister Markus Grüner (CSU) und den örtlichen Gemeinderatsmitgliedern u. a. auch Landrat Dr. Hermann Ulm (CSU) und der Landtagsabgeordnete Michael Hofmann (CSU) sowie Vertreter des Planungsbüros Team 4 aus Nürnberg, des Wasserwirtschaftsamtes Kronach und der beteiligten Bau- und Handwerksfirmen teilnahmen. In seiner Laudation erklärte Minister Glauber: “Bäche sind mehr als fließendes Wasser. Unsere kleinen Gewässer sind ein großer Naturschatz. Wir wollen diese blauen Lebensadern weiterentwickeln und die Artenvielfalt im und am Wasser erhalten. Naturnahe Bäche sind ein Gewinn für die Natur und attraktive Erholungsräume für die Menschen vor der Haustür – gerade in Zeiten des Klimawandels. Nur gemeinsam mit den Kommunen und regionalen Akteuren vor Ort können wir unsere zahlreichen blauen Lebensadern für die kommenden Generationen stärken und schützen. Mit dem Wettbewerb ‘Ausgezeichnete Bäche’ wollen wir noch mehr Kommunen und Zweckverbände zur Renaturierung kleiner Gewässer motivieren und die Bedeutung naturnaher Gewässer für Mensch und Umwelt aufzeigen. Unser Ziel sind naturnahe Bäche in ganz Bayern. Der Trubach in der Gemeinde Obertrubach ist ein herausragendes Beispiel für Gewässerrenaturierung in Franken. Der Trubach schlängelt sich jetzt strukturreicher im Außenbereich durch das Tal, davon profitieren Flora und Fauna. Am nahegelegenen Dorfplatz in Wolfsberg ist ein Spielplatz mit Zugang zum Bach entstanden – ein deutlicher Mehrwert für die Bevölkerung.”

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Info-Veranstaltung zum Solarpark Neudorf am 12.09.2023 um 19.00 Uhr

Die öffentliche Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung am Solarpark Neudorf wird am Dienstag, den 12.09.2023 um 19.00 Uhr in der Begegnungsstätte Sankt Elisabeth (Pfarrer-Grieb-Weg 1, 91286 Obertrubach) stattfinden.

Für die Bevölkerung wird es die Möglichkeit geben, sich mittels der so genannten Bürgerbeteiligung finanziell an dem Projekt zu beteiligen und so von einer nachhaltigen Rendite zu profitieren. Dieses Angebot des Trägers, der Firma Greenovative GmbH, ist freiwillig und nicht zwingend für die Projektfinanzierung notwendig, wird aber erfahrungsgemäß gerne von den Bürgern vor Ort angenommen, da es eine schöne Möglichkeit ist an einem lokalen Projekt teilzuhaben, man bereits ab 1.000 Euro zeichnen kann und von einer Rendite von 3 bis 3,5 Prozent jährlich profitiert. Das Emissionsvolumen, das in Obertrubach bei 300.000 Euro liegen soll, wird in der Regel zur Zeichnung freigegeben. Um einen regionalen Charakter zu erhalten, soll sich das Angebot zunächst exklusiv an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Obertrubach richten, danach auch an die Bürgerschaft der benachbarten Gemeinden. Bei noch freiem Emissionsvolumen wird die Zeichnungsmöglichkeit dann nach circa einem Monat bundesweit ausgedehnt. Greenovative wird nun über entsprechende Werbemaßnahmen vor Ort über den Beginn und Details der Bürgerbeteiligung informieren.

Allgemeine Informationen finden sich für alle Interessierten jetzt schon auf der Website https://buergersolar.greenovative.de/solarneudorf, über die dann auch der Zeichnungsprozess online abgewickelt wird.

 

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Bundesweiter Warntag am 14.09.2023

Der bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September – also heuer am Donnerstag, den 14.09.2023 – statt.

Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.

Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt.

Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.

Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit u. a. von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie auf dem Info-Flyer für Bürger.

 

 

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Bayerischer Streuobstpakt: Fördermöglichkeiten für den landschaftsprägenden Streuobstanbau

Pressemitteilung
des Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde
Ebermannstadt, den 28. Juli 2023

Bayerischer Streuobstpakt: Fördermöglichkeiten für den landschaftsprägenden Streuobstanbau

Der Streuobstanbau mit seinen großkronigen, starkwachsenden Hochstamm-Obstbäumen ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Er wurde im April 2021 von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe Deutschland aufgenommen. Das erfolgreiche Volksbegehren „Artenvielfalt – Rettet die Bienen“ führte dazu, dass die große Bedeutung des Streuobstanbaus inzwischen von vielen erkannt wurde.

Streuobstbestände gehören mit bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas.

Mit über 5.000 bekannten und davon 1.100 in Bayern nachgewiesenen Obstsorten hat der Streuobstanbau einen einzigartigen Schatz an genetischer, geschmacklicher und gesunder Vielfalt mit zahlreichen Lokalsorten, die es zu erhalten gilt. Hier im Kreis Forchheim prägen alte Streuobstbestände noch immer in weiten Teilen das Landschaftsbild. Gerade die alten Bestände sind für die heimische Tier- und Pflanzenwelt wichtige Rückzugsorte geworden. Um diese noch möglichst lange zu erhalten, ist es oft notwendig das Leben der Bäume durch behutsame Schnittmaßnahmen zu verlängern. Solche Schnittmaßnahmen werden im Landkreis Forchheim vom Landschaftspflegeverband Forchheim e. V. mit ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt. Sie sind für die Besitzer der Bäume kostenfrei, wenn sie über den Landschaftspflegeverband Forchheim e. V. beantragt werden. Egal, ob es sich um einen Altbestand handelt, ob Sie eine durchgewachsene Obstwiese wieder revitalisieren wollen, oder ob Sie Hilfe beim Schnitt von noch jungen Bäumen brauchen.

Auch für den Erhalt oder die Neuanlage von Streuobstwiesen, -äckern oder -weiden gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.

Eine umfassende Beratung zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Streuobstberaterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim, Frau Frauke Gabriel (Telefon 0 91 91 / 86 – 42 19, E-Mail: frauke.gabriel@lra-fo.de).

Info-Flyer Streuobst

 

 

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Bekanntmachung der Gemeinde Obertrubach über das Vertragsende des Strom-Konzessionsvertrages

Bekanntmachung

Die Gemeinde Obertrubach (Landkreis Forchheim, Rathausanschrift: Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) macht gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag (Strom) zum 31.07.2026 enden wird. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung angefragt werden (Ansprechpartner: Herr Meierhöfer, E-Mail an: hauptamt@obertrubach.de). Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.

Obertrubach, den 12.07.2023
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

 

HIER: Download der Vertraulichkeitserklärung

Die Bekanntmachung erfolgte im Bundesanzeiger am 14.07.2023